Hallo,
dazu
sct zitiert aus dem ominösen 45€-Text
Und natürlich die Rechtsabsicherung, nach der man sich von der GKV einen rechtswirksamen unanfechtbaren Bescheid ausstellen lassen sollte.
stelle ich mir gerade einen qualifizierten Betriebsprüfer vor, der über so einen Fall stolpert und der Sache nachgeht. Flugs würde ihm nun ein solcher "unanfechtbarer Bescheid" unter die Nase gehalten. Der wirft dann das Handtuch? Ich glaube eher, sein sportlicher Ehrgeiz wird nun erst recht angestachelt nach dem Motto "endlich mal was außerhalb der Routine".
Zwar hätte dann vermutlich die Kasse die A-Karte und nicht der Bescheidpräsentierer. Damit es aber zu solchen Karten erst gar nicht (mehr) kommt, gibt es doch sicher eine interne Handlungsanweisung, Richtlinie o. ä.?
Sorry, sct,
vor dieser "akademie.de"-Passage hattest Du noch drei Hinweise. Dazu lässt sich natürlich diskutieren.
(1) sct:
Auch der Standardtarif kostet ziemlich viel Geld. Mehr als die Freiwillige Mitgliedschaft bei einer GKV wenn man nur seine Rente hat und sonst nichts.
Neulich hat ein anderer TE (> 55 Jahre alte, > 30 Jahre vollversichert) mitgeteilt, wie hoch sein Standardtarifbeitrag wäre, wenn er am 1.1.21 wechseln würde: 163 € mtl.
Preisfrage: Wie hoch ist die Rente, wenn sie den gesetzlich versicherten Rentner den gleich hohen Beitrag (inkl. RV-Anteil/Zuschuss) kosten soll (durchn. Zusatzbetragssatz angenommen)?
(2) Der Standardtarif wird noch teurer wenn man Zeitlebens einen Beitragszuschlag zahlen muß(te), denn dieser wird auch dem Stadardtarif zugeschlagen (als Betroffener weiß ich das ganz genau).
Das ist so - abgesehen davon, dass man einen Risikozuschlag im Normalfall nicht vereinbaren musste, sondern sich dafür entschieden hat (anderenfalls kein Vertragsabschluss, ok).
(3) Was am schlimmsten wiegt: Man kann nicht mehr in den Standardtarif wechseln wenn man einen Unisex-Tarif hat. Das geht nur noch mit einem "alten" Bisex-Tarif.
Das ist leider so, und solange der aktuelle GroKo-Juniorpartner sich daran festbeisst, ändert sich das auch nicht.
Es würde dann also hier nur noch der Basistarif möglich sein, aber ich denke das will sich keiner freiwillig antun.
Freiwillig nicht, aber der ein oder andere ist schon darin gestrandet, nachdem er nach einem missglückten Ausflug in die GKV wieder an die PKV verwiesen wurde (siehe oben, Thema "akademie.de").
Genau deshalb habe ich noch den alten Bisex-Tarif.
Dann sind wir ja schon zu zweit. Mein Beitrag zum Standardatarif ab 1.1.21 wäre übrigens 214 € mtl. (Eigenanteil also 107 €). Eigenanteil als KVdR-Mitglied mit Durchschnittsbeitragssatz ca. 428 € aus gesetzlicher Rente und BAV. Beide Rechnungen jeweils ohne Pflegeversicherung.
Gruß
von GS