Zurück in die PKV - Ja oder Nein?

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Surantos1
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Zurück in die PKV - Ja oder Nein?

Beitragvon Surantos1 » 19.03.2018, 12:54

Hallo zusammen,

ich war bis Dezember 2018 privat Versichert und mein Beitrag (nach Abzug des AG Zuschusses) belief sich auf ca. 270 EUR monatlich.
Leider wurde ich dann unvorhergesehen arbeitslos und bin zurück in die GKV - meine PKV habe ich allerdings ruhen lassen. Bin also nicht komplett raus sondern ruht meine Mitgliedschaft für 2 Jahre, bzw. solange ich arbeitslos bin.

Jetzt nehme ich im Mai wieder die Arbeit auf und stehe vor der Entscheidung wieder in die PKV zu gehen ODER halt in der GKV zu bleiben.

In den letzten Jahren hatte ich immer wieder Bedenken, ob der Einstieg damals in die PKV richtig war oder nicht da ich einige Auseinandersetzungen hatte vor allem was Zahnbehandlungen anging. Ich hatte eine größere Zahnbehandlung und ein halbes Jahr später musste wieder ein Loch gefüllt werden - da hat sich dann meine PKV geweigert zu zahlen weil ich anscheinend nur 2000 EUR pro Jahr an Zahnbehandlungen durchführen lassen darf.
Alles darüber darf zu 100% ich selber zahlen.

Aber auch bei anderen Sachen war immer wieder etwas Zunder dabei.
Ich bin also momentan sehr versunsichert, ob es nicht doch besser ist in der GKV zu bleiben - trotz der höheren Beiträge im Monat.

Finanziell sieht es bei mir ganz in Ordnung aus.
Ich habe ein jährliches Bruttogehalt von etwa 75k EUR und keine größeren finanziellen verpflichtungen, weshalb ich im Monat etwa 1400 EUR auf die Seite legen kann. Ich bin 30 Jahre alt und habe keine Familie und keine Kinder. Auch in naher Zukunft sind Kinder erstmal kein Thema.

Wie sollte ich eurer Meinung nach meine Entscheidung treffen? Welche Kriterien sollte ich noch berücksichtigen außer dem finanziellen Vorteil was den monatlichen Beitrag angeht...
Ich wurde damals von einem Makler beraten der mich überzeugt hat in die PKV zu gehen um sich eine fette Provision einzuholen - Versprechungen wie "diese PKV hat in den letzten 10 Jahren nie den Beitrag erhöht" haben sich als komplett falsch rausgestellt und ich habe nach nicht mal 7 Monaten die erste Beitragserhöhung bekommen.

Auch hatte er mir damals gesagt, dass es keine Deckelung bei Zahnbehandlungen gibt sondern nur bei Zahnersatz. Hat sich dementsprechend auch als falsch rausgestellt.

Daher fehlt mir momentan das Vertrauen in die "Berater" was das Thema angeht und ich würde gerne eure Meinung hören, wie ich meine Entscheidung treffen sollte bzw. was ich mir für diese Entscheidung überlegen muss.

Bin für jeden Tipp dankbar :)

aldi110
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Re: Zurück in die PKV - Ja oder Nein?

Beitragvon aldi110 » 20.03.2018, 09:27

moin,

mal sehen ob dir meine Erfahrungen helfen können :)

Dein Beitrag ist wirklich günstig, ich zahle ohne AG Anteil knapp 300 € im Monat, mit 13. Gehalt sind es an die 530 €. Dazu kommen monatlich ca. 20 € Anteil an Krankenversicherung für eine Witwenrente, je nach Verlauf des Jahres (Krankheit oder nicht), ändert sich dann die Rente und der Beitrag. So kommt es das ich unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liege mit meinem Einkommen ( knapp unter 50 000 € im Jahr), die Beiträge für die Krankenversicherung aber immer dicht an der Höchstgrenze sind.

So was kriege ich dafür?

Abgesehen von der Vergangenheit in der ich regelmäßig gegen die GKV Klagen musste weil Hilfsmittel oder Behandlungen für meinen kranken Sohn nicht gezahlt wurden, versuche ich mich mal auf die Gegenwart zu konzentrieren.

