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Risikovoranfrage und tatsächlicher Antrag

Verfasst: 21.12.2018, 18:22
von miep
Hallo, ich habe eine Risikovoranfrage über einen unabhängigen Makler durchführen lassen und zwar für meinen minderjährigen Sohn,der einige Vorerkrankungen hat,die den Zeitraum der letzten 3 (ambulant) bzw. 5 Jahre (stationär) betreffen. Bis auf eine PKV haben alle abgelehnt. Diese Eine hat nun einen Vorschlag gemacht mit Risikoaufschlag. Daraufhin wurde der Antrag dort eingereicht. Ist die PKV jetzt zur Annahme verpflichtet oder nicht? Danke.

Re: Risikovoranfrage und tatsächlicher Antrag

Verfasst: 22.12.2018, 16:05
von Peter Wolnitza
Hallo,

in 99,9% aller Fälle hält sich der Versicherer an sein (im Prinzip erstmal unverbindliches) Votum aus der Risikovoranfrage -
wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- es sind keine neuen Erkrankungen angegeben, die bei der RiVo noch nicht berücksichtigt worden sind
- die Einreichung des Antrages erfolgte innerhalb der vom Versicherer genannten Frist
- es sprechen keine sonstigen Gründe gegen den Antrag (z.B. spezielle Zielgruppentarife oder schlechte Boni-Auskunft

Hab ich in all den Jahren erst einmal erlebt, dass ein Versicherer vom Votum abweichen wollte - also entspannen und Weihnachten geniessen... :D