KK-Beiträge nach Erbschaft

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KK-Beiträge nach Erbschaft

Beitragvon Natural » 02.10.2017, 01:47

Mein Freund ist seit 3 Jahren Rentner und erhält ca. 400 Euro gesetzliche Rente (sonst keine weitere). Ich denke, er wird bisher eine Art "Mindestbeitrag" an die "BARMER", seine Krankenkasse, bezahlt haben.

Jetzt hat er jedoch in größerem Umfang geerbt. Keine Millionen, aber offensichtlich doch einige hundertausend Euro!

Was geschieht nun mit seinem Krankenkassenbeitrag? Wird der angehoben? Ich welcher Weise oder in welcher Höhe könnte er angehoben werden? Richtet sich das nach der Höhe des tatsächlichen Erbes?

Kann zu diesem Thema jemand etwas relativ Verbindliches beitragen?

Ich bedanke mich,
LISA

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Re: KK-Beiträge nach Erbschaft

Beitragvon Natural » 02.10.2017, 01:50

Ich sehe gerade, dass ein gewisser "ROSSI" nicht nur immer noch Mitglied ist in "unserem" Verein - er ist sogar einer der Moderatoren. Es war nämlich er, besagtr "Rossi", der mich durch seine Ausführungen in einem anderen Fall, auf diese Seite "gelockt" hat. Ich fand es sehr professionell und sehr sachkundig, wie er in diesem Falle argumentierte. Das hat mir den Glauben gegeben, dass man hier - auf "Eurer-unserer" Seite tatsächlich - tatsächlich mit einer sachkundigen Auskunft rechnen darf!

Oder ist das nun zuviel der "Lobhudelei"...?

es grüßt aus Köln, zu später Stunde,
LISA

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Re: KK-Beiträge nach Erbschaft

Beitragvon Czauderna » 02.10.2017, 12:24

Hallo,
ich nehme an, dass der Freund freiwillig bei der Barmer versichert ist und nicht als Rentner pflichtversichert.
Also, sein Kapital spielt bei der Beitragsbemessung direkt keine Rolle sondern nur die Erträge daraus, also die Kapitalerträge, d.h. wenn er beispielsweise
im Jahr 1200,00 € Zinsen bekommt dann werden zu seinen 400,00 € noch 100,00 € zugeschlagen, was aber auch bedeutet, dass er weiterhin nach der Mindestbeitragsbemessungsgrenze ( 2017 = 991,67 €) bezahlen muss.
Den Rossi gibt es natürlich noch und immer noch professionell und sachkundig - bestimmt meldet er sich noch - wenn es so gelobt wird.
Gruss
Czauderna

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Re: KK-Beiträge nach Erbschaft

Beitragvon Okabe » 02.10.2017, 16:37

Auf der einen Seite freue ich mich natürlich für den Rentner, denn mit Grundsicherung zu leben ist kein Vergnügen.

Auf der anderen Seite finde ich das bisherige System allerdings auch extrem fragwürdig. Wenn der Rentner nun 10 Millionen Euro erben würde, einfach mal angenommen. Dann zahlt er also weniger Krankenkassenbeitrag als ein anderer Rentner, der noch ein wenig arbeitet, um sich seine Rente aufzubessern. Ist das gerecht? Wohl kaum...

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Re: KK-Beiträge nach Erbschaft

Beitragvon Czauderna » 02.10.2017, 17:54

Okabe hat geschrieben:Auf der einen Seite freue ich mich natürlich für den Rentner, denn mit Grundsicherung zu leben ist kein Vergnügen.

Auf der anderen Seite finde ich das bisherige System allerdings auch extrem fragwürdig. Wenn der Rentner nun 10 Millionen Euro erben würde, einfach mal angenommen. Dann zahlt er also weniger Krankenkassenbeitrag als ein anderer Rentner, der noch ein wenig arbeitet, um sich seine Rente aufzubessern. Ist das gerecht? Wohl kaum...


Hallo,
ja, wenn er aus den 10 Millionen keinerlei Einkünfte hat, also nur sein Kapital verbraucht. dann stimmt das. Aber das ist doch mehr oder weniger Theorie. Was in der Praxis allerdings schon öfter vor kam, waren folgende Fallkonstellationen. Beispiel : Selbständiger geht mit 65 in Rente und bekommt aus seiner Zeit als Arbeitnehmer 400,00 € Rente. Da er schon immer in der GKV war wird er in der KVdR pflichtversichert. Als Altersvorsorge hat er
sich ein Haus oder eine oder mehrere Wohnungen gekauft, die nun im Monat etwa 2000,00 € Miete einbringen - zahlen muss er aber nur nach den 400,00 € Rente, was ca. 44,00 € mtl. ausmacht. Ist das gerecht ?. Also, was schließen wir beide daraus - Rentner, die pflichtversichert sind müssen auch für andere Einkünfte zahlen und wer Kapital erbt oder gewinnt muss auf 10 Jahren ca 15% dieses Kapitals an die Krankenkasse abführen - die Höchstbeitragsbemessungsgrenze gilt dann nicht. :mrgreen: :oops: :twisted: 8)
Gruss
Czauderna

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Re: KK-Beiträge nach Erbschaft

Beitragvon Natural » 03.10.2017, 04:13

Hallo Leute,
vielen Dank für Eure Antworten und Hinweise!

Leider habe ich Eure Antworten nicht sichtbar vor mir, kann daher nur aus der Erinnerung antworten, bzw. nachfragen!