Zahnbehandlung hatte ich im letzten Jahr, Zuzahlung in Höhe von 250 € musste ich leisten bei einer Wurzelbehandlung. Zahnreinigung übernimmt meine Krankenkasse gar nicht, komplette Eigenleistung. Zahnersatz hatte ich noch nicht, so wie es gehört habe müsste ich das auch komplett zahlen. Der Zahnarzt kann eigentlich nur besucht werden wenn Füllungen benötigt werden, die werden noch übernommen...außer die Füllung ist aus Kunststoff, auch da musst du inzwischen zuzahlen.

Weitere Leistungen: Ich bin momentan erkrankt, habe unklaren Schwindel und brauche für die Diagnosestellung ein MRT. Eine Untersuchung in einem herkömmlichen Gerät ist bei mir nicht möglich wegen Klaustrophobie und Schlafapnoe. Es wäre möglich in einem Upright MRT, da sitzt der Patient drin und das Gerät ist nach vorne offen. Wurde abgelehnt, sogar ein Gutachten vom MDK wurde erstellt, vermutlich vom Pförtner des MDK.

Es hat sich also nichts geändert bei der GKV, der Leistungskatalog wird weiter zusammengestrichen, selbst verordnete Leistungen die im Katalog stehen werden nicht gezahlt oder man muss sich diese Leistung einklagen.

Wenn ich du wäre würde ich in der privaten bleiben.

gruß Aldi

Helmut53
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Re: Zurück in die PKV - Ja oder Nein?

Beitragvon Helmut53 » 23.03.2018, 10:15

Es sind zwei verschiedene Systeme. Unabhängig von Beitrag und Leistungsansprüchen ist das Vertragsverhältnis ein anderes. In der PKV schließt du mit den Ärzten einen Vertrag und mit deiner PKV einen Vertrag. Die PKV erstattet dir das, was im Vertrag steht. Dem Arzt ist egal, was du vertraglich vereinbart hast. In der GKV schließt die Kasse einen Vertrag mit dem Arzt, er erbringt die vereinbarten Leistungen (die nicht die Kasse, sondern der Gemeinsame Bundesausschuss https://www.g-ba.de/ bestimmt). Möchte der Arzt eine Behandlung außerhalb dieser vereinbarten Leistungen durchführen, ist er zu einer vorherigen Aufklärung verpflichtet. Du weißt also immer, was du selbst zahlst und was nicht. Kommt der Arzt dieser Pflicht nicht nach, bist du nicht verpflichtet, zu zahlen. Der Arzt von Aldi110 scheint diese Aufklärung nicht vorgenommen zu haben, deshalb erlaube ich es mir, später die Aussagen von Aldi110 zu korrigieren.

Dann gibt es die Unterschiede auf der Beitragsseite - der Beitrag in der PKV wird unabhängig vom Einkommen fällig. Eine schwere Erkrankung mit vorzeitigem Rentenbezug und niedrigem Einkommen führt in der GKV zu einer Anpassung des Beitrags nach unten, in der PKV ist weiterhin der jetztige Beitrag fällig.

Die Leistungen in der GKV müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Das ausreichend wird gerne mit der Note vier verbunden. Tatsächlich ist damit gemeint, dass die Leistungen ausreichen müssen, um die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder den Gesundheitszustand zu bessern. Das bedeutet, dass es nicht irgendwann heißt, du hast jetzt 2000,-- € verbraucht, mehr gibt es nicht, sondern das Ende erst dann erreicht ist, wenn die Gesundheit nicht mehr erhalten, wiederhergestellt oder der Gesundheitszustand verbessert werden kann.

Da stellt sich dann die Frage, wer bestimmt den Leistungskatalog der GKV? Das macht der Gemeinsame Bundesausschuss, das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Das beim Arzt oft gehörte "Das zahlt die Kasse nicht" ist die verkürzte Darstellung. Sowohl Kassen als auch Leistungserbringer sind an die Beschlüsse des g-ba gebunden.

Die nächste Fragen: Wie kommt der g-ba zu den Beschlüssen? Wird da gewürfelt, geknobelt oder Medizin nach Kassenlage gemacht? Nein, das Stichwort lautet "Evidenzbasierte Medizin" https://www.g-ba.de/institution/aufgabe ... rundlagen/ . Alle Beschlüsse sind öffentlich, die entsprechenden Studien können eingesehen werden. Die Leistungen der GKV entsprechen immer der aktuellen Studienlage, d. h., es können Leistungen gestrichen werden (z. B. Infusionen bei einem Hörsturz - Studien konnten keinen Nutzen feststellen) oder hinzukommen (z. B. Akupunktur bei bestimmen Erkrankungen).

