Verweigerung der Leistung nach Wechsel in Gv
Verfasst: 01.09.2017, 14:48
Sehr geehrte Damen und Herren,
Eine Frage: Sollte man den Rechtsweg beschreiten und wie sind die Erfolgsaussichten? - Der Fall:
Nehmen wir an, man war für den Zeitraum von ca. 2 Jahren privat freiwillig weiterversichert. In dieser Zeit sind Zahlungsrückstände entstanden, die auch nach dem Wechsel in die gesetzliche KV nicht beglichen werden konnten. Nach dem Wechsel in die GV erklärt die Versicherung das man trotz abgeführter KV Beiträge durch den Arbeitgeber keinen vollständigen Versicherungsschutz hätte, da aus dem Privatkundenbereich noch offene Posten auszugleichen wären, somit würde auch die Ausgabe der Versichertenkarte verweigert. Das heißt, der Arbeitgeber hat die Beiträge voll abgeführt aber der Arbeitnehmer hätte keine Leistung erhalten bzw. keinen Anspruch gehabt, und auf die offenen Posten wurde auch nichts gegen gerechnet. Ist diese Vorgehensweise rechtens? Ist es möglich einen Ausgleich zu verlangen? Gehen wir davon aus, jemand war als Privatkunde in der freiwilligen Weiterversicherung, deren Beitrag sich nach der Höhe des Gewinns errechnet. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Alex
Eine Frage: Sollte man den Rechtsweg beschreiten und wie sind die Erfolgsaussichten? - Der Fall:
Nehmen wir an, man war für den Zeitraum von ca. 2 Jahren privat freiwillig weiterversichert. In dieser Zeit sind Zahlungsrückstände entstanden, die auch nach dem Wechsel in die gesetzliche KV nicht beglichen werden konnten. Nach dem Wechsel in die GV erklärt die Versicherung das man trotz abgeführter KV Beiträge durch den Arbeitgeber keinen vollständigen Versicherungsschutz hätte, da aus dem Privatkundenbereich noch offene Posten auszugleichen wären, somit würde auch die Ausgabe der Versichertenkarte verweigert. Das heißt, der Arbeitgeber hat die Beiträge voll abgeführt aber der Arbeitnehmer hätte keine Leistung erhalten bzw. keinen Anspruch gehabt, und auf die offenen Posten wurde auch nichts gegen gerechnet. Ist diese Vorgehensweise rechtens? Ist es möglich einen Ausgleich zu verlangen? Gehen wir davon aus, jemand war als Privatkunde in der freiwilligen Weiterversicherung, deren Beitrag sich nach der Höhe des Gewinns errechnet. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Alex