Wandel von PKV Vollversicherung in GKV Zusatzvers. möglich?

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Stoiker_60
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Wandel von PKV Vollversicherung in GKV Zusatzvers. möglich?

Beitragvon Stoiker_60 » 28.05.2018, 09:30

Liebe Forumsteilnehmer,

ich würde gerne die Möglichkeit prüfen, ob ich unsere für die Familie abgeschlossenen PKV-Vollversicherungen, welche z. Zt. im Rahmen der sog. „Großen Anwartschaft“ geführt werden, in GKV Zusatzversicherungen umwandeln kann. Grundidee dabei ist die in den Jahren erworbenen Rückstellungen zumindest teilweise zu nutzen um einen günstigen Beitrag für diese Zusatzversicherungen zu erhalten sowie der Entfall jedweder Gesundheitsprüfung.

Unser PKV Hintergrund:
Mann, 61 J. (geb. 1956), GKV bis 1984,seither PKV (immer LKH), beruflich immer im Angestelltenverhältnis.
Frau, 50 J. (geb. 1968), Heirat 1996. Seit dieser nicht berufstätig. In PKV (Barmenia) über Ehemann.
1. Kind 18 J. (geb. 1999), PKV seit Geburt (LKH)
2. Kind 14 J. (geb. 2003), PKV seit Geburt (Barmenia)

Von 2012 bis 2017 EU-Auslandsaufenthalt (Belgien), versichert dort in einer GKV vergleichbaren KV. PKV in Dtl. im Rahmen der „Großen Anwartschaft“ weitergeführt.
Nach Ender des Auslandaufenthalts die Möglichkeit genutzt, dass man in die deutsche GKV aufgenommen wird, wenn man aus dem EU-Ausland kommt und dort eine Mindestzeit in der GKV war.
Seit 01.10.2017 ist die ganze Familie in der GKV (AOK).

Da ich dem ganzen Prozess nicht 100% getraut habe, habe ich in den sauren Apfel gebissen und die Anwartschaften bisher weiterlaufen lassen (ca. 220 €/ Monat). Da wir aber sowieso nach einer Zusatzversicherung schauen, möchte ich diese nicht jetzt einfach kündigen (mit Verlust aller erworbenen Ansprüche), sondern wie gesagt schauen, ob diese in GKV Zusatzversicherungen mit besseren Konditionen als bei einem Neuabschluss gewandelt werden können.

Meine Fragen wären:
Wie beurteilen Sie die Situation? Ist eine solche Wandlung möglich? Wenn ja, ist dies auch sinnvoll?
Falls nicht, sehen Sie noch ein Risiko in der Kündigung der PKV’s? Ich bin nämlich immer noch etwas beunruhigt, dass der Wechsel PKV in GKV noch einmal aufkommt bzw. in Frage gestellt wird, z. B. bei Renteneintritt.

Für jeden weiteren Ratschlag sind wir sehr dankbar!

Und vielen Dank im Voraus für Ihre fachkundigen Antworten!

yuser
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Re: Wandel von PKV Vollversicherung in GKV Zusatzvers. möglich?

Beitragvon yuser » 28.05.2018, 21:06

Guten Abend,

bist Du sicher dass deine Anwartschaften überhaupt noch was bringen?
Oftmals ist es so dass Fristen gelten, in denen du die Möglichkeit hast, entweder den Vollkostentarif wieder aufleben zu lassen (ohne Gesundheitsprüfung) oder bei Wahl der GKV je nach Tarifbedingungen z.B. innerhalb von x Monaten ein Wechsel in Zusatztarife ohne erneute Gesundheitsprüfung stattfinden kann. Du hast dich für die GKV entschieden und ich würde in deinem Falle mal in die Bedingungen der Anwartschaft schauen, bei der LKH ist meine ich auch eine Frist von 3Monatem genannt. Bevor Du noch weiter Geld für nichts zahlst lieber mal prüfen....

GS
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Re: Wandel von PKV Vollversicherung in GKV Zusatzvers. möglich?

