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Eintritt über Öffnungsaktion, Wegfall des 30% Zuschlages?

Verfasst: 28.08.2017, 20:20
von rian
Hallo liebes Forum,

ich (38 Jahre, ledig und kinderlos) habe aktuell die Möglichkeit, mich verbeamten zu lassen. Da sich die GKV als Beamter wegen der fehlenden Arbeitgeberbeteiligung nicht rechnet, bleibt als sinnvolle Möglichkeit im Grunde nur eine Krankenversicherung über eine PKV. Problem dabei ist, dass ich mit einer laufenden Psychotherapie nur über die Öffnungsaktion aufgenommen würde, d.h. mit 30 % Zuschlag. Aus dem Grund spiele ich im Moment mit dem Gedanken, die Verbeamtung abzulehnen.

Für den Fall, man tritt der PKV über die Öffnungsaktion bei:

1) Können die 30 % nach Ablauf bestimmter Fristen auch wieder wegfallen, gibt es dazu Erfahrungswerte? Oder bezahlt man diese bis ans Ende aller Tage? Also z.B. Wegfall 5 Jahre nach Behandlungsende, wenn die Kasse in ihrem Antragsformular nach Behandlungen psychischer Erkrankungen nur in den letzten 5 Jahren fragt?
2) Wie verhält sich das speziell bei der Debeka, die zusätzlich zu den bei allen PKV üblichen befristeten Fragen zur Psychotherapie, Medikamenten, etc. auch unbefristet fragt ob u.a. "psychische Störungen bestehen"?
3) Wird zur eventuellen Rücknahme der 30% eine neue Gesundheitsprüfung fällig, bzw. wie verhält es sich in dem Zusammenhang mit Erkrankungen, die während dieser "psychotherapiefreien Zeit" auftreten? Angenommen z.B. den hypothetischen Fall vier Jahre nach Ende der Psychotherapie würde festgestellt werden, dass man Diabetiker ist. Chance auf Wegfall der 30 % oder verhindert die neue Diagnose dies dann?


Ich bin auf die Debeka festgelegt, da ich mich von deren Vertreter dummerweise habe überrumpeln lassen und er einen Antrag aufgenommen hat. Damit ist die Chance auf einen anderen Versicherer über die Öffnungsaktion dahin.

Dazu hat der Vertreter meine Allergien nicht aufgenommen, da er sie für irrelevant hielt (letzte diesbezügliche ärztliche Behandlung Arzt vor ca. 20 Jahren, aber sie sind halt noch da). Das diese Allergien ihn nicht interessiert haben, kommt mir sehr seltsam vor.
4) Könnte dies bei einem Abschluss der Versicherung und einer eventuellen Verschlimmerung eventuell in der Zukunft Probleme bringen? Schließlich fragt die Debeka ja unbefristet "Bestehen Krankheiten...die zu den bisherigen Gesundheitsfragen noch nicht angegeben wurden?"


Eventuell kann mir jemand einen Rat zu meinen Fragen geben!
In jedem Fall Danke für das Lesen, habe doch wieder mehr geschrieben als geplant...

Re: Eintritt über Öffnungsaktion, Wegfall des 30% Zuschlages?

Verfasst: 29.08.2017, 09:04
von Frank
Hallo,

der Versicherer kann schon auf einen Risikozuschlag verzichten. Bei einer Psychotherapie ist das eher schwierig. Es ist erstmal ein Ablehnungsgrund. Vielleicht lässt sich der Versicherer nach 5 oder 10 Jahren darauf ein. Es kommt auch darauf an, warum die Behandlung erforderlich war. Wenn ein einmaliges akutes Ereignis zugrunde lag, sind die Chancen besser als wenn man wegen Stress oder Phobien o.ä. in Behandlung war. Um eine Überprüfung des RZ zu erreichen, muss der Versicherte nachweisen dass er behandlungs- und beschwerdefrei ist, z.B. durch einen ärztlichen Bericht.

Deine Vermittler darf keine Risikobeurteilung vornehmen. Dass was der Kunde ihm sagt, hat er auch der Gesellschaft weiterzugeben. Mehr als 30% kannst du nicht bekommen, also kannst du alle Krankheiten oder Beschwerden mitteilen. Du kannst auch der Gesellschaft nachmelden wenn du was vergessen hast.

