Kleinkind bisher familienversichert, PKV Anwartschaft

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Archangel
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Kleinkind bisher familienversichert, PKV Anwartschaft

Beitragvon Archangel » 11.10.2018, 09:44

Hallo,

ich (w) bin freiwillig GKV versichert (Angestellte), mein Mann ist PKV versichert (Freiberufler).

Unser kleiner Sohn ist zurzeit bei mir familienversichert, allerdings deutet sich jetzt schon an, dass mein Mann in 2018 mehr verdient als ich es tun werde. Bei seiner Geburt haben wir eine Anwartschaft für unseren Sohn in der PKV aufgenommen, da er nicht gesund ist und wir uns diese Option offen halten wollten.

Was müssen wir jetzt wann tun, damit die Anwartschaft nicht verfällt? Die GKV wird uns voraussichtlich erst im September/Oktober 2019 sagen, dass die Familienversicherung unseres Sohnes seit dem 01.01.18 nicht mehr besteht (denn dann wird der Steuerbescheid für 2018 vorliegen). Haben wir ab dann eine Frist, die Anwartschaft unseres Sohns zu nutzen und den Vertrag zu aktivieren, (quasi bei Bekanntwerden) oder müssen wir vorher aktiv werden? :?:

Und: Müssen wir dann ab Januar 2018 rückwirkend die PKV Beiträge für ihn zahlen, da er ab dann eigentlich nicht mehr familienversichert werden konnte? Ich vermute ja. ;-)

(Und ja, ist blöd, wenn man das Einkommen immer nur abschätzen kann, mein Mann ist Freiberufler)

Ich habe noch mehr Fragen, aber eins nach dem anderen.

Danke, Archangel

Czauderna
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Re: Kleinkind bisher familienversichert, PKV Anwartschaft

Beitragvon Czauderna » 11.10.2018, 14:06

Hallo,
verbindlich kann man das heute noch nicht sagen - dazu müsste wirklich erst mal der Einkommensteuerbescheid für 2018 schon vorliegen. Grundsätzlich kann aber gesagt werden, das bei solchen Fällen die Familienversicherung nicht rückwirkend zum 01.01. des betreffenden Kalenderjahres beendet wird sondern für die Zukunft nach Erteilung des Bescheides. Nach dem Ende der Familienversicherung besteht dann die Wahl zwischen Weiterversicherung des Kindes in der GKV oder eben eine eigene Versicherung in der PKV. In der GKV kostet das derzeit ca. 175,00 € mtl. -
Ich denke, Ihr solltet Euch mal mit einem Steuerberater unterhalten, denn solange dein Jahres-brutto höher ist als das deines Ehemanns bleibt die Familienversicherung bestehen, oder handelt es sich da um gravierende Summen - alles unter 2100,00 € (ca. Jahresbeitrag für das Kind) zu steuern, sollte doch machbar sein.
Gruss
Czauderna

Archangel
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Re: Kleinkind bisher familienversichert, PKV Anwartschaft

Beitragvon Archangel » 11.10.2018, 15:52

Hallo Czauderna,

vielen Dank für Deine Antwort.

Erstmal ist es ja eine fast zu schöne Aussage, dass das Datum des Steuerbescheids den Ausschlag gibt und wir zumindest nicht für 20-21 Monate den GKV Beitrag fürs Kind nachzahlen müssen, wenn der Steuerbescheid dann kommt. Zu Deinem Tipp bezüglich es eines Steuerberaters: den haben wir (natürlich) in unserer Konstellation. Damit haben wir es für 2017 gerade so hinbekommen, dass mein Gehalt einen Tick höher ist, für 2018 wird es wahrscheinlich gravierend anders ausfallen, da mein Mann jetzt nicht nur hauptberuflich Freiberufler ist, sondern auch noch nebenberuflich Angestellter, und damit einfach deutlich mehr als ich verdient. (Was ja an sich auch nicht nur schlechte Seiten hat...)

Dann habe ich noch zwei weitere Fragen:
1. Wenn der Steuerbescheid 2018 dann vorliegt und meine GKV dann feststellt, dass die Voraussetzungen zur Familienversicherung nicht mehr vorliegen, muss ich mich dann einmalig entscheiden, wie wir unseren Sohn versichern: GKV freiwillig, oder PKV? Bei einem Anruf bei der PKV klang es so, als hätten wir dann nur ein (einmaliges) ganz schmales Zeitfenster, sonst würde die Anwartschaft verfallen.

2. Mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit wird auch wieder der Fall eintreten, dass ich mehr verdiene als mein Mann - ob in 1,2 oder 5 Jahren, ist natürlich ein bisschen Glaskugel-lesen. Wie sieht es dann mit der Rückkehr unseres Sohns ist die Familienversicherung aus: Wechsel dann auch mit Zugang des Steuerbescheides oder irgendwie rückwirkend für das Kalenderjahr, in dem mein Einkommen erstmalig höher war?

Viele Grüße, Archangel

yuser
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Re: Kleinkind bisher familienversichert, PKV Anwartschaft

Beitragvon yuser » 11.10.2018, 21:20

Eine Anwartschaft ist an Bedingungen geknüpft und bei Entfall des Grundes gibt es Fristen, die zwingend zu berücksichtigen sind. Da niemand wissen kann welcher Versicherer das ist solltest du die Bedingungen der Anwartschaft mal sehr genau lesen und die Fristen beachten. Sonst geht der Schuss nach hinten los.. Ebenso würde ich mir überlegen ob dieses Hopping von GKV nach PKV zurück nach GKV und dann wieder etc. sinnhaftig ist. Lass das Kind in der GKV oder mach den Wechsel in die PKV und lass es dort. Mutmaßlich bestehen keine Zusatzversicherungen, was leistungsseitig dann sicher auch nicht optimal ist wenn das Kind krank ist.

Czauderna
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Re: Kleinkind bisher familienversichert, PKV Anwartschaft

Beitragvon Czauderna » 12.10.2018, 20:11

Hallo,
da kann ich Yuser nur zustimmen. Eine Rückkehr in die Familienversicherung zu dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen wieder erfüllt sind ist ohne Probleme möglich, auch wenn das Kind bis dahin in der PKV versichert gewesen sein sollte.
Gruss
Czauderna

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Re: Kleinkind bisher familienversichert, PKV Anwartschaft

Beitragvon Peter Wolnitza » 13.10.2018, 09:59

Nur zur Sicherheit einmal kurz back to the roots:

Damit das Kind in der geschilderten Konstellation aus der beitragsfreien Familienversicherung raus fällt,
müssen zwei Bedingungen erfüllt sein - §10 SGB V:
(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.

heisst also:
1. Der Vater muss REGELMÄSSIG mehr verdienen als die Frau UND
2. Das Einkommen des Mannes muss REGELMÄSSIG über der JAEG liegen (in 2018: 4.950.-€ mtl.)

Sollte man als Basic erstmal prüfen, denn aus den bisherigen Infos geht nicht hervor, ob Pkt. 2 überhaupt erfüllt ist.
a) gibt es da durchaus Gestaltungsspielraum - gerade als Freiberufler
b) sollte man hier frühzeitig das Gespräch mit der GKV der Frau suchen, was die unter "regelmässig" versteht
(also nicht die Frau..sondern die GKV :D :D )

Es kommt also nicht zwingend drauf an, das Einkommen des Mannes unter des Einkommen der Frau "zu drücken", sondern es
kann auch ausreichen, das Einkommen des Mannes unter die JAEG zu bringen.

Archangel
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Re: Kleinkind bisher familienversichert, PKV Anwartschaft

Beitragvon Archangel » 15.10.2018, 10:43

Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank (wirklich) für die Antworten und die Bereitschaft, sich mit der Fragestellung auseinander zu setzen.

Ich werde mal versuchen, so viele Infos wie möglich & nötig zu ergänzen, damit das Bild rund wird. Allerdings wird der Beitrag jetzt lang. ;-)

Ich bin freiwillig GKV versichert und arbeite TZ, unser Sohn ist seit der Geburt 2015 bei mir familienversichert. Sein Einkommen ermittelt mein Mann gegenüber der GKV immer mit dem Steuerbescheid für das jeweilige Jahr, da man hier keine monatliche Regelmäßigkeit definieren könnte.

Mein Mann ist PKV versichert, seit >10 Jahren.
Da mein Einkommen über der JAEG liegt, liegt das meines Mannes (im Jahresmittel) auch über der JAEG WENN er mehr verdient als ich.

Unser Sohn ist GKV familienversichert, PKV zusatzversichert und hat die Anwartschaft in der PKV für eine Vollversicherung. (Weil er nicht gesund ist, haben wir lieber etwas "mehr" gemacht...)

