Seite 1 von 1

Öffnungsklausel oder Gruppenvertrag

Verfasst: 16.10.2018, 20:25
von Sheila2002
Liebes Forum,

Wurde Beamte auf Probe und Wechsel in PKV steht an.

Analytische Psychotherapie lief von 2012 bis Juni 2018.

Würde somit nur über Öffnungsklausel oder Gruppenvertrag mit Leistungsausschluss rein kommen.

Beihilfe soll auf 70 Prozent steigen bei Leistungsausschluss. Weiß da jemand was drüber?

Was würdet ihr machen?

Lieber mit Gruppenvertrag in die normalen Tarife oder Öffnungsklausel?

Dank euch schonmal! [-o<

Re: Öffnungsklausel oder Gruppenvertrag

Verfasst: 17.10.2018, 10:41
von Frank
Hallo,

einen Ausschluss würde ich auf keinen Fall vereinbaren.
Dann lieber Öffnungsklausel mit 30% Zuschlag.

Re: Öffnungsklausel oder Gruppenvertrag

Verfasst: 17.10.2018, 19:49
von yuser
Hallo,

warum soll der Beihilfebemessungssatz steigen wenn die private Krankenversicherung im Restkostentarif einen Leistungsausschluss zitiert?!? Wer erzählt denn sowas? Bzw. wo soll das denn sein?

Re: Öffnungsklausel oder Gruppenvertrag

Verfasst: 21.10.2018, 00:33
von Sheila2002
Dachte, dass der Beihilfeergänzungstarif mit Öffnungsklausel häufig eingeschränkt ist. Deshalb fand ich Leistungsausschluss erstmal besser. Die DKV bietet das an.
Ich werde mich nun von einem Berater aufklären lassen. Ist mir zu komplex die Thematik.

Re: Öffnungsklausel oder Gruppenvertrag

Verfasst: 21.10.2018, 09:45
von yuser
Ja, mit der ersten Aussage liegst du richtig. Aber mit einem Leistungsausschluss wäre ich maximal vorsichtig. Gute Erkenntnis, such dir einen Profi. Aber achte darauf dass du einen wirklichen Experten erwischst.

Nochmal was: entweder es gibt Verständnisproblem oder wir reden aneinander vorbei. Die DKV kann Dir nichts anbieten was den Beihilfebemessungssatz nach beamtenrechtlichen Vorschriften betrifft.
z.B. Baden-Württemberg hier:
https://lbv.landbw.de/-/bemessungssatz