KVB Angehörige über 17.000€, zsl. PKV Kündigung wird abgelehnt
Verfasst: 25.01.2019, 15:15
Hallo, ich bin Bahnbeamter und seit 1993 Mitglied bei der KVB. Meine Frau und meine Kindern sind als Angehörige seit 2002 mitversichert. Im Laufe der Jahre stiegt das Einkommen meiner Frau und überschritt die 17.000 € Grenze. Das meine Frau weiterhin ein Anrecht auf den aus Beitragsmitteln gedeckten Anteil hatte war mir zu der Zeit nicht bewusst. Um meine Frau abzusichern entschied ich mich die RV bei der Central in eine günstige Krankenkostenvollversicherung (Tarif V332S2 mit jährl. 600 SB, Leistungen annähernd einer GKV) umzuwandeln. Angefangen in 2011 mit günstigen 245 € waren es in 2018 stolze 467,87 € mit 900 € SB. Richtig wäre in 2011 der KBBF Tarif gewesen, dieser war allerdings auch erheblich teurer. Nach der routinemäßigen Erhöhung in 2017 wurde es mir zu bunt und ich beschloß die KV für meine Frau zu wechseln. Ich wollte von dem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen und meine Frau mit 70% bei der DEBEKA versichern. Weil sich die Bearbeitung bei der neuen KV verzögerte konnte ich keine neue Police der Central vorlegen. Aus diesem Grund wurde die Kündigung abgelehnt.
Aus meiner Sicht unterliegt meine Frau als KVB Angehörige seit 2002 nicht der Pflichtversicherung. Sie ist zwar nur zwischen 20 - 40% abgesichert, aber letztendlich kommt die Sonderreglung für Altverträge nach §193 Abs 3 Satz 3 VVG zur Anwendung. Die Central agumentiert nun, das Sinn und Zweck der Bestandschutzregelung es nicht ist, eine Anpassung ursprünglich der Versicherungspflicht genügender Altverträge dahingehend zu ermöglichen, dass diese den Anforderungen der Versicherungspflicht nicht mehr genügen.
Jetzt komme ich ganz klar nur mit einem Fachanwalt weiter. Diesen hätte ich schon viel früher einschalten sollen. Nur wen? Welcher Anwalt kennt sich mit dem besonderen Geflogenheiten der KVB aus? Kann mir jemand einen Anwalt empfehlen? Im komme aus dem Raum BI/ OS/H
Aus meiner Sicht unterliegt meine Frau als KVB Angehörige seit 2002 nicht der Pflichtversicherung. Sie ist zwar nur zwischen 20 - 40% abgesichert, aber letztendlich kommt die Sonderreglung für Altverträge nach §193 Abs 3 Satz 3 VVG zur Anwendung. Die Central agumentiert nun, das Sinn und Zweck der Bestandschutzregelung es nicht ist, eine Anpassung ursprünglich der Versicherungspflicht genügender Altverträge dahingehend zu ermöglichen, dass diese den Anforderungen der Versicherungspflicht nicht mehr genügen.
Jetzt komme ich ganz klar nur mit einem Fachanwalt weiter. Diesen hätte ich schon viel früher einschalten sollen. Nur wen? Welcher Anwalt kennt sich mit dem besonderen Geflogenheiten der KVB aus? Kann mir jemand einen Anwalt empfehlen? Im komme aus dem Raum BI/ OS/H