Wechsel PKV in GKV

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xyzzyx
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Wechsel PKV in GKV

Beitragvon xyzzyx » 31.05.2018, 13:20

Hallo in die Runde,

ich bin seit 4 Jahren selbständig, davon knapp 3 1/2 Jahre privat versichert. Ich werde demnächst die Selbstständigkeit aufgeben und das Gewerbe abmelden. Ich bin ledig und nicht verheiratet.

Ich werde zunächst eine versicherungspflichte Beschäftigung aufnehmen, allerdings in der Gleitzone, also ab 450,01 € Entgelt. Werde ich durch Aufnahme der Beschäftigung in die GKV übernommen? Spielt dabei der Gewinn aus der Selbstständigkeit, die bei Aufnahme der Beschäfitigung nicht mehr gegeben ist, eine Rolle? Kann die GKV die Aufnahme ablehnen? Die Selbständigkeit wird in keinster Weise (auch nicht nebenberuflich) mehr ausgeführt.

Meine 2. Frage: Wenn die GKV greift und ich innerhalb eines Jahres meinen Arbeitgeber wechsel (fließender Übergang) aber die 12 Monate Versicherungspflicht beim alten Arbeitgeber noch nicht erfüllt werden, werde ich dann zurück in PKV wechseln müssen?

Ich hoffe, ich konnte mein Anliegen darlegen und wäre für hilfreiche Informationen sehr dankbar O:)

Czauderna
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Re: Wechsel PKV in GKV

Beitragvon Czauderna » 31.05.2018, 19:52

Hallo,
wenn du dein Gewerbe vollständig aufgibst, sagen wir mal zum 31.07. und du nimmst eine kranken versicherungspflichtige Tätigkeit auf, dann musst du sogar ab Beginn dieser Tätigkeit in die GKV wechseln und wenn du dann (auch nach kurzer Zeit) den Arbeitgeber wechselst, verbleibst du in der GKV, selbst wenn dein Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen sollte.
Gruss
Czauderna

xyzzyx
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Re: Wechsel PKV in GKV

Beitragvon xyzzyx » 07.06.2018, 23:26

Danke für die Antwort und die Rückmeldung. Eine weitere Frage hätte ich: was geschieht, wenn z.B. die Probezeit nicht bestanden wird, das Arbeitsverhältnis endet und somit die versicherungspflichtige Beschäftigung. Somit würde es ja keine 12 monatige versicherungspflichtige Beschäftigung geben und die Voraussetzung ( Vorversicherungszeit 12 Monate) nicht erfüllt sein, um in die GKV zu kommen. Oder greift die obligatorische Anschlussversicherung? Aber dieser würde ja wiederum durch § 9 SGB 5 nicht eintreten können.Rutscht man dann wieder in die PKV?
Dann gibt es ja noch den §5 SGB Abs. 9, der von der verpflichtenen Aufnahme des PKV Unternehmens spricht ( ohne Risikoprüfung / gleicher Tarif), wenn u.a. die Beschäftigung (< 12 Monaten) endet.
Bin etwas verwirrt :/

Czauderna
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Re: Wechsel PKV in GKV

Beitragvon Czauderna » 08.06.2018, 10:50

Hallo,
das mit den 12 Monaten kannst du hier vergessen - wichtig ist, dass Krankenversicherungspflicht eingetreten ist durch die Aufnahme der Beschäftigung.
Wen wir also mal annehmen, dass innerhalb der ersten drei Monate (vereinbarte Probezeit) der Arbeitgeber kündigt, dann bestand bis zum Ende dieser "Probezeit" Krankenversicherungspflicht - du hast gearbeitet und du hast Lohn bekommen und nat+rlich damit auch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Dein Arbeitgeber meldet dich bei der Krankenkasse ab, die schreibt dich an und will von dir wissen, was du denn nun so machst. wenn du keinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz nachweist, also z.B. eine PKV-Versicherung oder eine Familienversicherung in der GKV, dann muss dich die Kasse nahtlos an das Beschäftigungsverhältnis weiter versichern - eine Vorversicherungszeit ist dafür nicht erforderlich.
Gruss
Czauderna


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