Von der PKV in die GKV zurück
Verfasst: 10.09.2007, 16:02
Hallo, liebe Forummitglieder und -leser,
meine Frau ist freiwillig gesetzlich versichert (erwerbslos), unser Kind (seit 10/2006) und ich selbst (seit 10/2005) sind privat versichert. Da wir ein zweites Kind wollen, möchten wir aus Kostengründen zurück in die GKV.
Daher bin ich auf der Suche nach Tipps und Hinweisen, welche Wege da beschritten werden können.
Zwei Informationen liegen mir vor, wobei ich nicht sicher bin, ob die stimmen:
1. Gesetzlich versicherungspflichtig wird man wieder, wenn man die Beitragsbemessungsgrenze unterschreitet, und zwar mindestens 12 Monate. Dies kann geschehen wenn das Gehalt geringer wird. Hier habe ich herausgefunden, dass manche „Kreativen“ zusammen mit ihrem Arbeitgeber das Gehalt „umgestalten“, d.h. das normale Gehalt wird aufgeteilt in einen fixen und einen flexiblen Teil, wobei der flexible Teil leistungsbezogene Vergütungen enthält, z.B. Überstundenzuschläge oder Bonuszahlungen (nur für was?). Jedenfalls müssen diese Komponenten nicht wiederkehrend sein, also nicht fest vereinbart sein, wie z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld, obwohl diese auch freiwillige Leistungen des Arbeitgebers sein können. Kennt jemand weitere Modelle, wie das Gehalt aufgeteilt werden kann, damit es unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt, also welche Vergütungen nicht hineingerechnet werden dürfen?
2. Die PKV-Pflicht entfällt bei Arbeitslosigkeit, dachte ich zumindest. Hier habe ich die Info bekommen, dass selbst Arbeitslosigkeit keinen Übertritt in die GKV ermöglicht, wenn man nicht 5 Jahre privat versichert war, da man sich ab dann von der Versicherungspflicht befreien lassen kann. Somit würde die Arbeitsagentur weiterhin die PKV-Beiträge zahlen. Stimmt das? Oder gibt es die Möglichkeit doch, sich z.B. für 1 Tag arbeitslos zu melden (oder sogar kündigen zu lassen) um dann in die GKV zurück zu kommen?
Bin schon sehr gespannt ob jemand Mittel und Wege kennt, die funktionieren.
Danke und Gruß
Okynet
meine Frau ist freiwillig gesetzlich versichert (erwerbslos), unser Kind (seit 10/2006) und ich selbst (seit 10/2005) sind privat versichert. Da wir ein zweites Kind wollen, möchten wir aus Kostengründen zurück in die GKV.
Daher bin ich auf der Suche nach Tipps und Hinweisen, welche Wege da beschritten werden können.
Zwei Informationen liegen mir vor, wobei ich nicht sicher bin, ob die stimmen:
1. Gesetzlich versicherungspflichtig wird man wieder, wenn man die Beitragsbemessungsgrenze unterschreitet, und zwar mindestens 12 Monate. Dies kann geschehen wenn das Gehalt geringer wird. Hier habe ich herausgefunden, dass manche „Kreativen“ zusammen mit ihrem Arbeitgeber das Gehalt „umgestalten“, d.h. das normale Gehalt wird aufgeteilt in einen fixen und einen flexiblen Teil, wobei der flexible Teil leistungsbezogene Vergütungen enthält, z.B. Überstundenzuschläge oder Bonuszahlungen (nur für was?). Jedenfalls müssen diese Komponenten nicht wiederkehrend sein, also nicht fest vereinbart sein, wie z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld, obwohl diese auch freiwillige Leistungen des Arbeitgebers sein können. Kennt jemand weitere Modelle, wie das Gehalt aufgeteilt werden kann, damit es unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt, also welche Vergütungen nicht hineingerechnet werden dürfen?
2. Die PKV-Pflicht entfällt bei Arbeitslosigkeit, dachte ich zumindest. Hier habe ich die Info bekommen, dass selbst Arbeitslosigkeit keinen Übertritt in die GKV ermöglicht, wenn man nicht 5 Jahre privat versichert war, da man sich ab dann von der Versicherungspflicht befreien lassen kann. Somit würde die Arbeitsagentur weiterhin die PKV-Beiträge zahlen. Stimmt das? Oder gibt es die Möglichkeit doch, sich z.B. für 1 Tag arbeitslos zu melden (oder sogar kündigen zu lassen) um dann in die GKV zurück zu kommen?
Bin schon sehr gespannt ob jemand Mittel und Wege kennt, die funktionieren.
Danke und Gruß
Okynet