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Basistarif

Verfasst: 11.03.2019, 15:26
von zanderfischer
Hallo ans Forum,

ich bin derzeit Beamter auf Widerruf. Habe ich auch als Anwärter Anspruch auf den Basistarif in der PKV?

MfG
Zanderfischer

Re: Basistarif

Verfasst: 12.03.2019, 14:38
von Dipling
Der Gesetzgeber hat in § 193 Abs. 5 VVG den Personenkreis mit Anspruch auf Versicherung im Basistarif definiert. Für Beihilfeberechtigte gilt entsprechend ein Anspruch auf eine Restkostenversicherung.

"(5) Der Versicherer ist verpflichtet,
1.
allen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten
a)
innerhalb von sechs Monaten nach Einführung des Basistarifes,
b)
innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der im Fünften Buch Sozialgesetzbuch vorgesehenen Wechselmöglichkeit im Rahmen ihres freiwilligen Versicherungsverhältnisses,
2.
allen Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind, nicht zum Personenkreis nach Nummer 1 oder Absatz 3 Satz 2 Nr. 3 und 4 gehören und die nicht bereits eine private Krankheitskostenversicherung mit einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen vereinbart haben, die der Pflicht nach Absatz 3 genügt,
3.
Personen, die beihilfeberechtigt sind oder vergleichbare Ansprüche haben, soweit sie zur Erfüllung der Pflicht nach Absatz 3 Satz 1 ergänzenden Versicherungsschutz benötigen,

4.
allen Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine private Krankheitskostenversicherung im Sinn des Absatzes 3 mit einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen vereinbart haben und deren Vertrag nach dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen wird,

Versicherung im Basistarif nach § 152 des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu gewähren."