Bei lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankungen, für die es keine Leistung entsprechend der o. g. Richtlinien zur Verfügung steht, übernimmt die GKV Leistungen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.

Zusätzlich gibt es in der GKV noch die Leistungen, die in die sogenannte Eigenverantwortung des Versicherten fallen. Dazu zählen nichtverschreibungspflichtige Medikamente, Brillen unter einer gewissen Dioptrienzahl, Fahrkosten zur ambulanten Behandlung (mit Ausnahmen, wenn diese Fahrten den Versicherten zu stark belasten würden). Besonders mit Brillen wird die PKV gerne, vergisst darüber aber zu erwähnen, dass z. B. für Hilfsmittel ein Höchstbetrag vereinbart wird, der dann bsp. den Blindenhund mit Futter nicht mehr beinhaltet.

Ich rate dir, deinen PKV-Vertreter zu fragen, auf welcher Basis dort entschieden wird, welche Leistungen du beanspruchen kannst. Ob dein Leistungsanspruch mit dem medizinischen Fortschritt wächst oder er auf der Basis des Vertragsabschlusses bestehen bleibt (Stichwort offener/geschlossener Hilfsmittelkatalog).

Ich würde die Entscheidung an deiner Stelle von folgenden Faktoren abhängig machen:

Kann ich mir den PKV-Beitrag auch dann leisten, wenn mein Einkommen geringer wird?
Möchte ich Leistungen auf der Basis der evidenzbasierten Medizin und den Beschlüssen des g-ba oder selbst entscheiden, welche Leistungen vertraglich vereinbart werden?
Möchte ich im Vorfeld wissen, wann und welche Leistungen ich selbst zahle oder möchte ich beim Arzt als Privatpatient auftreten, selbst entscheiden, was ich für medizinisch notwendig halte, evtl. mit dem Arzt oder später mit meiner Versicherung darüber diskutieren?
Bin ich bereit, kleinere Summen selbst zu zahlen (z. B. Brille) oder soll diese von der PKV gezahlt werden?
Gehe ich das Risiko ein, in der PKV teure Hilfsmittel selbst zu zahlen (vom Vertrag abhängig)?

Und jetzt zu Adi110:

Die Wurzelbehandlung bzw. Wurzelspitzenresektion ist im Leistungskatalog der GKV enthalten https://www.g-ba.de/downloads/62-492-78 ... -03-01.pdf . Allerdings nicht in jedem Fall - dann, wenn die Aussicht auf Erfolg laut Studien gering ist, wird sie nicht übernommen.

Zahnsteinentfernung ist einmal jährlich im Leistungskatalog der GKV enthalten, die mittlerweile populäre "professionelle Zahnreinigung" (anschließendes Polieren und Flouridieren) muss selbst gezahlt werden. Ob einem das die aufgerufenen Preise wert ist, muss jeder selbst entscheiden. Um Mitreden zu können, habe ich es mir auch einmal gegönnt und bin zu dem Schluss gelangt, in Zukunft wieder die Kassenversion "Zahnsteinentfernung ohne alles" zu wählen. Viele Kassen geben einen Zuschuss zu der Professionellen Zahnreinigung.

Zahnersatz ist im Leistungskatalog enthalten. Zu der Regelversorgung (der ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung) übernimmt die GKV 50 %, bei regelmäßigem Zahnarztbesuch in den letzten 5 Jahren 60 % und in den letzten 10 Jahren 65 %. Bei geringem Einkommen ist die Übernahme eines höheren Satzes bis zu 100 % möglich. Wählt man eine höherwertige oder andersartige (z. B. Implantate) Versorgung, wird der Satz der Regelversorung gezahlt. Bei Implantaten, die leicht mal den Gegenwert eines Mittelklassewagens kosten, entsteht dann der Eindruck, es würde "nichts gezahlt", was nicht korrekt ist.

