Gestzeslage nachgefragt

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Steffen1
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 8
Registriert: 31.05.2018, 05:52

Gestzeslage nachgefragt

Beitragvon Steffen1 » 02.06.2018, 07:50

Hallo,

Ich habe bereits im Forumsteil GKV einige freundliche Antworten erhalten, welche geholfen haben. Was meine Person betrifft ist klar, dass ich bei Rueckkehr nach Deutschland auf Grund frueherer Privatversicherung nicht in der GKV versichert werden kann. Ich bin nicht mehr sicher, was meine fruehere PKV betrifft, meine aber die letzte Anwartschaft vor Kuendigung bei der CENTRAL PKV genaht zu haben. Auf mehrfache Anfrage, was Gesetzeslage und Weiterversicherung auf Grund der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherung betrifft, gab es bedauerlicherweise keine Rueckmeldung.
Fuer mich ist die Ursache recht eindeutig: das Risiko eines ueber 60 jaehrigen mit moeglichen Vorerkrankungen moechte man nicht. Es besteht nun aber einerseits Versicherungspflicht und andererseits, so wie es aussieht, ignorantes Gebaren der PKV. Aus diesem Sachverhalt ergeben sich verschiedene Fragen.
Frage 1: Besteht das Anrecht zum Basistarif bei einer PKV versichert werden ?
Frage 2: Wenn ja: Kann sich eine PKV auf Grund von Vorerkrankungen weigern?
Frage 3: Welche PKV ist ueberhaupt zustaending, wenn der fruehere Versicherer nicht mehr sicher bekannt ist ?
Frage 4: Gibt es fuer solche Faelle eine Schlichtungsstelle ?
Frage 5: Kann es sein, dass ich trotz des Zwanges seitens des Gesetzgebers eine Krankenversicherung zu haben, den Klageweg beschreiten muss, da sich die PKV "dumm stellt"?
Frage 6: Gegen wen kann geklagt werden, wenn der fruehere private Versicherer nicht identifiziert werden kann ?

Fuer eine Beantwortung bedanke ich mich im Voraus

Gruss

Steffen1

Dipling
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1005
Registriert: 13.02.2009, 16:24

Re: Gestzeslage nachgefragt

Beitragvon Dipling » 02.06.2018, 14:12

Frage 1: Besteht das Anrecht zum Basistarif bei einer PKV versichert werden ? Ja. Es sei denn, es besteht eine Versicherung oder Versicherungspflicht in der GKV oder Anspruch auf eine andere Absicherung im Krankheitsfall. Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__193.html

Frage 2: Wenn ja: Kann sich eine PKV auf Grund von Vorerkrankungen weigern? Im Basistarif nicht. Der Basistarif soll nach dem Willen des Gesetzgebers eine soziale Schutzfunktion haben, in der Praxis allerdings ist der Basistarif mit ca. 700 EUR mtl. + Pflegeversicherung sehr teuer, wenn keine Bedürftigkeit im Sinne des SGB vorliegt (d.h. Arbeitslosengeld 2- oder Sozialhilfebezug), nur dann wird der Beitrag halbiert.

Frage 3: Welche PKV ist ueberhaupt zustaending, wenn der fruehere Versicherer nicht mehr sicher bekannt ist ? Die PKV kann frei gewählt werden, egal ob der frühere Versicherer bekannt ist oder nicht.

Frage 4: Gibt es fuer solche Faelle eine Schlichtungsstelle ? Der "PKV-Ombudsmann" fungiert als Schlichtungsstelle und die "BaFin" ist als Aufsichtsbehörde auch für Beschwerden zuständig.

Frage 5: Kann es sein, dass ich trotz des Zwanges seitens des Gesetzgebers eine Krankenversicherung zu haben, den Klageweg beschreiten muss, da sich die PKV "dumm stellt"? Ja.

Frage 6: Gegen wen kann geklagt werden, wenn der fruehere private Versicherer nicht identifiziert werden kann ? Gegen die PKV, bei der Aufnahme in den Basistarif beantragt wurde. Die frühere PKV spielt keine Rolle bzw. nur insofern, als dass sich die grundsätzliche Zuordnung PKV/GKV nach dem System richtet, in dem zuletzt in Deutschland oder EU-Ausland eine Versicherung bestand.

Steffen1
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 8
Registriert: 31.05.2018, 05:52

Re: Gestzeslage nachgefragt

Beitragvon Steffen1 » 02.06.2018, 15:41

Besten Dank an Dipling fuer die glasklaren und verstaendlichen Anmerkungen.
Gruss
Steffen1


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 17 Gäste