Hallo
ich bin selbstständig und möchte nun gerne in die PKV wechseln.
Nun hab ich im Vorfeld alle Ärzte abgeklappert und hab meine Diagnosen eingeholt.
Dabei kamen gravierende Diagnosen heraus.
Aus einem einmaligen Rückenschmerz wurde chronisch und aus mehrmaligen Diarroeh wurde Morbus Crohn.
Das hab ich natürlich in der Akte des jeweiligen Arztes löschen lassen.
Dahingehend war mein Hausarzt auch sehr zugänglich.
Meine Frage jetzt: kann das sonst noch irg wo gespeichert sein? Krankenkasse?! KassenärztlichenVereinigung?!
Fragt die PKV überhaupt noch wo anders als beim Hausarzt an?
Danke und liebe grüße
Was/wo fragt die PKV ab?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Was/wo fragt die PKV ab?
Ich kann dir hier nur folgenden Tipp geben: Niemals bei den Gesundheitsfragen lügen.
Das kann später mal sehr große Probleme verursachen und üblicherweise bekommen die Versicherungen das raus. Der Hausarzt ist erste Adresse, aber im Notfall werden Fachärzte und die Krankenkasse angefragt.
Das kann später mal sehr große Probleme verursachen und üblicherweise bekommen die Versicherungen das raus. Der Hausarzt ist erste Adresse, aber im Notfall werden Fachärzte und die Krankenkasse angefragt.
Re: Was/wo fragt die PKV ab?
Steht da was von lügen oder verheimlichen?
Ich will lediglich wissen was wie wo gespeichert ist und was wie wo von der PKV angefragt wird.
Um so die Fehldiagnosen IM VORFELD aus dem Weg zu schaffen.
Ich will lediglich wissen was wie wo gespeichert ist und was wie wo von der PKV angefragt wird.
Um so die Fehldiagnosen IM VORFELD aus dem Weg zu schaffen.
Re: Was/wo fragt die PKV ab?
Wenn PKVen nachfragen, dann ist erster Linie bei den angegebenen Ärzten (Zusatzfragebögen bei bestimmten Erkrankungen, genauere Diagnose etc.).
Die Standardformulierung zur Schweigepflichtentbindung ist aber sehr weitreichend, z.B.
"Ich willige ein, dass der Versicherer – soweit es für die Risikobeurteilung oder für die Leistungsprüfung
erforderlich ist – meine Gesundheitsdaten bei Ärzten, Pflegepersonen sowie bei
Bediensteten von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personenversicherern,
gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden erhebt und für
diese Zwecke verwendet."
Die Standardformulierung zur Schweigepflichtentbindung ist aber sehr weitreichend, z.B.
"Ich willige ein, dass der Versicherer – soweit es für die Risikobeurteilung oder für die Leistungsprüfung
erforderlich ist – meine Gesundheitsdaten bei Ärzten, Pflegepersonen sowie bei
Bediensteten von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personenversicherern,
gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden erhebt und für
diese Zwecke verwendet."
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