Arbeitslos PKV

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mike_0001
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Arbeitslos PKV

Beitragvon mike_0001 » 05.04.2018, 17:13

05.04.2018, 16:52


Ohje - vorhin leider ins falsche Forum gepostet - sorry!

Hallo zusammen,

erstmal klasse dass es so ein Forum gibt - ich möchte mich schon vorab herzlich für die Antworten bedanken!

Ich bin zum 01.04.2018 leider arbeitslos geworden und plane in den nächsten Wochen vsl. meine Selbständigkeit vorzubereiten, die ich dank einer Abfindung hoffentlich gut bewerkstelligen kann.

Ein Leistungsantrag ist beim Arbeitsamt gestellt, dieser ist aber noch nicht entschieden worden.

Bisher bin ich privat versichert (was ich bei einer ALG Sperre auch bleibe), habe mich aber noch nicht entschieden ob ich danach wieder in die GKV wechsle (2 Kinder).

Wie verhält es sich in der Zeit bis zum endgültigen ALG Bescheid. Den Beitrag für die PKV zahle ich weiter, aber was wäre wenn ich krank werde, die Privatversichertenleistung der Versicherung in Anspruch nehme und dann bei positivem ALG Bescheid rückwirkend zurück in die GKV müsste (bzw evtl. sogar will). Muss ich die private Leistung dann zurückzahlen oder bin ich bis auf weiteres so versichert oder bleibt mir dann nur die Freistellung der GKV Pflicht?

Ich hoffe ich konnte meine Frage einigermaßen verständlich ausdrücken.

Nochmal an jeden - vielen, vielen Dank für Antwort.

Gruss
Mike

Außenstehender
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Re: Arbeitslos PKV

Beitragvon Außenstehender » 14.04.2018, 12:15

Ich kann das nicht vollständig beantworten, aber wenn Sie rückwirkend in die GKV wechseln und in der Zwischenzeit Leistungen in Anspruch genommen haben, die von der GKV nicht übernommen würden, besteht doch eine Möglichkeit auf jeden Fall darin, die PKV nicht rückwirkend zu kündigen, sondern parallel weiterlaufen zu lassen und dann ggf. regulär zu kündigen, oder sich bei der PKV nach Möglichkeiten zu erkundigen, aus der Vollversicherung rückwirkend ab GKV-Pflicht in eine Zusatzversicherung umzusteigen.


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