Anwartschaft und Pflegepflichtversicherung

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Biberbruder
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Anwartschaft und Pflegepflichtversicherung

Beitragvon Biberbruder » 08.09.2018, 13:58

Guten Tag,
mir ist leider ein unglücklicher Fehler unterlaufen. Ich bin seit knapp 7 Jahren (Oktober 2011) Soldat bei der Bundeswehr und habe gleich am Anfang auch brav eine Pflegepflichtversicherung bei meiner alten GKV abgeschlossen. Ca. 1,5 Jahre später (April 2013) habe ich dann bei einer PKV eine Anwartschaft auf eine beihilfefähige Krankenversicherung (Restkostenversicherung) abgeschlossen. Es wurde versäumt die Pflegepflicht von der GKV in die PKV mit "rüberzuholen". Somit besteht aktuell eine Pflegepflicht in der Gesetzlichen und eine Anwartschaft auf Krankenversicherung in der Privaten. Dies ist ja laut SGB unzulässig. Die Pflege folgt der Krankenversicherung. Kann ich nun nachträglich eine Pflegepflicht in der PKV abschließen und bei der GKV kündigen? Und wenn ja, wird dann wieder eine erneute Gesundheitsprüfung fällig?

GS
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Re: Anwartschaft und Pflegepflichtversicherung

Beitragvon GS » 08.09.2018, 15:30

Hallo Biberbruder,
Ca. 1,5 Jahre später (April 2013) habe ich dann bei einer PKV eine Anwartschaft auf eine beihilfefähige Krankenversicherung (Restkostenversicherung) abgeschlossen. Es wurde versäumt die Pflegepflicht von der GKV in die PKV mit "rüberzuholen".
Versäumt - also vermasselt - hast nicht Du es, sondern in erster Linie die aufnehmende PKV. Dort hätte man (wenn schon nicht der Vermittler, dann wenigstens die Zentrale) wissen müssen, dass mit Abschluss der privaten Anwartschaft der Pflegepflichttarif PVB mit dazugehört. Und wenn schon nicht dabei, dann sich vergewissern, dass er - warum auch immer - zu einer anderen PKV gewandert ist und nicht gesetzeswidrig bei der GKV hängengeblieben ist.

Nachträgliche Gesundheitsprüfung? Das wäre ja noch schöner! Es reicht doch schon, dass Dein Eintrittsalter 5 Jahre höher als bei korrekter Aufnahme ist - entsprechend höher der Beitrag. Wobei erschwerend hinzukommt, dass Dein SPV-Beitrag die 5 Jahre wohl deutlich höher lag als der zustehende PVB-Beitrag.

Ich denke, dort steht man erheblich in Deiner Schuld - und man weiß es auch.

Die verlassene gesetzliche Kasse hätte ja auch einen Piep sagen können - sie dachte sich wohl mit Helmut Schmidt: "Reisende soll man nicht aufhalten."

Frage erlaubt? Bist Du Zeit- oder Berufssoldat bei der Bundeswehr?

Grüße
von GS
.

Biberbruder
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Re: Anwartschaft und Pflegepflichtversicherung

Beitragvon Biberbruder » 08.09.2018, 16:14

Hallo GS,
schon mal vielen Dank für die schnelle Antwort/Hilfe :)
Ich bin Zeitsoldat nach altem BFD Recht und befinde mich gerade in der Freistellungszeit. Deswegen ist der ganze Missstand auch aufgekommen, da man vor der Freistellung einen Pflichttermin bei der Sozialberatung wahrnehmen muss.


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