Übergang studentische PKV in GKV, Datum des Übertritts in GKV

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

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Peter2
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Übergang studentische PKV in GKV, Datum des Übertritts in GKV

Beitragvon Peter2 » 12.09.2018, 11:14

Liebes Forum,

bei mir geht es um folgende Fragestellung:

Ich war seit Beginn meines Studiums über die private Familienversicherung meiner Eltern (Beamte) versichert. Da sich das Studium länger als gedacht hinzog wechselte ich nach Ende der Familienversicherung in den studentischen Tarif/Ausbildungstarif der PKV. Ich bin 28 Jahre alt.
Ich bin seit Ende letzten Jahres als Hiwi an der Uni angestellt und verdiene seither über 450€. Ende Juni diesen Jahres habe ich mein Studium erfolgreich beendet. Jetzt war ich in der Personalabteilung der Uni und dort teilte man mir mit, dass ich mit Beendigung meines Studiums und der Einreichung meiner Urkunde (Masterprüfung Ende Juni) mehr Gehalt bekomme und sozialversicherungspflichtig beschäftigt bin. Meine Urkunde und alle weiteren Dokumente habe ich erst kürzlich mit erheblicher Verspätung erhalten.

Jetzt ist meine Frage: Werde ich, sobald ich meine Urkunde einreiche und mehr Gehalt bekomme, meinen Studentenstatus rückwirkend zum Juni verlieren? Werde ich also rückwirkend sozialversicherungspflichtig und muss der GKV nicht zum Ende des Semesters (da mein Arbeitsverhältnis weiterläuft), sondern rückwirkend ab Juni beitreten?

Und noch viel spannender: Was passiert mit ärztlichen Behandlungen die in dieser Zeit erfolgt sind? Es wurden hier auch Leistungen abgefragt welche nicht durch die gesetzliche Krankenkasse abgedeckt sind - muss ich diese aus eigener Tasche bezahlen, sollte ich rückwirkend gesetzlich versichert werden?

Mein Arbeitsverhältnis läuft noch bis Ende Oktober, also einen Monat länger als meine Immatrikulation und ich würde zum Oktober in die gesetzliche Krankenkasse wechseln (nach Exmatrikulation Ende September) - wenn ich meine Urkunde nicht einreiche und weiterhin "studentisch" beschäftigt bin --- ist das so korrekt?

Vielen Dank!

Peter2
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Re: Übergang studentische PKV in GKV, Datum des Übertritts in GKV

Beitragvon Peter2 » 16.09.2018, 08:55

Niemand? Ich bräuchte wirklich dringend eine Antwort.

GS
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Re: Übergang studentische PKV in GKV, Datum des Übertritts in GKV

Beitragvon GS » 16.09.2018, 12:50

Hallo Peter2,

einen Versuch ist es jedenfalls wert.

Ich bin seit Ende letzten Jahres als Hiwi an der Uni angestellt und verdiene seither über 450€. Ende Juni diesen Jahres habe ich mein Studium erfolgreich beendet.
Glückwunsch zum M.A.
Jetzt war ich in der Personalabteilung der Uni und dort teilte man mir mit, dass ich mit Beendigung meines Studiums und der Einreichung meiner Urkunde (Masterprüfung Ende Juni) mehr Gehalt bekomme und sozialversicherungspflichtig beschäftigt bin. Meine Urkunde und alle weiteren Dokumente habe ich erst kürzlich mit erheblicher Verspätung erhalten.
Ja, sozialversicherungspflichtig in Rente, Alo, Kranken und Pflege).
Jetzt ist meine Frage: Werde ich, sobald ich meine Urkunde einreiche und mehr Gehalt bekomme, meinen Studentenstatus rückwirkend zum Juni verlieren?
Ja - jedenfalls durch die SV-Brille gesehen.
Werde ich also rückwirkend sozialversicherungspflichtig und muss der GKV nicht zum Ende des Semesters (da mein Arbeitsverhältnis weiterläuft), sondern rückwirkend ab Juni beitreten?
siehe vorstehend. Mit dem rückwirkend erhöhten Gehalt werden auch die SV-Beiträge nacherhoben. Und auch das Finanzamt freut sich entsprechend.
Und noch viel spannender: Was passiert mit ärztlichen Behandlungen die in dieser Zeit erfolgt sind? Es wurden hier auch Leistungen abgefragt welche nicht durch die gesetzliche Krankenkasse abgedeckt sind - muss ich diese aus eigener Tasche bezahlen, sollte ich rückwirkend gesetzlich versichert werden?
Hier hast Du folgende Alternativen:
a) Du kündigst bis Ende September unter Hinweis auf die Versicherungspflicht seit 1.7. (Nachweis von der Kasse beifügen), erhältst die Beiträge zurück und zahlst die kommenden oder schon erhaltenen Rechnungen aus Behandlung ab 1.7. selbst.
b) Rechnest Du mit höheren Erstattungen seitens der PKV, könntest Du folgendermaßen vorgehen: Der PKV die Versicherungspflicht seit 1.7. anzeigen, aber ausdrücklich nicht rückwirkend zum 30.6. kündigen, sondern zum Ende des Versicherungsjahres (31.12. oder ja nach Vertrag anderer Termin, jedenfalls dazu 3 Monate Kündigungsfrist beachten).
Dabei aber damit rechnen, dass die PKV den Ausbildungsrabatt ebenfalls rückwirkend zum 1.7. streicht. Ist also eine kleine Rechenaufgabe, die ein M.A. auch dann lösen kann, wenn er nicht in Mathematik reüssiert hat - Kenntnis der Beiträge und der zu erwartenden Erstattungsbeträge natürlich vorausgesetzt.
Mein Arbeitsverhältnis läuft noch bis Ende Oktober, also einen Monat länger als meine Immatrikulation und ich würde zum Oktober in die gesetzliche Krankenkasse wechseln (nach Exmatrikulation Ende September) - wenn ich meine Urkunde nicht einreiche und weiterhin "studentisch" beschäftigt bin --- ist das so korrekt?
Nicht ganz - das Nichteinreichen der Urkunde ist m.E. kein wirksames Mittel gegen den faktischen Eintritt der Versicherungspflicht ab 1.7. Ich glaube nicht, dass die Uni sich darauf einlassen wird - besser: einlassen darf. Das wäre m. E. nicht einmal dann der Fall, wenn Du Dich z. B. als Promotionsstudent für das Wintersemester rückmelden würdest.

