Tarifwechsel in der PKV - Einschränkungen und Optionen
Verfasst: 06.07.2017, 00:06
Hallo,
ich befasse mich derzeit wieder einmal mit dem Thema Tarifwechsel, nachdem der PurismaMax (Mannheimer) deutlich gestiegen ist.
Die Continentale hat mir - neben den SB-Stufen - auch Conti-Tarife angeboten. Allerdings mit neuer Risikoprüfung basierend auf dem Erstantrag, mit - oh Wunder - völlig anderen Konditionen.
Da werden aus ursprünglich knapp 20 % (und aktuell nach Neuprüfung vor ein paar Jahren unter 5 %!) Risikozuschlag schnell mal 50 - 70 % Risikozuschlag!
Ich weiß es gab schonmal eine gerichtliche Klärung zur Neuprüfung basierend auf dem Erstantrag, ich weiß aber nicht wie das ausging. Ich glaube es war bei der DKV.
Weiß hier jemand wie das ausging? Darf die PKV das d- nach einem Merger - machen, auch wenn es keine Mehrleistungen gibt?
Und kann der neue Risikozuschlag beliebig höher sein?
Meine zweite Frage ist die nach Alter Welt, neuer Welt, Unisex Welt,
Noch vor der Unisex Welt wurde die sogenannte neue Welt eingeführt, mit Basistarif, teilweiser Mitnahme der Altersrückstellungen, und - so hieß es damals - ohne Wechseloption in den Standardtarif.
Ist das noch aktuell?
Die Continentale sagt, man kann zwar nicht von einem Unisextarif, aber sehr wohl von jedem Bisextarif, egal ob alte oder neue Welt, in den Standardtarif wechseln.
Ist das mittlerweile klare Rechtslage, oder nur Contimeinung?
Und heißt das, man kann von JEDEM Bisextarif in JEDEN Bisextarif wechseln, egal ob alte oder neue Welt?
Vielen Dank für Eure Antworten und viele Grüße,
PKVLaie.
ich befasse mich derzeit wieder einmal mit dem Thema Tarifwechsel, nachdem der PurismaMax (Mannheimer) deutlich gestiegen ist.
Die Continentale hat mir - neben den SB-Stufen - auch Conti-Tarife angeboten. Allerdings mit neuer Risikoprüfung basierend auf dem Erstantrag, mit - oh Wunder - völlig anderen Konditionen.
Da werden aus ursprünglich knapp 20 % (und aktuell nach Neuprüfung vor ein paar Jahren unter 5 %!) Risikozuschlag schnell mal 50 - 70 % Risikozuschlag!
Ich weiß es gab schonmal eine gerichtliche Klärung zur Neuprüfung basierend auf dem Erstantrag, ich weiß aber nicht wie das ausging. Ich glaube es war bei der DKV.
Weiß hier jemand wie das ausging? Darf die PKV das d- nach einem Merger - machen, auch wenn es keine Mehrleistungen gibt?
Und kann der neue Risikozuschlag beliebig höher sein?
Meine zweite Frage ist die nach Alter Welt, neuer Welt, Unisex Welt,
Noch vor der Unisex Welt wurde die sogenannte neue Welt eingeführt, mit Basistarif, teilweiser Mitnahme der Altersrückstellungen, und - so hieß es damals - ohne Wechseloption in den Standardtarif.
Ist das noch aktuell?
Die Continentale sagt, man kann zwar nicht von einem Unisextarif, aber sehr wohl von jedem Bisextarif, egal ob alte oder neue Welt, in den Standardtarif wechseln.
Ist das mittlerweile klare Rechtslage, oder nur Contimeinung?
Und heißt das, man kann von JEDEM Bisextarif in JEDEN Bisextarif wechseln, egal ob alte oder neue Welt?
Vielen Dank für Eure Antworten und viele Grüße,
PKVLaie.