Hallo zusammen,
folgende Situation:
Meine Frau hat Aussicht auf ihre erste verbeamtete Stelle. Sie hat bedenken, ob sie in eine PKV aufgenommen würde, weil eine Behandlung in einen Abfragezeitraum fällt.
Daher folgende Frage:
Könnte man über die Öffnungsaktion in die PKV, ggf. einen entsprechenden Risikoaufschlag in Kauf nehmen und dann in wenigen Jahren, nachdem der Abfragezeitraum für die Behandlung überschritten wurde, den Versicherer wechseln?
Dann könnte man ja theoretisch in einen regulären Tarif (ohne Aufschlag) kommen, oder?!
Vielen Dank für Eure Hilfe.
unam
Öffnungsaktion und anschließender Wechsel
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Öffnungsaktion und anschließender Wechsel
Natürlich dürfen auch Beamte die PKV wechseln - dann mit ergebnisoffener Gesundheitsprüfung der neuen PKV.
Um den Risikozuschlag zu beseitigen oder zu verringern, muss die PKV aber nicht unbedingt gewechselt werden. Bestehen die erhöhten Risiken nicht mehr oder haben sich diese verringert, steht dem Versicherten nach § 41 VVG auf Antrag eine Überprüfung des Risikozuschlages zu. Dieser ist ggf. angemessen zu ermäßigen oder kann ganz entfallen.
Um den Risikozuschlag zu beseitigen oder zu verringern, muss die PKV aber nicht unbedingt gewechselt werden. Bestehen die erhöhten Risiken nicht mehr oder haben sich diese verringert, steht dem Versicherten nach § 41 VVG auf Antrag eine Überprüfung des Risikozuschlages zu. Dieser ist ggf. angemessen zu ermäßigen oder kann ganz entfallen.
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- Postrank3
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Re: Öffnungsaktion und anschließender Wechsel
Kann man theoretisch so machen.
Vorher sollte man aber abklären, ob die Angabepflichtige Erkrankung überhaupt bei einer "normalen" Antragstellung zu einer Ablehnung oder einem heftige Risikozuschlag führen würde.(Wird oftmals falsch eingeschätzt)
Nicht alle Gesellschaften nehmen an der sog. Öffnungsaktion teil und vor allem: Nicht mit allen Tarifen!
Oft wird dabei nur die untere Schublade aufgemacht und wenn dann in den kommenden Jahren ein Weh-Wehchen dazu kommt und der
geplante Wechsel verbaut ist, liegt man ein Leben lang in der Schublade drinne...
Viel Erfolg!
Vorher sollte man aber abklären, ob die Angabepflichtige Erkrankung überhaupt bei einer "normalen" Antragstellung zu einer Ablehnung oder einem heftige Risikozuschlag führen würde.(Wird oftmals falsch eingeschätzt)
Nicht alle Gesellschaften nehmen an der sog. Öffnungsaktion teil und vor allem: Nicht mit allen Tarifen!
Oft wird dabei nur die untere Schublade aufgemacht und wenn dann in den kommenden Jahren ein Weh-Wehchen dazu kommt und der
geplante Wechsel verbaut ist, liegt man ein Leben lang in der Schublade drinne...
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