Hallo Experten,
mich beschäftigt derzeit folgende Frage:
Zahlt der Rentenversicherungsträger neben dem Zuschuss von derzeit 7,3% (bezogen auf die Rente) zu meinem PKV-Beitrag auch einen Zuschuss auf den PKV-Beitrag meiner derzeit nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigten Ehefrau?
Nach meinem Kenntnisstand ist der Zuschuss bei 7,3% gedeckelt, unabhängig davon wer mitversichert ist!?
Besten Dank im voraus!
Ciao, Guido
PKV Zuschuss Rentenversicherungsträger
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Re: PKV Zuschuss Rentenversicherungsträger
Der Rentenversicherungsträger zahlt einen Zuschuss in Höhe der Hälfte Deines (anrechnungsfähigen) PKV-Beitrags.
Der Zuschuss ist jedoch auf einen Höchstbeitrag begrenzt.
Dieser Höchstbeitrag errechnet sich aus derzeit 7,3 % von Deiner Rente, wie Du soweit richtig schreibst.
In den allermeisten Fällen wird der halbe PKV-Beitrag des Rentenbeziehers höher sein, als die Höchstgrenze zuläßt, so dass die Deckelung zum Tragen kommt.
Nur dann, wenn die Höchstgrenze nicht ausgeschöpft wird, kann der "übrig gebliebene" Betrag als entsprechend kleiner 2. Zuschuss für die PKV Deiner Ehefrau ausgezahlt werden (sofern es kein anrechenbares Einkommen Deiner Frau gibt).
Auch bei "2 Zuschüssen" werden diese im Bescheid übrigens nicht separat ausgewiesen, man erkennt dann also nicht, "wieviel für wen", sondern es wird wie sonst auch allgemein als Zuschuss ausgewiesen.
Grüsse
Der Zuschuss ist jedoch auf einen Höchstbeitrag begrenzt.
Dieser Höchstbeitrag errechnet sich aus derzeit 7,3 % von Deiner Rente, wie Du soweit richtig schreibst.
In den allermeisten Fällen wird der halbe PKV-Beitrag des Rentenbeziehers höher sein, als die Höchstgrenze zuläßt, so dass die Deckelung zum Tragen kommt.
Nur dann, wenn die Höchstgrenze nicht ausgeschöpft wird, kann der "übrig gebliebene" Betrag als entsprechend kleiner 2. Zuschuss für die PKV Deiner Ehefrau ausgezahlt werden (sofern es kein anrechenbares Einkommen Deiner Frau gibt).
Auch bei "2 Zuschüssen" werden diese im Bescheid übrigens nicht separat ausgewiesen, man erkennt dann also nicht, "wieviel für wen", sondern es wird wie sonst auch allgemein als Zuschuss ausgewiesen.
Grüsse
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