Guten Tag,
ich werde in Kürze auf Probe durch das Land Niedersachsen verbeamtet. Dadurch erhalte ich einen Beihilfeanspruch in Höhe von 50%. Die anderen 50% müsste ich entweder durch eine private Krankenversicherung absichern oder in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.
Leider bin ich zur Zeit durch einen Trauerfall in medikamentöser Behandlung durch einen Facharzt für Psychiatrie. Dies macht den Zugang zur privaten Krankenversicherung schwierig. Meines Erachtens besteht hier nur die Möglichkeit, die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherung zu nutzen.
Leider finde ich dazu sehr wenige Informationen. Daher wäre ich über jeden Tipp sehr dankbar. Worauf muss ich bei der Wahl des Versicherers achten ? Was sollte generell bei der Öffnungsaktion beachtet werden ?
Vielen Dank bereits im voraus.
Öffnungsaktion PKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Öffnungsaktion PKV
Hallo,
Infos zur Öffnungsaktion gibt es hier
https://www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher/oeffnungsaktion-der-pkv-fuer-beamte-und-angehoerige.pdb.pdf
Gab es schon Anfragen bei Versicherern?
Gruß
Frank
Infos zur Öffnungsaktion gibt es hier
https://www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher/oeffnungsaktion-der-pkv-fuer-beamte-und-angehoerige.pdb.pdf
Gab es schon Anfragen bei Versicherern?
Gruß
Frank
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Re: Öffnungsaktion PKV
Hallo Schneemann82,
Im Thread "Risikozuschläge, Öffnungsaktion & Co." hier im Forum werden schon einige Fragen zur Öffnungsaktion in der PKV thematisiert. Bitte da mal nachschauen.
viewtopic.php?p=43107&sid=34263ac32fc8901e022248026a7aeb8e#p43104
Ob Sie die Öffnungsaktion tatsächlich nutzen können, ist an Bedingungen und Voraussetzungen geknüpft. Siehe: Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamtenanfänger, gesetzlich versicherte Beamte und deren Angehörige.
Wenn Sie konkrete Fragen haben, bitte nur zu.
Ein Hinweis in eigener Sache: Ich bin Versicherungsberater, der per Gesetz Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall rechtlich beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertreten darf (https://dejure.org/gesetze/GewO/34e.html). Mir lagen weder vollständige Unterlagen und Informationen vor, noch habe ich eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls durchgeführt. Insofern ist meine Antwort hier auf Ihre Fragestellung als Rat bzw. eine Empfehlung gemäß § 675 Absatz 2 BGB zu werten (https://dejure.org/gesetze/BGB/675.html).
Mit besten Grüßen
Versicherungsberater
Robert Gamper
Wilhelmstraße 5
36037 Fulda
Erlaubnis nach § 34e Abs. 1 Gewerbeordnung, Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Fulda, Heinrichstraße 8, 36037 Fulda, www.ihk-fulda.de
Vermittlerregister (vermittlerregister.info): D-YHT7-58YTW-36
Im Thread "Risikozuschläge, Öffnungsaktion & Co." hier im Forum werden schon einige Fragen zur Öffnungsaktion in der PKV thematisiert. Bitte da mal nachschauen.
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Ob Sie die Öffnungsaktion tatsächlich nutzen können, ist an Bedingungen und Voraussetzungen geknüpft. Siehe: Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamtenanfänger, gesetzlich versicherte Beamte und deren Angehörige.
Wenn Sie konkrete Fragen haben, bitte nur zu.
Ein Hinweis in eigener Sache: Ich bin Versicherungsberater, der per Gesetz Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall rechtlich beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertreten darf (https://dejure.org/gesetze/GewO/34e.html). Mir lagen weder vollständige Unterlagen und Informationen vor, noch habe ich eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls durchgeführt. Insofern ist meine Antwort hier auf Ihre Fragestellung als Rat bzw. eine Empfehlung gemäß § 675 Absatz 2 BGB zu werten (https://dejure.org/gesetze/BGB/675.html).
Mit besten Grüßen
Versicherungsberater
Robert Gamper
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Re: Öffnungsaktion PKV
Hallo Schneemann82,
Im Thread "Risikozuschläge, Öffnungsaktion & Co." hier im Forum werden schon einige Fragen zur Öffnungsaktion in der PKV thematisiert. Bitte da mal nachschauen.
viewtopic.php?p=43107&sid=34263ac32fc8901e022248026a7aeb8e#p43104
Ob Sie die Öffnungsaktion tatsächlich nutzen können, ist an Bedingungen und Voraussetzungen geknüpft. Siehe: Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamtenanfänger, gesetzlich versicherte Beamte und deren Angehörige.
Wenn Sie konkrete Fragen haben, bitte nur zu.
Ein Hinweis in eigener Sache: Ich bin Versicherungsberater, der per Gesetz Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall rechtlich beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertreten darf (https://dejure.org/gesetze/GewO/34e.html). Mir lagen weder vollständige Unterlagen und Informationen vor, noch habe ich eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls durchgeführt. Insofern ist meine Antwort hier auf Ihre Fragestellung als Rat bzw. eine Empfehlung gemäß § 675 Absatz 2 BGB zu werten (https://dejure.org/gesetze/BGB/675.html).
Mit besten Grüßen
Versicherungsberater
Robert Gamper
Wilhelmstraße 5
36037 Fulda
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Ob Sie die Öffnungsaktion tatsächlich nutzen können, ist an Bedingungen und Voraussetzungen geknüpft. Siehe: Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamtenanfänger, gesetzlich versicherte Beamte und deren Angehörige.
Wenn Sie konkrete Fragen haben, bitte nur zu.
Ein Hinweis in eigener Sache: Ich bin Versicherungsberater, der per Gesetz Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall rechtlich beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertreten darf (https://dejure.org/gesetze/GewO/34e.html). Mir lagen weder vollständige Unterlagen und Informationen vor, noch habe ich eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls durchgeführt. Insofern ist meine Antwort hier auf Ihre Fragestellung als Rat bzw. eine Empfehlung gemäß § 675 Absatz 2 BGB zu werten (https://dejure.org/gesetze/BGB/675.html).
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Robert Gamper
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