Gestzeslage nachgefragt
Verfasst: 02.06.2018, 07:50
Hallo,
Ich habe bereits im Forumsteil GKV einige freundliche Antworten erhalten, welche geholfen haben. Was meine Person betrifft ist klar, dass ich bei Rueckkehr nach Deutschland auf Grund frueherer Privatversicherung nicht in der GKV versichert werden kann. Ich bin nicht mehr sicher, was meine fruehere PKV betrifft, meine aber die letzte Anwartschaft vor Kuendigung bei der CENTRAL PKV genaht zu haben. Auf mehrfache Anfrage, was Gesetzeslage und Weiterversicherung auf Grund der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherung betrifft, gab es bedauerlicherweise keine Rueckmeldung.
Fuer mich ist die Ursache recht eindeutig: das Risiko eines ueber 60 jaehrigen mit moeglichen Vorerkrankungen moechte man nicht. Es besteht nun aber einerseits Versicherungspflicht und andererseits, so wie es aussieht, ignorantes Gebaren der PKV. Aus diesem Sachverhalt ergeben sich verschiedene Fragen.
Frage 1: Besteht das Anrecht zum Basistarif bei einer PKV versichert werden ?
Frage 2: Wenn ja: Kann sich eine PKV auf Grund von Vorerkrankungen weigern?
Frage 3: Welche PKV ist ueberhaupt zustaending, wenn der fruehere Versicherer nicht mehr sicher bekannt ist ?
Frage 4: Gibt es fuer solche Faelle eine Schlichtungsstelle ?
Frage 5: Kann es sein, dass ich trotz des Zwanges seitens des Gesetzgebers eine Krankenversicherung zu haben, den Klageweg beschreiten muss, da sich die PKV "dumm stellt"?
Frage 6: Gegen wen kann geklagt werden, wenn der fruehere private Versicherer nicht identifiziert werden kann ?
Fuer eine Beantwortung bedanke ich mich im Voraus
Gruss
Steffen1
Ich habe bereits im Forumsteil GKV einige freundliche Antworten erhalten, welche geholfen haben. Was meine Person betrifft ist klar, dass ich bei Rueckkehr nach Deutschland auf Grund frueherer Privatversicherung nicht in der GKV versichert werden kann. Ich bin nicht mehr sicher, was meine fruehere PKV betrifft, meine aber die letzte Anwartschaft vor Kuendigung bei der CENTRAL PKV genaht zu haben. Auf mehrfache Anfrage, was Gesetzeslage und Weiterversicherung auf Grund der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherung betrifft, gab es bedauerlicherweise keine Rueckmeldung.
Fuer mich ist die Ursache recht eindeutig: das Risiko eines ueber 60 jaehrigen mit moeglichen Vorerkrankungen moechte man nicht. Es besteht nun aber einerseits Versicherungspflicht und andererseits, so wie es aussieht, ignorantes Gebaren der PKV. Aus diesem Sachverhalt ergeben sich verschiedene Fragen.
Frage 1: Besteht das Anrecht zum Basistarif bei einer PKV versichert werden ?
Frage 2: Wenn ja: Kann sich eine PKV auf Grund von Vorerkrankungen weigern?
Frage 3: Welche PKV ist ueberhaupt zustaending, wenn der fruehere Versicherer nicht mehr sicher bekannt ist ?
Frage 4: Gibt es fuer solche Faelle eine Schlichtungsstelle ?
Frage 5: Kann es sein, dass ich trotz des Zwanges seitens des Gesetzgebers eine Krankenversicherung zu haben, den Klageweg beschreiten muss, da sich die PKV "dumm stellt"?
Frage 6: Gegen wen kann geklagt werden, wenn der fruehere private Versicherer nicht identifiziert werden kann ?
Fuer eine Beantwortung bedanke ich mich im Voraus
Gruss
Steffen1