Kunststofffüllungen werden im Frontzahnbereich übernommen, bei Backenzähnen ist immer noch Amalgam das Mittel der Wahl. Bei einer Allergie gegen die Inhaltsstoffe werden andere Füllmaterialien übernommen. Kunststoff sieht zwar schöner aus, mittlerweile deuten Studien jedoch darauf hin, dass Allergien häufiger vorkommen als bei Amalgam. Eine gute Zusammenfassung zu Füllungen findest du hier: https://www.apotheken-umschau.de/Zaehne ... 37689.html

Zum MRT - es gibt geschlossene, halboffene und offene MRT. Der Standard ist das geschlossene MRT. Allerdings haben die Kassen auch Verträge mit Praxen mit halboffenen und offenen MRT. Um einen Vertrag mit der Kasse eingehen zu können, müssen gewisse Qualitätsanforderungen erfüllt sein. Besonders beim offenen MRT sind diese nicht so leicht zu erfüllen wie beim geschlossenen. Es gibt nicht so viele Anbieter, so dass evtl. eine weitere Anfahrt erforderlich ist. Allerdings ist auch so für klaustrophoben Patienten eine Untersuchung möglich. Das neue Upright-MRT wird ausschließlich von Privatpraxen angeboten (d. h., diese haben keine Kassenzulassung). In der Werbung wird suggeriert, dass der GKV-Patient die Kosten erstattet bekommt, wenn er unter "Platzangst" leidet. Dass es dann die Alternative offenes MRT mit Kassenzulassung gibt, wird nicht erwähnt.

aldi110
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Re: Zurück in die PKV - Ja oder Nein?

Beitragvon aldi110 » 23.03.2018, 11:26

moin Helmut53,

also ich weiß ja wohl noch was ich erlebt habe. Soweit ich mich noch erinnere hatte ich es noch über meine Krankenkasse versucht diese Zuzahlung erstattet zu kriegen, vergeblich. Aber, der Zahn ist erhalten worden, die Schmerzen sind weg und das ist wohl relevant. Zum MRT, ich lebe in Niedersachsen, es gibt eine Praxis die ein halb offenes MRT hat und mir von der KK empfohlen wurde (nur da kann man mit Karte die Behandlung erhalten). Diese ist 70 KM von meinem Wohnort entfernt, Fahrkosten erstattet die Krankenkasse nicht. Mit dem Auto fahr ich zur Zeit wenig, ich habe unklaren Schwindel und versuche das Risiko eines Unfalls zu vermeiden. Die Praxis die dieses halboffene MRT hat, hat mir telefonisch mitgeteilt das ich dort auch in Rückenlage fixiert werde (man kriegt einen Helm auf), stellte also in Frage ob eine Untersuchung möglich wäre. Als ich dann noch die Schlafapnoe erwähnte lehnte diese Praxis eine Untersuchung bei mir ab.

Es gibt also nur noch das offene upright MRT, oder: ich werde stationär aufgenommen, erhalte die Untersuchung unter Vollnarkose und muss eine Tag auf der Intensivstation überwacht werden. Kosten liegen dann bei mehreren Tausend €. Genau das hat mein Lungenarzt meiner Krankenkasse geschrieben. Meine Krankenkasse hat erwähnt das es eine Kostenübernahme wohl geben kann, warum erwähnst du das nicht? Und ja es ist eine Privatpraxis.

gruß aldi

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Re: Zurück in die PKV - Ja oder Nein?

Beitragvon aldi110 » 23.03.2018, 12:58

moin, ich nochmal,

habe soeben die Übernahmezusage der Krankenkasse für das Upright MRT im Briefkasten gefunden. Selbst zusätzliche Kosten für Kontrastmittel werden übernommen. Ich muss in Vorleistung gehen und für die Erstattung der Kosten die Originalrechnung mit meiner Kontonummer schicken. Es handelt sich hier um eine Einzelfall Entscheidung.

Es ist eine Privatpraxis, die mich als GV nun behandelt, die immer wieder gern erwähnten "Qualitätsanforderungen" an diese Praxis sind nicht geprüft worden. Meiner Meinung nach ist dies auch nur ein Aufhänger um die Kassenpatienten zu den Praxen zu zwingen die vorher bei einer VOL Ausschreibung das günstigste Angebot abgegeben haben. Entscheidend ist das die Behandlung und das Gerät, den Anforderungen der Leitlinien der Ärztekammer entspricht.

