Öffnungsaktion verschlafen - dennoch noch Einstieg in PKV möglich und sinnvoll?

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Basilo
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Öffnungsaktion verschlafen - dennoch noch Einstieg in PKV möglich und sinnvoll?

Beitragvon Basilo » 17.04.2017, 18:55

Liebe Leute,

zu meinem Hintergrund:
Ich wurde im September 2015 in Hamburg verbeamtet (auf Probe, Probezeit geht 3 Jahre). Ich bin seit November 2015 mit meiner Partnerin verheiratet und wir haben einen gemeinsamen Sohn von 4 Jahren. Meine Partnerin hat eine chronische Erkrankung (colitis ulcerosa). Es sieht danach aus, dass ich Alleinverdiener für unsere Familie bleibe. Wir sind zur Zeit in freiwillig gesetzlich versichert und zahlen knapp über 700€ Beiträge.

Leider habe ich zum Zeitpunkt meiner Verbeamtung nichts von der Öffnungsaktion der PKV mitbekommen und habe mich und meine Familie nahtlos in der GKV (nun freiwillig) weiter versichert in dem Glauben, die chronische Erkrankung meiner Partnerin würde eh zu einem Ausschluss der Krankheit führen. Damals hatten wir auch noch vor mehr Kinder zu bekommen, was aus diversen Gründen so nicht mehr im Raum steht. In der damaligen Entscheidung spielte das aber schon eine Rolle (Familienversicherung in der GKV).

Nun denn, heute (etwas mehr als 1,5 Jahre nach Verbeamtung auf Probe) erfahre ich das erste mal von der Existenz der Öffnungsklausel und befürchte dass ich mich gerade zu recht über eine entgangene Chance ärgere, meiner Partnerin eine bessere medizinische Versorung zu ermöglichen und evtl. auch gar nicht so hohe Beiträge wie zur Zeit zu tragen, richtig?

Bevor ich mich nun auf Makler, Vermittler, Berater, whatever stürze, in der Hoffnung doch noch eine Hintertür zu finden, wollte ich auf dieser Plattform gern erfragen, welches Vorgehen ihr mir vor beschriebenem Hintergrund raten würdet.

Wäre die PKV vor unserer Lebenssituation überhaupt sinnvoll?
Gibt es evtl. noch eine Möglichkeit die Öffnungsklausel zu nutzen?
Wenn nein, sollte ich dennoch den Versuch unternehmen eine PKV für mich und meine Familie zu finden bzw. mich dahingehend beraten zu lassen. In dem Fall wahrscheinlich auf Honorarbasis, oder?
Habt ihr sonst noch Tipps oder Anregungen, für mich?

Ich bedanke mich bei euch sehr herzlich für eure Antworten!

Lieben Gruß
Basilo

Okabe
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Re: Öffnungsaktion verschlafen - dennoch noch Einstieg in PKV möglich und sinnvoll?

Beitragvon Okabe » 17.04.2017, 21:50

Basilo hat geschrieben:Nun denn, heute (etwas mehr als 1,5 Jahre nach Verbeamtung auf Probe) erfahre ich das erste mal von der Existenz der Öffnungsklausel und befürchte dass ich mich gerade zu recht über eine entgangene Chance ärgere, meiner Partnerin eine bessere medizinische Versorung zu ermöglichen und evtl. auch gar nicht so hohe Beiträge wie zur Zeit zu tragen, richtig?


Nein. Öffnungsaktion bedeutet ggf. suboptimale Tarife (je nach Ansicht) UND 30% Beitragszuschlag. Trotz 50% Beihilfe heißt das bei einem mäßigen Tarif in der Regel gleiche (auf die gesamte Vertragsdauer bezogene) Kosten wie in der GKV. Kinder ändern nicht soviel (kosten extra, dafür ggf. 70/80 % Beihilfe) - aber ich bin kein Profi, das ist nur meine Baucheinschätzung.
Ggf. hätte die Öffnungsaktion an einigen Stellen bessere medizinische Leistungen gebracht, aber dann auch mehr gekostet. Bei mehreren Kindern ist die GKV nicht unbedingt teurer.

Eine Hintertür gibt es nicht, die Öffnungsaktion hätten Sie in den ersten 6 Monaten nutzen müssen. Da hilft auch die Beauftragung eines Maklers/Beraters nichts.

Vielleicht wird ja auch in Hamburg mal eingeführt, dass Vater Staat 50% der GKV Beiträge übernimmt.

Frank
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Re: Öffnungsaktion verschlafen - dennoch noch Einstieg in PKV möglich und sinnvoll?

Beitragvon Frank » 18.04.2017, 11:22

Öffnungsaktion geht nicht mehr. Es sei denn die Ehefrau war bisher gesetzlich pflichtversichert und hat aufgehört zu arbeiteten. Dann beginnt die Frist von 6 Monaten nach dem Ende der Versicherungspflicht.

Ich würde nicht sagen, dass eine private Krankenversicherung nicht möglich ist. Es hängt vom Verlauf der Krankheit ab. Ich habe schon ähnliche Fälle versichert bekommen. Es gibt zwar einen Risikozuschlag, aber bei der Höhe gibt es auch immer einen Ermessensspielraum.


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