Tarifwechsel in der PKV - Einschränkungen und Optionen

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PKVLaie
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Tarifwechsel in der PKV - Einschränkungen und Optionen

Beitragvon PKVLaie » 06.07.2017, 00:06

Hallo,

ich befasse mich derzeit wieder einmal mit dem Thema Tarifwechsel, nachdem der PurismaMax (Mannheimer) deutlich gestiegen ist.
Die Continentale hat mir - neben den SB-Stufen - auch Conti-Tarife angeboten. Allerdings mit neuer Risikoprüfung basierend auf dem Erstantrag, mit - oh Wunder - völlig anderen Konditionen.
Da werden aus ursprünglich knapp 20 % (und aktuell nach Neuprüfung vor ein paar Jahren unter 5 %!) Risikozuschlag schnell mal 50 - 70 % Risikozuschlag!
Ich weiß es gab schonmal eine gerichtliche Klärung zur Neuprüfung basierend auf dem Erstantrag, ich weiß aber nicht wie das ausging. Ich glaube es war bei der DKV.
Weiß hier jemand wie das ausging? Darf die PKV das d- nach einem Merger - machen, auch wenn es keine Mehrleistungen gibt?
Und kann der neue Risikozuschlag beliebig höher sein?

Meine zweite Frage ist die nach Alter Welt, neuer Welt, Unisex Welt,
Noch vor der Unisex Welt wurde die sogenannte neue Welt eingeführt, mit Basistarif, teilweiser Mitnahme der Altersrückstellungen, und - so hieß es damals - ohne Wechseloption in den Standardtarif.
Ist das noch aktuell?
Die Continentale sagt, man kann zwar nicht von einem Unisextarif, aber sehr wohl von jedem Bisextarif, egal ob alte oder neue Welt, in den Standardtarif wechseln.
Ist das mittlerweile klare Rechtslage, oder nur Contimeinung?
Und heißt das, man kann von JEDEM Bisextarif in JEDEN Bisextarif wechseln, egal ob alte oder neue Welt?

Vielen Dank für Eure Antworten und viele Grüße,
PKVLaie.

Dipling
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Re: Tarifwechsel in der PKV - Einschränkungen und Optionen

Beitragvon Dipling » 07.07.2017, 12:24

M.E. greift nach der Migration § 204 VVG, d.h. Wechselrecht von Tarifen der Mannheimer zur Continentale und umgekehrt. Also zumindest soweit keine Mehrleistungen versichert werden, ohne erhöhte Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse. Ein Urteil habe ich aber nicht zur Hand.

Ein Wechsel in den Standardtarif ist möglich für Personen, die schon vor 2009 in einem Normaltarif privat krankenversichert waren. Diese haben Bestandsschutz, und zwar solange, bis sie in einen Unisex-Tarif wechseln. Wird ein Unisex-Tarif gewählt, ist ein Wechsel in den Standardtarif (dieser ist ein Bisextarif) nicht mehr zulässig. Wobei die PKV auch Unisex-Standardtarife schaffen könnte oder ev. sogar müsste, dann wäre dieses Problem entschärft.

Wer erst ab 2009 oder später den PKV-Vertrag geschlossen hat (egal ob Bi -oder Unisextarif) , für den bleibt anstelle des Standardtarifes nur der Basistarif.

PKVLaie
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Re: Tarifwechsel in der PKV - Einschränkungen und Optionen

Beitragvon PKVLaie » 07.07.2017, 22:35

Hallo Herr Dipling,

vielen Dank für die Antworten.
Eine Frage habe ich dazu noch: Kann man generell, wenn man vor 2009 versichert war, in Tarife der neuen Welt (Bisex) und dann wieder zurück in die Alte Welt?
Die Frage stellt sich z.B. beim Continentale Comfort Tarif, den es nur in der Neuen Welt (und in der Unisex-Welt) gibt, denn der wurde erst 2010 aufgelegt.
Wenn man in den ginge (aktuell werde ich das nicht tun, aber es könnte mal eine Option sein), käme man danach dennoch in Tarife, die es nur in der alten Welt gab? Oder sind die dann komplett versperrt?


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