PKV für Kind wenn Anwartschaft?

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

larsotte
Beiträge: 1
Registriert: 26.11.2018, 13:21

PKV für Kind wenn Anwartschaft?

Beitragvon larsotte » 26.11.2018, 13:23

Hallo,

ich habe zur Zeit eine Anwartschaft bei meiner PKV (zuvor 28 dort vollversichert).

Derzeit bin ich beruflich im Ausland eingesetzt und dort privat über ein ausländische Gesellschaft versichert. Im nächsten Jahr werden ich Vater und frage mich nun wie mein Kind ab Geburt versichert werden wird. Mutter und Kind leben in Deutschland. Die Partnerin/Mutter ist auch in der PKV, aber ich bin der Hauptverdiener.

Kann ich mein Kind über meinen Vertrag in der PKV mitversichern auch wenn mein PKV-Vertrag derzeit auf Anwartschaft läuft?

Peter Wolnitza
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 29
Registriert: 30.09.2011, 17:02
Wohnort: Nidderau
Kontaktdaten:

Re: PKV für Kind wenn Anwartschaft?

Beitragvon Peter Wolnitza » 30.11.2018, 21:07

Sie haben folgende Möglichkeiten (ich gehe dabei mal davon aus, dass Sie und Ihre Frau schon länger als 3 Monate privat versichert sind - ist bei manchen Versicherern immer noch Voraussetzung für Möglichkeit 1)

1 - Versicherung OHNE Gesundheitsprüfung
- auf alle Fälle können Sie den Zwerg in der PKV der Mutter versichern - wer das höhere Einkommen hat, spielt dabei keine Rolle
Wichtig: Sie müssen allerdings diese Kindernachversicherung innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt beantragen - einfaches Schreiben reicht aus.
Kind wird dann rückwirkend ab dem 01. des Geburtsmonats versichert.

Zu beachten ist dabei noch, dass bei den meisten Versicherern der Versicherungsschutz des Kindes nicht besser/höherwertiger gewählt werden darf, als der Versicherungsschutz des Elternteiles.

- ob Sie das gleiche mit Ihrer PKV machen können, kann ich aus dem Stegreif nicht 100% sicher beantworten, Problem könnte hier sein, dass Sie aktuell "nur" eine Anwartschaftsversicherung haben. Das kann ihnen aber ggfls. Ihr Versicherer schriftlich beantworten - ich meine auch, dass es hier durchaus unterschiedliche Regelungen bei den Versicherern geben kann, bin aber, wie gesagt nicht sicher

2 - Versicherung MIT Gesundheitsprüfung
- hier können Sie jede private Krankenversicherung wählen, die Kinder ab Geburt einzeln (d.h. OHNE Elternteil) versichert. (Macht nicht jede!)
Sollten Sie ggfls. im ersten Monat nach der Geburt abklären - sollte es dabei zu Problemen kommen, weil keiner das Kind versichern möchte, steht immer noch Möglichkeit 1 offen

Schätze ma, so 95% aller Eltern entscheiden sich im Falle der PKV für Option 1....


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 12 Gäste