Chefarztbehandlung wider Willen

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Narkoleptiker
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Chefarztbehandlung wider Willen

Beitragvon Narkoleptiker » 22.11.2017, 21:54

Hallo,
meine Gynäkologin hatte mich ins Krankenhaus überwiesen. Als ich dort anrief wurde mir mitgeteilt, dass Privatpatiennten nur vom Chefarzt behandelt/operiert werden. Da habe ich jetzt demnächst einen Termin.

Ich habe allerdings keine Chefarztbehandlung in meinen PKV-Tarif mit drin.

Man wird mir doch aber sicher eine Chefarztbehandlung mit auf die Rechnung schreiben, oder? Muss meine Versicherung das dann trotzdem übernehmen?

MfG

yuser
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Re: Chefarztbehandlung wider Willen

Beitragvon yuser » 22.11.2017, 21:58

Hallo,

warum sollte deine Versicherung Wahlleistungen bezahlen müssen, wenn diese nicht versichert sind? Wenn du eine Wahlleistungsvereinbarung unterschreibst dann bezahlst du selbst aus eigener Tasche.

Narkoleptiker
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Re: Chefarztbehandlung wider Willen

Beitragvon Narkoleptiker » 23.11.2017, 14:25

Weil es ja keine Wahlleistung ist. Mir wurde in der Klinik gesagt, dass Privatpatientinnen nur vom Chefarzt operiert werden. Also entweder Chefarzt oder keine OP. Das kann ja jetzt auch nicht sein, dass ich mit starken Schmerzen 250km in die übernächste Klinik fahren muss und mir da auch hunderte von Euros für Bahnfahrten von meiner Grundsicherung bezahlen muss, nur weil ich privatversichert bin...

Unterschreiben musste ich da auch nichts.

yuser
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Re: Chefarztbehandlung wider Willen

Beitragvon yuser » 23.11.2017, 21:04

Wenn Du keine Wahlleistungsvereinbarung unterschrieben hast dann dürfte das wohl kein Problem sein. Sag denen glasklar dass Du dies nicht versichert hast.

Peter Wolnitza
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Re: Chefarztbehandlung wider Willen

Beitragvon Peter Wolnitza » 24.11.2017, 08:19

Moin,

evtl. hilft es, sich die Unterschiede mal kurz klar zu machen zwischen einem GKV Patienten und einem PKV Patienten:

Als GKV Patient bist DU nicht der Vertragspartner des Arztes - sondern der rechnet alle Leistungen direkt mit Deiner Krankenkasse ab (Ausnahme: z.B. IGEL leistungen), Du hast nur Anspruch auf die von der Kasse genehmigten Sachleistungen.

Als PKV Patientn bist DU der Vertragspartner des Arztes, DU schliesst mit dem Doc/dem Krankenhaus einen Vertrag, in dem steht drin, Was Dir in Rechnung gestellt wird und was Du dafür bekommst (Kostenerstattungsprinzip). Letzten Endes musst Du auch die Kohle überweisen.

Wieviel von einer Rechnung dann durch Deinen privaten "Rück"Versicherer wieder auf Dein Konto erstattet wird, hängt von dem vertraglich vereinbarten Umfang ab, den Deine private Krankenversicherung hat.

Eigentlich klar und nachvollziehbar:
Wenn Du also Leistungen in Anspruch nimmst, die zwischen Dir und Deiner privaten Krankenversicherung NICHT geregelt sind, bleibst Du auf den Kosten sitzen. Wenn du jetzt einen Tarif mit solch eingeschränktem Leistungsumfang hast, bleiben Dir eben nur drei Optionen:
- Leistungen im Krankenhaus reduzieren/nicht in Anspruch nehmen
- anderes Krankenhaus wählen
- Leistungen teilweise selber zahlen

Ist ein schönes Beispiel dafür, wie das oft gehörte Argument:"In meinem Tarif brauch ich keine Chefarzt-Behandlung, der ist doch eh nur noch auf dem Golfplatz - und Mehrbettzimmer ist ja auch völlig ok" sich als gefährlich heraus stellt: Durch solche Tarife wird im Prinzip die freie Wahl des Behandlers eingeschränkt, d.h. ich kann nicht mehr frei entscheiden, wer jetzt an mir rum schnippelt... Hier solltest Du bei nächster Gelegenehit ein Upgrade Deiner privaten KV vornehmen.

Im aktuellen Fall bleibt Dir nur:
- erstmal fragen, welche Kosten entstehen können
- Kostenvoranschlag beim Versicherer einreichen
- die teilen dann mit Wieviel sie von den einzelnen Posten erstatten
- das dann dem Krankenhaus vorlegen und drüber reden, welche Möglichkeiten es gibt (Oft wird z.B. die Möglichkeit von Ratenzahlungen eingeräumt)
Viel Erfolg!


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