Anwartschaft und Pflegepflichtversicherung
Verfasst: 08.09.2018, 13:58
Guten Tag,
mir ist leider ein unglücklicher Fehler unterlaufen. Ich bin seit knapp 7 Jahren (Oktober 2011) Soldat bei der Bundeswehr und habe gleich am Anfang auch brav eine Pflegepflichtversicherung bei meiner alten GKV abgeschlossen. Ca. 1,5 Jahre später (April 2013) habe ich dann bei einer PKV eine Anwartschaft auf eine beihilfefähige Krankenversicherung (Restkostenversicherung) abgeschlossen. Es wurde versäumt die Pflegepflicht von der GKV in die PKV mit "rüberzuholen". Somit besteht aktuell eine Pflegepflicht in der Gesetzlichen und eine Anwartschaft auf Krankenversicherung in der Privaten. Dies ist ja laut SGB unzulässig. Die Pflege folgt der Krankenversicherung. Kann ich nun nachträglich eine Pflegepflicht in der PKV abschließen und bei der GKV kündigen? Und wenn ja, wird dann wieder eine erneute Gesundheitsprüfung fällig?
mir ist leider ein unglücklicher Fehler unterlaufen. Ich bin seit knapp 7 Jahren (Oktober 2011) Soldat bei der Bundeswehr und habe gleich am Anfang auch brav eine Pflegepflichtversicherung bei meiner alten GKV abgeschlossen. Ca. 1,5 Jahre später (April 2013) habe ich dann bei einer PKV eine Anwartschaft auf eine beihilfefähige Krankenversicherung (Restkostenversicherung) abgeschlossen. Es wurde versäumt die Pflegepflicht von der GKV in die PKV mit "rüberzuholen". Somit besteht aktuell eine Pflegepflicht in der Gesetzlichen und eine Anwartschaft auf Krankenversicherung in der Privaten. Dies ist ja laut SGB unzulässig. Die Pflege folgt der Krankenversicherung. Kann ich nun nachträglich eine Pflegepflicht in der PKV abschließen und bei der GKV kündigen? Und wenn ja, wird dann wieder eine erneute Gesundheitsprüfung fällig?