Beamter ab 3.9.2018 (nicht ab 1.9.2018)
Verfasst: 17.05.2018, 17:59
ich habe mal ne Frage an die PKV-Spezialisten (einschl. Beihilfe).
Person ist bisher in Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Diese Person wird ab 3.9.2018 (Montag) Beamter (Anwärter).
Beihilfe auch ab 3.9.2018. 50 %.
Frage: kann die private Krankenversicherung am 3.9.2018 beginnen oder muss diese ab 1.9.2018 beginnen.
Falls sie ab ersten eines Monats, also ab 1.9.2018, beginnen muss.
Wie sieht es dann mit der Prämie aus.
Wird dann für 2/30 zu 100 % eine private Versicherung sein müssen und erst ab 3.9.2018 eine Restkostenabsicherung von 50 % sein müssen
Vielen Dank schon mal
Person ist bisher in Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Diese Person wird ab 3.9.2018 (Montag) Beamter (Anwärter).
Beihilfe auch ab 3.9.2018. 50 %.
Frage: kann die private Krankenversicherung am 3.9.2018 beginnen oder muss diese ab 1.9.2018 beginnen.
Falls sie ab ersten eines Monats, also ab 1.9.2018, beginnen muss.
Wie sieht es dann mit der Prämie aus.
Wird dann für 2/30 zu 100 % eine private Versicherung sein müssen und erst ab 3.9.2018 eine Restkostenabsicherung von 50 % sein müssen
Vielen Dank schon mal