Situation:
2015: ich verdiene mehr (angestellt), mein Mann weniger (freiberuflich)
2016: ich verdiene mehr (angestellt), mein Mann weniger (freiberuflich)
2017: ich verdiene mehr (angestellt), mein Mann weniger (freiberuflich & 1/2 Stelle angestellt) -> aber fast gleich
2018: ich verdiene weniger (angestellt), mein Mann mehr (freiberuflich allein schon mehr, + 1/2 angestellte Stelle)
2019: ich verdiene weniger (angestellt), mein Mann mehr (freiberuflich & angestellt)
2020: ab hier ist wieder alles offen, unklar, wer mehr verdient.

Wir haben jetzt die Infos von der PKV erhalten, PKV würde insgesamt (mit monatlich umgelegten SB) ca. gleichviel kosten wie in der GKV. (Und der SB wird natürlich jedes Jahr anfallen). Ist bei der Alten Oldenburger, ich denke, ganz umfassend. Nach Wegfall der Familienversicherung haben wir 2 Monate Zeit, die Anwartschaft zu aktivieren.

Was treibt mich um:
Ich würde gerne die Option, meinen Sohn in die PKV zu holen, ungern jetzt schon aufgeben - im Moment wird alles, was er an Untersuchungen etc. braucht, von der GKV sehr gut abgedeckt. Aber ich weiß nicht, was uns das Leben und seine Erkrankung noch bringt, und vielleicht brauche ich die Zusatzleistungen der PKV irgendwann für ihn. Daher habe ich eine leichte Tendenz dazu, ihn in die PKV zu holen, wenn wir es tun "müssen", damit die Anwartschaft nicht verfällt. Und ihn dann eben ggf. wieder in die GKV zurückholen, wenn es unter der Familienversicherung wieder geht.

Konkret meine Fragen:
- kann man Kinder aus der PKV jederzeit in die GKV (freiwillig versichert) bringen, oder nur unter bestimmten Rahmenbedingungen?
- wo bekomme ich am besten Infos zu den Leistungensvorteilen/Nachteilen der GKV/PKV für Kinder? Im Zweifelsfall dachte ich, ich frag mal bei meiner GKV vor Ort nach (TK), die müssten mir ja bestimmt sagen können, warum die GKV in ihren Augen "toller" für Kinder ist. Mir fällt da sowas wie Eltern-Kind Kur etc ein, wobei das ja echte Randfälle sind.

Sorry, viel & lang. Viele Grüße!

Archangel
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Re: Kleinkind bisher familienversichert, PKV Anwartschaft

Beitragvon Archangel » 15.10.2018, 11:50

Ach, und eben schon online etwas rechercheriert: Keine Kind-Krank Tage in der PKV. Gut, habe ich auch noch nicht gebraucht, weil es so oder so eine starke Gehaltseinbuße ist.

Czauderna
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Re: Kleinkind bisher familienversichert, PKV Anwartschaft

Beitragvon Czauderna » 15.10.2018, 12:19

Hallo,
es gibt schon Unterschiede im Leistungsbereich, das hast du ja schon selbst recherchiert - mit fällt da spontan noch ein - was ist mit Fahrkosten und Krankentransport und mit den diversen Vorsorgeuntersuchungen, die gerade in der GKV für Kinder und Jugendliche angeboten werden, was ist mit kieferorthopädischer Behandlung, Zahnersatz und was ist mit der Pflegeversicherung ?
Natürlich gibt es auch Sachen, bei den die PKV punkten kann gegenüber der GKV.
Ich habe es in meiner Praxis so gehändelt, dass ich den Versicherten angeboten habe, mit mir zusammen das Angebot der PKV mit den Leistungen der GKV zu vergleichen - sind eigentlich beide Seiten immer gut damit gefahren.
Die Rückkehr in die Familienversicherung ist nur an die Voraussetzung gebunden, dass eben die Voraussetzungen erfüllt sind, also kein eigenes Einkommen, bzw. unter 450,00 € (derzeit) und der PKV-versicherte Vater muss eben wieder weniger Einkommen haben.
Gruss
Czauderna

yuser
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Re: Kleinkind bisher familienversichert, PKV Anwartschaft

Beitragvon yuser » 15.10.2018, 20:38

Das Ding auf Anwartschaft zu lassen und nach Belieben ziehen zu können wenn man denkt jetzt wäre es angebracht, so läuft das dann leider nicht.

Wenn das je nach Erkranknung aber die einzige Möglichkeit für ein Mehr an Leistungen ist, dann würde ich mir das sehr genau anschauen. Wenn die Tarife bei der AOL passen und über die Anwartschaft der Zugang noch Möglich ist...dann muss man sich überlegen das Geld in die Hand zu nehmen....


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