Beitragvon GS » 28.05.2018, 23:14

hallo Stoiker_60,
damit
Bist Du sicher dass deine Anwartschaften überhaupt noch was bringen?
ist yuser nicht ganz falsch unterwegs. Wahrscheinlich hast Du Dich inzwischen selber schlau gemacht und gibst ihm recht.

Siehe es mal so: Ich kann nicht eine Scheidung faktisch durchsetzen und mich hinterher darauf berufen, dass ich noch verheiratet bin, weil ich es mal war.

Mag hinken, der Vergleich, aber nicht so sehr. Und ein Anspruch auf den Plan B. also Zusatzversicherung, ist wohl auch perdü, wenn er bedingungsgemäß bestanden hatte.

Sorry, aber die AWV-Beiträge sehe ich als verloren an. Evtl. sofort kündigen mit Klarstellung der Sachlage, um wenigstens noch den Juni-Beitrag zu retten. Ersatzweise anbieten, mit 'Zusatz' weiterzumachen, ohne Anspruch, aber "Versuch macht kluch".

Bonne chance
wünscht GS

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Re: Wandel von PKV Vollversicherung in GKV Zusatzvers. möglich?

Beitragvon Stoiker_60 » 30.05.2018, 10:05

Hallo Yuser,
hallo GS,

vielen Dank für die Antworten. Tatsächlich war mir die 3 Monatsfrist nicht bekannt. Nun ja, das ist die Strafe dafür, dass ich dies ein bisschen auf die lange Bank geschoben habe.
Ich werde Euren Rat befolgen und schauen, ob auf dem Kulanzwege etwas zu machen ist.

Stoiker

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Re: Wandel von PKV Vollversicherung in GKV Zusatzvers. möglich?

Beitragvon Stoiker_60 » 16.06.2018, 12:28

Hallo Yuser,
hallo GS,

ich habe nun beide Versicherungen (Barmenia und LKH) mit sofortiger Wirkung gekündigt. Versicherungsbescheinigungen über die jetzt bestehenden KV‘s hatte ich beigefügt.
Während mir die LKH telef. zusicherte (habe es noch nicht schriftlich), die Kündigung mit Wirkung zum Monatsende anzunehmen, schrieb mir die Barmenia Versicherung "... der Vertrag mit der Barmenia endet zum 31.12.2018."

Ist das rechtlich korrekt? Können Sie weiter leistungslos Beiträge bis zum Jahresende verlangen, auch wenn wir anderweitig versichert sind (die LKH hat von Anfang an gesagt, dass die Kündigung wirksam wird zum Monatsende)?
Falls ja, kann ich verlangen, dass diese große Anwartschaftsversicherung in eine kleine Anwartschaft gewandelt wird, da diese Beiträge deutlich günstiger sind?

Yuser, GS, oder auch jeder andere, der kompetent hierzu Auskunft geben kann: Vielen Dank im Voraus dafür!

Mit freundlichen Grüßen

Stoiker

Dipling
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Re: Wandel von PKV Vollversicherung in GKV Zusatzvers. möglich?

Beitragvon Dipling » 16.06.2018, 19:16

Siehe § 205 VVG:

(2) Wird eine versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig, kann der Versicherungsnehmer binnen drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht eine Krankheitskosten-, eine Krankentagegeld- oder eine Pflegekrankenversicherung sowie eine für diese Versicherungen bestehende Anwartschaftsversicherung rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer dem Versicherer den Eintritt der Versicherungspflicht nicht innerhalb von zwei Monaten nachweist, nachdem der Versicherer ihn hierzu in Textform aufgefordert hat, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Versäumung dieser Frist nicht zu vertreten. Macht der Versicherungsnehmer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, steht dem Versicherer die Prämie nur bis zu diesem Zeitpunkt zu. Später kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis zum Ende des Monats kündigen, in dem er den Eintritt der Versicherungspflicht nachweist. Der Versicherungspflicht steht der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung oder der nicht nur vorübergehende Anspruch auf Heilfürsorge aus einem beamtenrechtlichen oder ähnlichen Dienstverhältnis gleich.