Ein wenig mehr an Transparenz könnte man sich hier wünschen. Ich werde unverzüglich einen Termin machen..

gruß Aldi

Helmut53
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Re: Zurück in die PKV - Ja oder Nein?

Beitragvon Helmut53 » 23.03.2018, 13:15

Das was du schreibst, spricht doch eher für die GKV als dagegen. Die Kasse scheint nur einen Vertrag mit einem Anbieter für ein halboffenes MRT zu haben und zahlt dann als Einzelfallentscheidung sogar die private Praxis.

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Re: Zurück in die PKV - Ja oder Nein?

Beitragvon aldi110 » 23.03.2018, 14:07

moin Helmut,

eher Nein, ich zähle mal auf was ich alles tun musste um das MRT zu erhalten.

1. Attest vorlegen (vom Hausarzt)
2. Attest begründen mit 2. Attest (vom Hausarzt)
3. Antrag auf Fahrkosten bei der Krankenkasse stellen, 2 x 70 KM, muss mit Transporter erfolgen wegen Schwindel
4. 2 Upright MRT Begründungen erstellen lassen (Hausarzt)
5. Attest vom Lungenarzt vorlegen
6. HNO Arzt hat Attest nicht gestellt
7. Drohung mit Sozialgericht und einstweiliger Verfügung
8. etliche Telefonate führen

das alles hat nun genau 5 Wochen und 1 Tag gedauert bis ich die Zusage erhalten habe. Am nächsten Donnerstag falle ich ins Krankengeld, ich überlege ob ich meine Krankenkasse auf Schadensersatz verklage wegen unnötiger Verzögerung der Behandlung. Mir entsteht täglich ein Schaden von ~ 20 €. Termin für das MRT hab ich am 10. April, wer weiß wie lange die Behandlung dauert?

Für mich spricht in diesem Fall die Erfahrung und die Tatsache das ich das was ich sage auch mache. Meine KK geht den Weg des geringsten Widerstandes, doch ich behaupte mal von 100 gleich gelagerten Fällen werden max. 10 Erfolg haben. So ist das System und ich finde das zum Ko****

gruß Aldi

Moellerchen
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Registriert: 22.05.2018, 16:48

Re: Zurück in die PKV - Ja oder Nein?

Beitragvon Moellerchen » 22.05.2018, 18:09

Unfassbar. Hoffe du wirst schnell gesund und deine Kasse macht dir keine weiteren Probleme. Alles Gute!

mtaschin
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Registriert: 11.04.2021, 19:02

Re: Zurück in die PKV - Ja oder Nein?

Beitragvon mtaschin » 11.04.2021, 22:15

Also was ich hier für ein Mist über die gesetzliche Krankenversicherung lese da redet wohl jemand der keine Ahnung hat oder einfach weil er von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt wird hier Lobby zu betreiben.

Ein konkreter Fall aus 2019 520BMW vier Fahrer drei privat versichert eine gesetzlich auf der Höhe circa 100 km vor München bei 220 KMH zieht ein LKW-Fahrer in den BMW rein
Im Nachhinein hat sich herausgestellt dass der LKW-Fahrer 1,6 Promille Alkohol Wert hatte, Die Verurteilung vor dem Strafgericht steht bis heute wegen COVID -19 aus. Bis zur abschließenden Verurteilung fährt der LKW-Fahrer im übrigen ein Ungarischer Staatsbürger weiterhin auf den deutschen Straßen, der ausländischen Führerschein konnte nicht eingezogen werden.

Es erfolgten vier Rettungshubschrauber und sofortigen fliegen von vier schwerst verletzten in das Klinikum Großhadern. Jeder von uns hat eine Riesenliste mit Brüchen und Trümmerunngen und komplizierten Unfallverletzungen.

Die drei Privat Versicherten wurden von leitenden Oberärztin versorgt während der Kassenpatient von einem einfachen Stationsarzt und operativ von einem normalen Oberarzt versorgt wurde – trotz der Schwere der Verletzung.

Umgehend nach zwei Tagen nach Operation hatten wir als Privatpatient sofort jeden Tag Physiotherapeutische Anwendung zur Mobilisierung bei dem Kassenpatient hat dies erst mal eine Woche gedauert und auch nur zweimal in der Woche.