30% RZ sind nicht viel. Das bekommst du heute schon für Heuschnupfen. Sei froh dass du verbeamtet wirst und die über Beihilfe / PKV versichern kannst.

Gruß
Frank

Re: Eintritt über Öffnungsaktion, Wegfall des 30% Zuschlages?

Verfasst: 30.08.2017, 20:27
von rian
Danke für die Antwort!

Hätte man mit einem ärztlichen Bericht nach einer gewissen Zeit Anspruch auf ein Streichen des Risikozuschlags, oder ist dies dann eine reine Kulanzentscheidung der PKV? Gibt es da Erfahrungswerte, ob so etwas tatsächlich auch vorkommt?

Wobei dann ja vermutlich auch die "gesundheitliche Gesamtsituation" zu dem Zeitpunkt ausschlaggebend sein wird. Wenn also zwischenzeitlich z.B. Diabetes dazukäme, wird die PKV vermutlich auch der tollste Bericht eines Psychiaters nicht dazu bewegen den Risikozuschlag unter 30% zu setzen. In meinem Fall kämen ja noch in jedem Fall die (wenn auch eher schwachen) Allergien dazu.

Da ich mir etwas Sorgen über die Beitragssituation in einer PKV als irgendwann vielleicht 70-jähriger mache, habe ich mich an der Frage zum Risikozuschlag ein wenig aufgehangen. Beamter mit PKV oder doch (trotz fehlender Arbeitgeberbeteiligung) GKV...bis hin dazu, die Verbeamtung komplett abzulehnen und stattdessen Angestellter zu bleiben. Man kann sich wunderbar im Kreis drehen, ohne zu einer Entscheidung zu finden :roll:

Mehr als 30% kannst du nicht bekommen, also kannst du alle Krankheiten oder Beschwerden mitteilen.

Aus dem Grund hatte es mich auch gewundert, dass er das "mal nicht gehört hat". Wobei er auch generell nicht viel zur Öffnungsaktion sagen konnte (oder wollte).

Gruß,
rian

Re: Eintritt über Öffnungsaktion, Wegfall des 30% Zuschlages?

Verfasst: 30.08.2017, 22:12
von Frank
Anspruch hast du nicht. Die Wahrscheinlichkeit dass der RZ reduziert wird ist auch nicht besonders hoch.

Du musst auch die Leistungen sehen die du mit Beihilfe / PKV hast. Und die Beitragssteigerung im Alter
wirst du mit der Zeit auch in der GKV haben. In der PKV gibt es zur Not auch den Basistarif. Wenn alle
Stricke reißen ist der Beitrag gedeckelt auf Höchstbeitrag GKV, allerdings auch auf gleichem Leistungsniveau.

Re: Eintritt über Öffnungsaktion, Wegfall des 30% Zuschlages?

Verfasst: 03.04.2018, 20:16
von anna1234
Frank hat geschrieben:Du musst auch die Leistungen sehen die du mit Beihilfe / PKV hast. Und die Beitragssteigerung im Alter
wirst du mit der Zeit auch in der GKV haben. In der PKV gibt es zur Not auch den Basistarif. Wenn alle
Stricke reißen ist der Beitrag gedeckelt auf Höchstbeitrag GKV, allerdings auch auf gleichem Leistungsniveau.


wenn das so ist, dann wäre die pvk doch auf jeden fall besser. im schlechtesten fall wären die beiträge und leistungen wie bei der gvk, oder? hätte man für die anderen 50 % dann nicht sogar die besseren leistunge der beihilfe?

Re: Eintritt über Öffnungsaktion, Wegfall des 30% Zuschlages?

Verfasst: 04.04.2018, 10:22
von Frank
3 x ja :-)

Re: Eintritt über Öffnungsaktion, Wegfall des 30% Zuschlages?

Verfasst: 04.04.2018, 18:03
von anna1234
danke. :)

ist es dann vertraglich geregelt, dass der basistarif der gkv folgt oder könnte das entkoppelt werden?

Re: Eintritt über Öffnungsaktion, Wegfall des 30% Zuschlages?

Verfasst: 04.04.2018, 18:32
von Frank