D.h. Kündigung zum 30.06.2018 ist mit Nachweis der Familienversicherung möglich.

Stoiker_60
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Re: Wandel von PKV Vollversicherung in GKV Zusatzvers. möglich?

Beitragvon Stoiker_60 » 17.06.2018, 09:01

Hallo Dipling,

vielen Dank für die sehr konkrete Antwort und Hilfe! Das sieht wirklich eindeutig aus. Unverständlich, warum die Barmenia so reagiert.
Ich werde mit Bezug auf diesen Paragraphen auf einen Kündigungstermin zum Monatsende bestehen.

Gruß,

Stoiker

Peter Wolnitza
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Re: Wandel von PKV Vollversicherung in GKV Zusatzvers. möglich?

Beitragvon Peter Wolnitza » 19.06.2018, 11:32

Hmm,

was mich interessieren würde:
woraus leitet Ihr denn die Gewissheit ab, daß eine Anwartschaft (gross/klein) bei der LKH/Barmenia zeitlich befristet ist?
Würde ich gerne mal in den Vertragsbedingungen sehen.
Hier sind m.E. zwei, drei Dinge kunterbunt miteinander verwürfelt worden - Fristen Laufzeiten etc.

Sehe da keine zeitliche Begrenzung, heisst: Der Abschluß einer neuen VOLL-KV wäre möglich. Immerhin hat man ja auch Beiträge für die AWV entrichtet.

Dann wäre im zweiten Schritt zu prüfen, ob diese Voll-KV in eine Zusatz KV gewandelt werden kann - hängt wiederum von den Vertragsbedingungen ab.
(Würde man natürlich sinnigerweise gleich in einem Rutsch erledigen, ohne VOLL-KV dazwischen.)
Achtung 1: Das recht auf Umwandlung einer VOLL-KV in eine Zusatz KV ohne erneute Gesundheitsprüfung haben nicht alle Versicherer in den Bedingungen verankert!
Achtung 2: genauso wichtig ist aber auch der Passus, daß der Versicherer auch bei einer Zusatz-KV auf sein Kündigungsrecht nach dem Schadensfall innerhalb der ersten drei Jahre verzichtet - haben auch nicht alle drin stehen.

Der Kündigungstermin der Barmenia ist m.E. ärgerlich, aber gem. Bedingungen absolut korrekt: Kündigung mit 3 Monatsfrist zum Ende der laufenden Versicherungsperiode (=Kalenderjahr bei den meisten KVs). Einfach nochmal genau lesen! Evtl. lässt sich dem ja was gutes abgewinnen - s.u.

Die anderen Gründe für eine sofortige Kündigung sind an Fristen gebunden. (3 Monate nach dem 01.10.2017 (=GKV Beginn) hätte die Kündigung spätestens beim VU sein müssen)

Empfehlung:
Unbedingt mit Barmenia klären, ob Anwartschaft für Zusatz KV genutzt werden kann! (Sollte m.E. funktionieren)
Unbedingt mit LKH das gleiche klären, auch wenn schon gekündigt - verlieren kann man da nix mehr.

Insgesamt: Da gingen einige TIPPs ziemlich daneben.

Dipling
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Re: Wandel von PKV Vollversicherung in GKV Zusatzvers. möglich?

Beitragvon Dipling » 19.06.2018, 17:16

Sobald der Grund für die Anwartschaft entfallen ist, ist dies der PKV regelmäßig innerhalb von zwei Monaten anzuzeigen. Die PKV wird dann rückwirkend ab Wegfall des Grundes versichern.
Nach der Frist von zwei Monaten erfolgt die Aufnahme -wenn überhaupt- erst nach Gesundheitsprüfung, ggf. mit Wartezeiten und Risikozuschlägen.
Sonst würden viele die PKV erst dann wieder aus der Anwartschaft aufleben lassen, wenn sie krank sind.

Das Sonderkündigungsrecht zum Monatsende ergibt sich aus § 205 VVG (s.o.)


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