Frage erlaubt? Wie wird es ab November beruflich weitergehen?

Hinweis: Sollte die ein oder andere Unwucht in meinen Antworten stecken, werden wir es alsbald erfahren :)
Aber einer muss ja anfangen - und dann geht es meistens "Schlag auf Schlag".

Gruß
von GS

Peter2
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Re: Übergang studentische PKV in GKV, Datum des Übertritts in GKV

Beitragvon Peter2 » 16.09.2018, 15:35

Hallo GS,

vielen Dank für Deine Antwort, das klingt ja alles nicht sonderlich gut für mich - ich werde ab Dezember als Mitarbeiter bei der Uni weiterbeschäftigt, unterhalb der Einkommensgrenze für die PKV verdienen und "ganz normal" gesetzlich versichert sein. Im November wird voraussichtlich für einen Monat kein Angestelltenverhältnis bestehen.

Okay, ich denke die zu erwartenden Rückerstattungen werden auf jeden Fall höher ausfallen als der entsprechende Monatsbeitrag - hier müsste ich mich aber nochmals erkundigen - ich wäre dann ja allerdings für mehrere Monate sowohl privat als auch gesetzlich versichert, obwohl ich die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung gar nicht erfülle?

Ich verstehe nicht, dass es keine Übergangsfrist oder Ähnliches gibt - ohne die Masterurkunde konnte ich nicht den entsprechenden Status als Nichtstudent erreichen um in die gesetzliche Krankenkasse wechseln zu können und nun soll das alles rückwirkend für die letzten drei Monate passieren... Da ist das Problem welches ich jetzt habe ja vorprogrammiert und nicht vermeidbar.

Ich habe auch folgende Information bekommen: Mein Abschluss war zwar Ende Juni, es werden allerdings bereits rückwirkend ab Anfang Juni die veränderten Bezüge gezahlt - könnte ich dann dennoch die Versicherung zum 01. Juli oder rückwirkend auf einen späteren Monat kündigen?

Danke und viele Grüße

GS
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Re: Übergang studentische PKV in GKV, Datum des Übertritts in GKV

Beitragvon GS » 16.09.2018, 18:37

Hallo Peter2,

Okay, ich denke die zu erwartenden Rückerstattungen werden auf jeden Fall höher ausfallen als der entsprechende Monatsbeitrag - hier müsste ich mich aber nochmals erkundigen - ich wäre dann ja allerdings für mehrere Monate sowohl privat als auch gesetzlich versichert, obwohl ich die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung gar nicht erfülle?
Die Doppelversicherung käme grundsätzlich ja nur dann in Frage, wenn sie für Dich das kleinere Übel wäre ggü. einer rückwirkenden Kündigung und Selbstübernahme der bereits seit Juli eingetretenen Behandlungskosten.

So wie es jetzt nachgemeldet wurde
Ich habe auch folgende Information bekommen: Mein Abschluss war zwar Ende Juni, es werden allerdings bereits rückwirkend ab Anfang Juni die veränderten Bezüge gezahlt - könnte ich dann dennoch die Versicherung zum 01. Juli oder rückwirkend auf einen späteren Monat kündigen?
hätte die rückwirkende Kündigung offenbar bereits Ende August sein müssen, so dass die Alternative a) wohl entfällt.

Wichtig wäre nun dreierlei.
1) Eine gesetzliche Kasse Deiner Wahl - hier aber nicht lange fackeln, die Zeit ist knapp geworden - kontaktieren. Am besten hingehen, nicht telefonieren, und Deinen Fall besprechen. Aufnahmeantrag stellen und die Kasse machen lassen ...
2) Dito bei Deiner PKV - Ansprache mit dem Ziel, trotz > 3 Monate noch rückwirkend kündigen zu können. Man wird Dir dort evtl. entgegen kommen - probieren geht über studieren :mrgreen:
3) Weitere Behandlungen möglichst über die Kasse laufen lassen, jedenfalls solange Alternative a) nicht aus dem Rennen ist.

Was deutlich wird: Eine Klärung der KV-Frage Anfang Juli - nicht nur bei der Uni - wäre nicht verkehrt gewesen. Gut, kann sein, dass nach bestandenem Master und dem einhergehenden Stress erst mal die Luft raus war, um sich um solch "dröges Gedöns" wie Krankenversicherung vordringlich zu kümmern. Zumindest eine brauchbare Ausrede ...

Gruß
von GS

Peter2
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Re: Übergang studentische PKV in GKV, Datum des Übertritts in GKV

Beitragvon Peter2 » 18.09.2018, 07:22

Danke für die Antwort


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