Erst einmal jedoch zur Klärung - offenbar habe ich mich bei meiner ersten Post nicht ausreichend deutlich ausgedrückt!

Der besagte Freund ist Rentner und bekommt monatlich 410 Euro Rente ausgezahlt. Wieviel er an die KK abführt, konnte er mir beim heutigen Telefonat nicht einmal sagen. Die ausgezahlte, also monatlich überwiesene Rente beträgt jedoch die o.g. 410 Euro. Ich vermute, dass auch er diese 40-50 Euro KK-Beitrag (BARMER) - offenbar der Mindestbeitrag, bzw. der Beitrag den er aufgrund seiner geringen Rente zahlen muß - bezahlen muß!

Da er jetzt 500.000 Euro erbte, befürchtete er, sein Beitrag würde extrem steigen. Das scheint jedoch nicht der Fall zu sein, wie ihr erklärtet. Berechnungsbasis ist offenbar nicht das Vermögen (geerbt oder anderweitig erlangt - gibts da Unterschiede?), sondern allein regelmäßiges Einkommen, wie z.B. Zinsen auf Vermögen etc. Habe ich das richtig verstanden?

Was mich stutzig machte (und macht), ist die letzte Post. Ich kann leider nicht zitieren (sehe diese Post nicht, wie geschildert), aber ich verstand diese Post als widersprüchlich. Nicht widersprüchlich "in sich" - widersprüchlich gegenüber den bisherigen Feststellungen, das Vermögen KEINE Rolle bei der Berechnung der KK-Beiträge spielen soll.

Nach dem Versenden dieser meiner Mail, werde ich noch mal zurück kommen - dann hoffentlich mit dieser Mail vor mir!

Es ist auch mein Eindruck, dass es in der Tat ungerecht ist, dass jemand der ein große Summe Geld geerbt hat weiterhin einen kleinen KK-Beitrag entrichten muß. Ich kenne zwar die Argumente nicht, die das zu geltendem Recht gemacht haben (offenbar) - aber für den Laien ist das auf den ersten Blick schwer verständlich. Andererseits: Vermögen kann sich ja quasi täglich ändern - weniger oder mehr werden. Dann müßte der KK-Beitrag ja ständig angepaßt werden. Ob das der Hintergrund sein könnte?

Erst einmal VIELEN DANK,
bis später,
L

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Re: KK-Beiträge nach Erbschaft

Beitragvon Natural » 03.10.2017, 04:24

Das ist die unverstandene PAssage - bitte noch `mal um genaue Erläuterung, bzw. Erklärung des hier gemeinten!

ZITAT:
"Also, was schließen wir beide daraus - Rentner, die pflichtversichert sind müssen auch für andere Einkünfte zahlen und wer Kapital erbt oder gewinnt muss auf 10 Jahren ca 15% dieses Kapitals an die Krankenkasse abführen - die Höchstbeitragsbemessungsgrenze gilt dann nicht."

Ahaaaaa - jetzt habe ich es plötzlich doch verstanden. Man sollte halt gleich 2-3x lesen, wenn man etwas nicht gleich verstanden hat!

Gemeint sind offenbar auch hier nur die Einkünfte aus Vermögen, nicht das Vermögen selbst (wie ja auch schon bereits zuvor gesagt).

Ich bin gestolpert über, Zitat: "...wer Kapital erbt". Ich vermute, dass hier nicht das Erbe als Kapital gemeint ist, sondern die Erträge, also die Zinsen aus diesem Erbe. War das so gemeint?

Dennoch: Warum "nur" 10 Jahre...? Und 15% gilt für alle und auch jede (Zinsen-)Summe?

Wie auch immer: Das wäre ja nicht die Welt. Bei 500.000 Erbe und 1% derzeitiger Zinsen, wären das Zinseinkünfte in Höhe von 5.000 Euro/anno. Davon 15% sind 750 Euro oder ca. 60 Euro monatlich, um die der KK-Beitrag von derzeit ca. 50 Euro steigen würde. Also von 50 auf dann 110 Euro. Ist ja keine riesengroße Sache für einen neuen "Halb-Millionär".

Bitte aber noch einmal um Bestätigung, ob meine Vermutungen und Rechnungen richtig sind. Nicht auf den Cent - aber prinzipiell richtig sind!

Diese meine Vermutungen basieren ja auf Eurem geteilten Wissen, für das ich mich auch im Namen meines Freundes bedanke (wie er mir auch heute am Telefon sagte).

Tolle Sache - ein Forum mit derart kenntnisreichen Mitgliedern!
Wirklich - tolle Sache!
Vielen-vielen Dank!
later,
LISA

Czauderna
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Re: KK-Beiträge nach Erbschaft

Beitragvon Czauderna » 03.10.2017, 08:46

Hallo,
Meine " Schlussfolgerung" habe ich extra mit mehreren Smileys versehen, d.h. Das war Ironie keinesfalls Realitaet.
Also, es zählen nur die Ertraege aus den 500.000 € und wenn das 5000,00 € im Jahr sind, dann werden monatlich 417,00 € als Einkommen gerechnet, zugleich. Der 410,00€ Rente wären es dann 827,00 € , also immer noch unter der geltenden Mindestbeitragsbemessungsgrenze. Noch einmal zur Klarstellung, dass was ich auf den Beitrag von Okabe geschrieben habe, das war in der Schlussfolgerung Ironie , deshalb auch die Smileys.
Gruß
Czauderna


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