umzug nach tschechien nach 34 Jahren

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

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Zdenek
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umzug nach tschechien nach 34 Jahren

Beitragvon Zdenek » 10.02.2019, 13:59

Halo , ich beabsichtige in der nächsten Zeit ( 2-3 Monaten ) die gewerbliche Tätigkeit in Deutschland zu beenden - wie kann ich meine PKV auserordentlich kündigen ? Bei Abmeldung in Deutschland und umzug in CZ bin automatisch als tschechische renten bezieher gezetztlich versichert … Bin tschechische statsangehöriger danke

Czauderna
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Re: umzug nach tschechien nach 34 Jahren

Beitragvon Czauderna » 12.02.2019, 16:43

Hallo Zdenek,
willkommen im Forum. Es tut mir leid, aber ich bin auf dem Gebiet nicht so bewandert, dass ich dir da weiterhelfen könnte. Vielleicht meldet sich ja noch jemand von den PKV-Experten.
Gruss
Czauderna

Dipling
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Re: umzug nach tschechien nach 34 Jahren

Beitragvon Dipling » 13.02.2019, 10:19

Wenn es sich bei der tschechischen Versicherung um eine Pflichtversicherung handelt, greift § 205 Abs. 2 VVG.

"(2) Wird eine versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig, kann der Versicherungsnehmer binnen drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht eine Krankheitskosten-, eine Krankentagegeld- oder eine Pflegekrankenversicherung sowie eine für diese Versicherungen bestehende Anwartschaftsversicherung rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer dem Versicherer den Eintritt der Versicherungspflicht nicht innerhalb von zwei Monaten nachweist, nachdem der Versicherer ihn hierzu in Textform aufgefordert hat, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Versäumung dieser Frist nicht zu vertreten. Macht der Versicherungsnehmer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, steht dem Versicherer die Prämie nur bis zu diesem Zeitpunkt zu. Später kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis zum Ende des Monats kündigen, in dem er den Eintritt der Versicherungspflicht nachweist. Der Versicherungspflicht steht der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung oder der nicht nur vorübergehende Anspruch auf Heilfürsorge aus einem beamtenrechtlichen oder ähnlichen Dienstverhältnis gleich."

Eine Pflichtversicherung im EU-Ausland ist der bei einer deutschen GKV gleichgestellt. Sollte die PKV die Kündigung nicht anerkennen, kann der PKV-Ombudsmann eingeschaltet werden: www.pkv-ombudsmann.de


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