KVB Angehörige über 17.000€, zsl. PKV Kündigung wird abgelehnt

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Hennes
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KVB Angehörige über 17.000€, zsl. PKV Kündigung wird abgelehnt

Beitragvon Hennes » 25.01.2019, 15:15

Hallo, ich bin Bahnbeamter und seit 1993 Mitglied bei der KVB. Meine Frau und meine Kindern sind als Angehörige seit 2002 mitversichert. Im Laufe der Jahre stiegt das Einkommen meiner Frau und überschritt die 17.000 € Grenze. Das meine Frau weiterhin ein Anrecht auf den aus Beitragsmitteln gedeckten Anteil hatte war mir zu der Zeit nicht bewusst. Um meine Frau abzusichern entschied ich mich die RV bei der Central in eine günstige Krankenkostenvollversicherung (Tarif V332S2 mit jährl. 600 SB, Leistungen annähernd einer GKV) umzuwandeln. Angefangen in 2011 mit günstigen 245 € waren es in 2018 stolze 467,87 € mit 900 € SB. Richtig wäre in 2011 der KBBF Tarif gewesen, dieser war allerdings auch erheblich teurer. Nach der routinemäßigen Erhöhung in 2017 wurde es mir zu bunt und ich beschloß die KV für meine Frau zu wechseln. Ich wollte von dem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen und meine Frau mit 70% bei der DEBEKA versichern. Weil sich die Bearbeitung bei der neuen KV verzögerte konnte ich keine neue Police der Central vorlegen. Aus diesem Grund wurde die Kündigung abgelehnt.
Aus meiner Sicht unterliegt meine Frau als KVB Angehörige seit 2002 nicht der Pflichtversicherung. Sie ist zwar nur zwischen 20 - 40% abgesichert, aber letztendlich kommt die Sonderreglung für Altverträge nach §193 Abs 3 Satz 3 VVG zur Anwendung. Die Central agumentiert nun, das Sinn und Zweck der Bestandschutzregelung es nicht ist, eine Anpassung ursprünglich der Versicherungspflicht genügender Altverträge dahingehend zu ermöglichen, dass diese den Anforderungen der Versicherungspflicht nicht mehr genügen.
Jetzt komme ich ganz klar nur mit einem Fachanwalt weiter. Diesen hätte ich schon viel früher einschalten sollen. Nur wen? Welcher Anwalt kennt sich mit dem besonderen Geflogenheiten der KVB aus? Kann mir jemand einen Anwalt empfehlen? Im komme aus dem Raum BI/ OS/H

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Re: KVB Angehörige über 17.000€, zsl. PKV Kündigung wird abgelehnt

Beitragvon Rossi » 25.01.2019, 22:34

Ganz ehrlich; Du bzw. Deine Frau hat ein fettes Problem!

Die KVB oder die PBeak ist eine besondere Sozialeinrichtung (also keine PKV) für bestimmte Personengruppen.

Aufgrund der Überschreitung der Einkommensgrenze hat sie keinen Beihilfeanspruch mehr und muss sich dann zu 100 % absichern.

Denn jeder Bürger in Deutschland muss sich im Krankheitsfall für die ambulante und stationäre Heilbehandlung zu 100 % absichern. Dies ist bei der Holden derzeit ganz offensichtlich nicht der Fall, weil sie nur zwischen 20 - 40 % abgesichert ist.

Dann kommt ggf. die Bestandsregelung ins Spiel.

Die Bestandsregelung bezieht sich auf die Fälle, die vor dem 01.04.2007 nur eine Krankheitskostenversicherung für den '"stationären Bereich" (Krankenhaus) abgeschlossen haben und nicht noch zusätzlich für den "ambulanten Bereich" (Ärzte etc.). Bis zum 31.03.2007 konnte man - weil eben keine Versicherungspflicht bestand - nur einen bestimmten Teil (nur stationär) absichern. Diese Bürger mussten ab dem 01.01.2009 nicht aufstocken (bislang nur stationär).

Dazu zählt die Holde doch nicht oder?!

Dies geht aus der damaligen Begründung zum Gesetzentwurf ziemlich klar hervor.

Und ich poste es ziemlich klar und deutlich: Hier jetzt einen Spezialanwalt zu finden, der sich so richtig auskennt, wird nicht gelingen!!!

Hennes
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Re: KVB Angehörige über 17.000€, zsl. PKV Kündigung wird abgelehnt

Beitragvon Hennes » 26.01.2019, 12:03

Meine Frau ist über den KVB Beitragsanteil noch weiter versichert, seit 2002. Zusätzlich ist sie seit 2011 über eine PKV mit 100% abgesichert.
Die KVB ist zwar weder der gesetzlichen noch der privaten Krankenversicherung zuzuordnen, letzteres nicht wegen ihres Status als öffentlich rechtliche Körperschaft, sondern sie ist ein mitgliedschaftlich organisierter rechtsfähiger Verband öffentlichen Rechts. Die Ansprüche ihrer Mitglieder auf Gewährung von Leistungen nach ihrem Tarif sind aber gleichwohl privatrechtlicher Art.
Zwischen den Mitgliedern -damit auch meiner Frau und der KVB besteht nach alledem ein privatrechtliches Verhältnis, das ein besonderes Krankenversorgungssystem zum Gegenstand hat und der Regelung des § 193 Abs 3 Satz 3 VVG unterfällt.
Die Vorschrift gilt für jeden vor dem 01.04.2007 abgeschlossenen Krankheitskostenversicherungsvertrag und zwar unabhängig von dessen Inhalt. Altversicherungsverträge genügen den Anforderungen an die Versicherungspflicht auch dann, wie der Gesetzesbegründung unmissverständlich zu entnehmen ist, wenn sie den § 193 Abs 3 Satz 1 VVG beschriebenen Mindestumfang des Versicherungsschutzes nicht erfüllen.
Es kommt danach nicht drarauf an, ob die tariflichen Leistungen, welche die KVB dem Mitglied und Angehörigen gewährt, den gesetzlichen Mindestumfang abdecken.
Eine Einschränkung oder einen Hinweis bzgl stationär oder ambulant konnte ich nicht finden. Im welchem Text ist das festgehalten?
Dann dürfte ich meine Zusatzversicherung auch nicht kündigen ohne Vorlage einer anderen Versicherung da nur zu 80-85% abgesichert.
Meine Frau soll natürlich nicht nur mit 20-40% abgesichert sein. Ich werde eine neue PKV mit 70% abschließen oder sie in den Status als Vollzahler bei der KVB stellen (85%). Mir geht es um die grundsätzliche Frage ob die Ablehnung rechtens ist.


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