Wir drei haben uns dann nach zehn Tagen in die Schönklinik Olympiastützpunkt verlegen lassen und wurden dort alle drei mehrfach erneut operiert.

Unsere Freundin verblieb im Klinikum Großhadern.

Ich selbst hatte ein kompliziertes Heilungsverhalten und konnte nicht mehr richtig auftreten. Ich bin anschließend in die Schweiz zu einem Arzt welcher auch Boris Becker operiert hat. Im Ergebnis von knapp 100.000 € Arzt und Behandlungskosten hat meine private Krankenversicherung immerhin 85.000 € übernommen.

Ein jahr nach dem Unfallgeschehen haben zwei wieder gearbeitet, Der dritte hat nach nach eineinhalb Jahre gearbeitet und die gesetzlich Versicherte ist derzeit nur vorläufig berented warte bis heute auf einen Reha Termin. Die deutsche Rentenversicherung ist der Meinung dass die weitere Behandlung weiterhin ambulant erfolgen kann und eine Reha nicht notwendig ist, Klage ist eingeleitet

Das gesetzlich krankenversichert in so einem Fall nichts bezahlen ist natürlich Quatsch erstens ist das Krankentagegeld auch bei Unfall nur anteilig bei der privaten Versicherung habe ich 250 € am Tag bekommen - steuerfrei und konnte damit alle meine Auslagen decken. Unser Freundin die früher knapp 100.000 € Brutto im Jahr verdient hat
ist anschließend mit mehr oder weniger einen Hunger Lohn durch die Krankheitsgeschichte geleitet worden.

Das Ersparte war schnell aufgebraucht weil Physiotherapeutische Behandlungen nur in absolut Mindestniveau und schon gar nicht was notwendig ist verordnet worden ist und zudem auch nur eingeschränkt zum Beispiel nur Krankengymnastik, Privatpatient Krankengymnastik Elektrotherapie Mobilisation und so weiter. D.h. der Behandlungsumfang war sehr stark reduziert und musste durch privates dazu Zahlen in die richtige Menge gebracht werden.

Die Operation sind selbstverständlich ordnungsgemäß ausgeführt aber eben nicht von einem top Spezialisten ausgeführt und somit bestehen bis heute starke Schmerzen, sie kann immer noch nicht richtig laufen und vor allem ist der ganze Unfall bis heute nicht vollzogen
Wenn sie jetzt auf die Idee kommen dass der Unfallgegner oder seine Versicherung diese ganzen Kosten zu übernehmen hätte – selbstverständlich aber bedenken Sie bitte dass es sich um ein ungarisches Unternehmen handelt mit einem ungarischen Versicherungsunternehmen und diese ohne Gerichtsprozess schon mal gleich gar nichts machen. Außerdem bringt das beste Geld nichts man möchte wieder gesund werden und wieder arbeiten und sein Geld verdienen das ist doch das wichtigste

Von unserer sehr guten Freundin weiß ich dass sie diese zwei Jahren bei der gesetzlichen Krankenversicherung und dazu Zahlungen und Konsultationen knapp 30.000 € gekostet haben. Sie ist jetzt auf dem Punkt beziehungsweise Gesichtspunkt ein Kredit aufzunehmen weil sie mit diesen ganzen Erkrankungen in keine Zusatzversicherung oder privat Versicherung rein kommt, dass sie in einem Unfall Traumatologie chen Zentrum sich vier fach nach operiert, wir reden hier über 40-60.000 € kosten.

Ich akzeptiere dass die private Krankenversicherung teuer ist, nicht immer alles bezahlt, mit Sicherheit nicht Beitrags stabil ist und nur was für Spitzenverdiener ist und Vermögende Personen – aber es ist überhaupt nicht zu beweisen und zu glorifizieren dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei ernsthafte Krankheit nur weit es geht ausreichend sind.

Wenn sie gesetzlich versichert sind bezahlen Sie bitte eine Zusatzversicherung für den ambulanten und stationären Bereich für den Fall dass ihnen so etwas wie ich ihn gerade dargestellt hab passiert. Der beste Unfallgegner und auch vermögende Unfall Gegner bringt Ihnrn nichts wenn sie nicht wieder gesund werden!


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