Primärarztprinzip: Wie Nachweis erbringen?

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Primärarztprinzip: Wie Nachweis erbringen?

Beitragvon Narkoleptiker » 21.02.2018, 09:13

Hi,
ich habe einen Tarif mit Primärarztprinzip. Das heißt eine Behandlung durch einen Facharzt wird nur dann voll übernommen, wenn ich vorher bei einem Primärarzt war, welcher mich an den Facharzt überwiesen hat. In meinen Versicherungsunterlagen steht, dass ich die Behandlung durch den Primärarzt durch dessen Rechnung nachweisen muss. Es steht nicht drin, dass ich den Nachweis durch eine Überweisung erbringen muss.

Aber wie sieht das konkret in der Praxis aus? Nehmen wir an ich gehe zum Hausarzt, weil ich nach dem Essen unter Atemnot leide und oft Kopfschmerzen habe. Der Hausarzt schickt mich zum Internisten und Lungenfacharzt. Ich gehe aber einfach ohne Überweisung noch zum Neurologen wegen den Kopfschmerzen.

Woher weiß die Versicherung dann, ob ich mit oder ohne Überweisung beim Neurologen war?

MfG

Peter Wolnitza
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Re: Primärarztprinzip: Wie Nachweis erbringen?

Beitragvon Peter Wolnitza » 28.02.2018, 18:37

Moin,

auch wenn - spitzfindig gelesen - einige Tarifbedinungen in den sog. Primärarzttarifen ein derartiges Vorgehen nicht so einfach sanktionieren könnten,
(wie gesagt, sehr spitzfindig gelesen) - wäre ich mit so einem Vorgehen ausgesprochen vorsichtig.
Hier mal ein Beispiel aus Tarifbedingungen:
75% für ambulante Heilbehandlung - außer Psychotherapie - durch Ärzte einschließlich verordneter Arznei- und Verbandmittel bzw.
100% für ambulante Heilbehandlung - außer Psychotherapie - durch Ärzte einschließlich verordneter Arznei- und Verbandmittel, wenn für die Behandlung ein Arzt für Allgemeinmedizin/praktischer Arzt, ein Facharzt für Gynäkologie, für Augenheilkunde (Augenarzt), für Kinder- und Jugendmedizin (Kinderarzt) oder ein Not- bzw. Bereitschaftsarzt in Anspruch genommen wird oder der Versicherte von einem der vorgenannten
Ärzte zur Mit-/Weiterbehandlung an einen anderen Facharzt überwiesen wird.
Die Erstbehandlung ist durch die Erstbehandlungsrechnung zu belegen.

Wenn auf der Erstbehandlerrechnung was von Kopfschmerzen drauf steht, könnte ihr Spiel gut ausgehen.
Wenn nicht, gehen Sie mal davon aus, daß der Versicherer Ihnen bei der Erstattung der Neurologenrechnung Probleme machen wird.
Die o.g. Formulierung lässt z.B. offen, wie die Erstbehandlungsrechnung genau auszusehen hat.
Dürfen Sie dann mit Ihrem Versicherer drüber diskutieren, wenn da keine explizite Überweisung zum Neurologen drauf steht.

Lange Rede, kurzer Sinn: Einfach vom Allgemeinarzt die Überweisung zum Neurologen geben lassen und das Problem taucht nicht auf.

Nur mal so zum Nachdenken:
Was passiert, wenn der Neurologe einen Tumor feststellt mit langwierigen, kostspieigen Folgebehandlung... (natürlich beim Spezialisten!) ??

Nix, wo man mit rum experimentieren sollte.

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Re: Primärarztprinzip: Wie Nachweis erbringen?

Beitragvon Narkoleptiker » 09.03.2018, 11:23

Was passiert, wenn der Neurologe einen Tumor feststellt mit langwierigen, kostspieigen Folgebehandlung... (natürlich beim Spezialisten!) ??


Folgebehandlungen werden ja wieder zu 100% übernommen.


Aber nun ist mir wieder folgender Gedanke gekommen:

Ich gehe zum Hausarzt. Der schickt mich zum Orthopäden. Dieser schickt mich zum Neurologen. Der Neurologe nimmt Blut ab und lässt die Werte von einem externen Labor untersuchen.

Dann kann ich doch eigentlich die Rechnungen vom Labor, Neurologen und Orthopäden erst dann einreichen, wenn auch die Rechnung vom Hausarzt da ist, oder?

Peter Wolnitza
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Re: Primärarztprinzip: Wie Nachweis erbringen?

Beitragvon Peter Wolnitza » 10.03.2018, 14:35

Narkoleptiker hat geschrieben:
Was passiert, wenn der Neurologe einen Tumor feststellt mit langwierigen, kostspieigen Folgebehandlung... (natürlich beim Spezialisten!) ??


Folgebehandlungen werden ja wieder zu 100% übernommen.



Glauben Sie das, oder Wissen Sie das?
Anders gefragt: Wo steht das in Ihren Vertragsbedingungen schwarz auf weiss?

Können ja den entsprechenden Passus mal hier reinstellen...


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