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Beamter ab 3.9.2018 (nicht ab 1.9.2018)

Verfasst: 17.05.2018, 17:59
von heinrich
ich habe mal ne Frage an die PKV-Spezialisten (einschl. Beihilfe).

Person ist bisher in Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Diese Person wird ab 3.9.2018 (Montag) Beamter (Anwärter).
Beihilfe auch ab 3.9.2018. 50 %.

Frage: kann die private Krankenversicherung am 3.9.2018 beginnen oder muss diese ab 1.9.2018 beginnen.

Falls sie ab ersten eines Monats, also ab 1.9.2018, beginnen muss.
Wie sieht es dann mit der Prämie aus.
Wird dann für 2/30 zu 100 % eine private Versicherung sein müssen und erst ab 3.9.2018 eine Restkostenabsicherung von 50 % sein müssen

Vielen Dank schon mal

Re: Beamter ab 3.9.2018 (nicht ab 1.9.2018)

Verfasst: 21.05.2018, 11:48
von GS
Hallo Heinrich,

Frage: kann die private Krankenversicherung am 3.9.2018 beginnen oder muss diese ab 1.9.2018 beginnen.
Antwort: Ja - sie kann.
Sie sollte sogar am 3. und nicht am 1.9. beginnen, denn nur dann ist formal der "unmittelbare Anschluss an die Vorversicherung" realisiert, welche - davon gehe ich jedenfalls aus - am 2.9. und nicht am 31.8. endet.
Dieser unmittelbare Anschluss wäre bedingungsgemäß eine Voraussetzung dafür, dass die Vorversicherung auf die Wartezeiten im Beamtentarif angerechnet werden, letztere im Normalfall (Vv > 8 Monate) also entfallen.
Als Beitrag im September werden dann 28/30 eines Monatsbeitrages anfallen.

Es gibt aber auch Tarife von vorneherein ohne Wartezeiten. Bei diesen käme es also wegen der Wartezeiten nicht auf den unmittelbaren Anschluss an. Wenn der Wunsch-Versicherer hier
1. auf dem 1.9. als Beginn bestünde und
2. auch darauf, dass ausgerechnet für die noch vorversicherten ersten 2 Tage noch ein 100%-Tarif zu berechnen sei
wäre zu überlegen, ob das definitiv der richtige Partner ist.

Gruß
von GS