kurz zu mir: ich bin verbeamteter Junglehrer in Bayern, also beihilfeberechtigt. Jetzt war ich beim Zahnarzt, und da wird mir wohl eine größere Behandlung bevorstehen...
Jetzt frage ich mich: In meinen Versicherungsbedingungen steht folgendes:
Der Leistungsanspruch berechnet sich zu Beginn des Ergänzungstarifs höchstens aus einem erstattungsfähigen Betrag .... von 1550 EUR für alle Behandlungen im ersten Versicherungsjahr, von 3100EUR für alle Behandlungen in den ersten drei Versicherungsjahren, ... usw.
Was ist denn hier mit "erstattungsfähigen Betrag" gemeint? Der Betrag, der grundsätzlich erstattet werden kann, (also theoretisch bei einer Vollversicherung die komplette Rechnung), oder der Betrag, den mir die PKV in meinem individuellen Tarif (in meinem Fall 50% der Kosten) erstattet?
Als Beispiel:
erstes Versicherungsjahr:
Kasse überweist bis zu 1550EUR als PKV-Leistung an mich, dass ich die Rechnung zahlen kann (Rest über Beihilfe)
ODER
Kasse überweist maximal 775EUR (=50% von 1550 EUR)
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Also: Erstattungsfähiger Betrag = Rechnung ODER Erstattungsfähiger Betrag = 50% der Rechnung (Bei Beihilfe 50 %)?
Ich hoffe mir kann jemand zügig helfen. Ich bin da gerade etwas am schwitzen ....
Ciao
GuschdlGo
PS: Achja, PKV ist "Universa"