Selbstbehalt: Zählt Jahr des Arztbesuches oder Tag der Rechnungseinreichung?
Verfasst: 22.11.2017, 11:25
Hi,
ich werde aus meinen 300 Seiten Vertragsunterlagen leider nicht schlau.
Ich habe einen jährlichen Selbstbehalt von 360 Euro. Dieses Jahr war ich nicht beim Arzt, habe mir jetzt aber eine neue Brille bestellt, wo die Versicherung ja auch einen Teil von übernimmt. Fallen Brillen denn überhaupt unter den Selbstbehalt?
Jedenfalls bin ich jetzt krank und könnte für Mitte Dezember einen Arzttermin bekommen. Der Termin wird bestimmt mindestens 360 Euro kosten. Die Rechnung erhalte ich dann ja sicher erst 2018.
Jetzt konnte ich Folgendes leider nicht herausfinden:
Werden die Arztrechnungen für das Jahr angerechnet in welchem man beim Arzt war oder für das Jahr in welchem man die Rechnung einreicht?
Da ich davon ausgehe, dass es mit einem Arzttermin bei mir nicht getan ist müsste ich ja sonst sowohl für 2017 als auch für 2018 die 360 Euro zahlen, was ich nicht kann.
Wäre es klüger erst 2018 zum Arzt zu gehen? (Was ich wegen der Schmerzen ungern will)
MfG
ich werde aus meinen 300 Seiten Vertragsunterlagen leider nicht schlau.
Ich habe einen jährlichen Selbstbehalt von 360 Euro. Dieses Jahr war ich nicht beim Arzt, habe mir jetzt aber eine neue Brille bestellt, wo die Versicherung ja auch einen Teil von übernimmt. Fallen Brillen denn überhaupt unter den Selbstbehalt?
Jedenfalls bin ich jetzt krank und könnte für Mitte Dezember einen Arzttermin bekommen. Der Termin wird bestimmt mindestens 360 Euro kosten. Die Rechnung erhalte ich dann ja sicher erst 2018.
Jetzt konnte ich Folgendes leider nicht herausfinden:
Werden die Arztrechnungen für das Jahr angerechnet in welchem man beim Arzt war oder für das Jahr in welchem man die Rechnung einreicht?
Da ich davon ausgehe, dass es mit einem Arzttermin bei mir nicht getan ist müsste ich ja sonst sowohl für 2017 als auch für 2018 die 360 Euro zahlen, was ich nicht kann.
Wäre es klüger erst 2018 zum Arzt zu gehen? (Was ich wegen der Schmerzen ungern will)
MfG