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Pflichtgrenze zum Eintritt in PKV durch zusätzlichen Nebenjo

Verfasst: 22.09.2007, 09:21
von schnerry
Guten Tag,

ich verdiene ca. 46.000, aber die pflichtgrenze leigt ja bei 47.700.
Kann ich denn einfach im Urlaub nen 400€-Job annehmen (oder was auch immer für einen kurzfristigen Job). Dann verdiene ich ja insgesamt (reguläre tätigkeit + nebenjob) über 47.700€?
Oder zählt für die Pflichtgrenze nur das reguläre Einkommen?

Vielen Dank,

schnerry

Re: Pflichtgrenze zum Eintritt in PKV durch zusätzlichen Neb

Verfasst: 22.09.2007, 09:33
von Cassiesmann
schnerry hat geschrieben:Guten Tag,

ich verdiene ca. 46.000, aber die pflichtgrenze leigt ja bei 47.700.
Kann ich denn einfach im Urlaub nen 400€-Job annehmen (oder was auch immer für einen kurzfristigen Job). Dann verdiene ich ja insgesamt (reguläre tätigkeit + nebenjob) über 47.700€?
Oder zählt für die Pflichtgrenze nur das reguläre Einkommen?

Vielen Dank,

schnerry


Annehmen können Sie den Job, helfen wird es aber trotzdem nicht ;-)

Verfasst: 24.09.2007, 16:27
von schnerry
wieso nicht?
ich verdiene ja dann insgesamt ein jahresbrutto, das über der pflichtgrenze liegt?

Verfasst: 24.09.2007, 17:50
von Frank
du mußt 3 jahre nacheinander über die pflichtgrenze verdienen.

Verfasst: 28.09.2007, 07:15
von schnerry
Frank hat geschrieben:du mußt 3 jahre nacheinander über die pflichtgrenze verdienen.


Ja das ist klar, aber wenn ich mit normalen verdienst + ein paar monate 400€-job über die grenze komme, dann hab ich schon mal ein jahr von den 3 "abgearbeitet".

mir ist klar dass ich 3 jahre brauche, meine frage war nur, ob die 400€-jobs auch gezählt werden?

Verfasst: 28.09.2007, 09:16
von Frank

Verfasst: 29.09.2007, 09:04
von schnerry
super, danke für den artikel.
dort steht:

Ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze kann auch durch Zusammenrechnung einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung mit einer bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübten zweiten oder weiteren für sich gesehen geringfügig entlohnten und damit versicherungsfreien Beschäftigung erfolgen.

ich interpretiere es also so, dass mein normaler job + das geld aus einem 400€-job zusammengerechnet werden dürfen und ich so meine pflichtversicherungsgrenze überschreiten kann.

danke und gruß

Verfasst: 06.10.2007, 18:12
von schnerry
jetzt mal ne andere variante: wenn ich zu meinem normalen gehalt anstatt nen 400€-Job eine freiberufliche tätigkeit, z.b. einem studenten nachhilfe geben, rechne, zählt das dann auch?

Einkommen aus feiberuflicher ...

Verfasst: 06.10.2007, 23:46
von GS
... Tätigkeit kannst Du leider genauso wenig zum Einkommen aus der hauptberuflichen Beschäftigung hinzurechnen wie die 400 € aus dem 1. oder dem einzigen Mini-Job (s. deine Fehlinterpretation vom 22.9.)

Gruß
Gerhard

Verfasst: 08.10.2007, 00:03
von schnerry
hallo GS,

danke für Deine Antwort. Darf ich fragen woraus zu das schließt? Gibt es dazu Gesetzestexte? Wie kommst du darauf, dass das Einkommen aus einer einzigen Hauptberuflichen tätigkeit stammen muss?

Dank Dir,

Schnerry

Einzige hauptberufliche Beschäftigung?

Verfasst: 08.10.2007, 04:47
von GS
Hey Schnerry,

von einer einzigen hauptberuflichen Beschäftigung. war zwar keine Rede bzw. Schreibe, aber von mehreren, meinetwegen auch mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigung kann in der Praxis immer nur eine die hauptberufliche sein, wenigstens subjektiv aus der Sicht des Arbeitnehmers, wenn objektiv gleiche Arbeitszeiten und Bezüge vereinbart sein sollten.

Das Einkommen aus mehreren versicherungspfllichtigen Beschäftigungen kannst Du natürlich munter und zulässigerweise addieren.

Ansonsten denke ich, dass Deine Frage in diesem und anderen Threads hier zur Erschöpfung beantwortet ist (kann mich natürlich auch irren).

Gruß
Gerhard