PKV Beitragsrückerstattung (BRE) bei Wechsel in die Familienversicherung (GKV)

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broadway
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PKV Beitragsrückerstattung (BRE) bei Wechsel in die Familienversicherung (GKV)

Beitragvon broadway » 18.03.2019, 20:25

Ich habe jetzt ein Infoschreiben zur Beitragsrückerstattung meiner PKV (Krankenvollversicherung) erhalten.
In dem beiligendem Merkblatt steht folgende Info:

"Der Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung bleibt bestehen, wenn der Tarif zwischen dem 01.01. und dem 30.06. des jeweiligen Folgejahres wegen Versicherungspflicht oder Tod der versicherten Person beendet wird bzw. ein Übertritt in einen anderen Tarif oder Krankenversicherung oder die Vereinbarung einer Anwartschafts- oder Ruhensversicherung erfolgt."


Aktuell bin ich 43 Jahre alt, seit ca. 2009 PKV versichert und selbstständig. Das Gewerbe läuft leider nicht mehr so gut. Aus diesem Grund habe ich mich dazu entschlossen das Gewerbe abzumelden und einen Antrag auf Familienversicherung bei meiner Frau zu stellen. Laut mündlicher Auskunft der GKV würde das ohne Probleme so funktionieren.

Wie sieht es in diesem Fall mit der Beitragsrückerstattung (BRE) meiner PKV aus. Wird mit der Aufnahme in die Familienversicherung meiner Ehefrau der Vertrag wegen Versicherungspflicht beendet?
Oder bedeutet "beendet durch Versicherungspflicht" ausschließlich die Aufnahme einer sozialversichrungspflichtigen Tätigkeit unter der Einkommensgrenze?

Hat jemand diesbezüglich schon Erfahungen oder Infos sammeln können?

Danke und LG
Wuxel

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Re: PKV Beitragsrückerstattung (BRE) bei Wechsel in die Familienversicherung (GKV)

Beitragvon Dipling » 19.03.2019, 16:34

Zwar ist die Kündigungsmöglichkeit bei Aufnahme in die Familienversicherung gesetzlich der Versicherungspflicht gleichgestellt. Hinsichtlich der Folgen für die Beitragsrückerstattung gibt es m.E. aber keine gesetzlichen Vorschriften, so dass die vertraglichen Vereinbarungen gelten. Der Eintritt in die Familienversicherung ist freiwillig, während Versicherungspflicht, abgesehen von eventuellen Befreiungsmöglichkeiten, zwingend zum Eintritt in die GKV führt.

Über einen kleinen Umweg lässt sich die BRE möglicherweise trotzdem sichern. Denn die Familienversicherung berechtigt meist zur Umstellung auf eine günstige (kleine) Anwartschaft - anstelle einer sofortigen Kündigung ließe man den umgestellten PKV-Vertrag für eine geringe Anwartschaftsprämie zunächst weiterlaufen.

broadway
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Re: PKV Beitragsrückerstattung (BRE) bei Wechsel in die Familienversicherung (GKV)

Beitragvon broadway » 19.03.2019, 20:19

Die Idee mit dem Unweg über der Anwartschaftversicherung um mir die BRE zu sichern hatte ich auch schon und habe deswegen bereits ein Angebot für eine Anwartschaftversicherung erstellen lassen. Leider liegt mir das Angebot noch nicht vor.

Dadurch das die Familienversicherung bei der Kündigungsmöglichkeit gesetzlich der Versicherungspflicht gleichgestellt ist, hatte ich überlegt und recherchiert ob ich die BRE auch bei direkter Kündigung wegen Familienversicherung erhalte. Dann hätte sich nämlich der Umweg über die Anwartschaftversicherung erledigt.

Vielen Dank für die Antwort. Sie Hilft mir in jedem Fall weiter.

yuser
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Re: PKV Beitragsrückerstattung (BRE) bei Wechsel in die Familienversicherung (GKV)

Beitragvon yuser » 20.03.2019, 08:57

Und warum nicht so oder so die Versicherung auf Anwartschaft stellen, so dass irgendwann einmal falls nötig ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder zurück in die PKV gewechselt werden könnte? Oder mal über Zusatzversicherungen nachgedacht, in die je nach Gesellschaft vielleicht auch ohne Gesundheitsprüfung gewechselt werden könnte?

Neben der BRE gibt es sicherlich noch wichtigere Aspekte, die ich an dieser Stelle berücksichtigen würde. Aber jeder hat andere Prioritäten. Trotzdem wollte ich es nicht unerwähnt lassen.

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Re: PKV Beitragsrückerstattung (BRE) bei Wechsel in die Familienversicherung (GKV)

Beitragvon broadway » 21.03.2019, 13:17

Weil eine Rückkehr in die PKV für mich keine Option mehr ist.
Das liegt hauptsächlich an den massiven und regelmäßigen jährlichen Beitragserhöhungen meiner PKV. Seit dem Eintritt im Jahr 2009 hat sich mein Beitrag in nur 10Jahr bereits mehr als verdoppelt. Allein in den letzten 3 Jahren (2016 bis 2019) stieg der Beitrag meiner PKV um satte 60%. In den vergangen jahren habe ich vergeblich mit Tarifwechsel bzw. Erhöhung der Selbstbeteilung versucht gegenzusteuern. Mein Eindruck der PKV ist mittlerweile, dass es sich um einen Selbstbedienungsladen handelt in dem willkürlich und regelmäßig massiv die Beiträge erhöht werden ohne das die Kuden einen Möglichkeit haben dies zu verhindern. Ausgehend von dieser bereits erfolgten Beitragsentwicklung, muß ich leider bis zu meinem Renteneintritt in ca. 25 Jahren damit rechnen, dass mein PKV Beitrag, den ich zum Einstieg im Jahr 2009 hatte, bis dahin 10 mal so hoch sein wird. Ich war vor 2009 in der GVK freiwllig versichert, die Beiträge sind zwar auch dort gestiegen. Das war aber absolut überschaubar und im Gegensatz zur PKV sind die Beiträge in der GVK bei gleichen Einkommen nur minimal gestiegen.

Siehe dazu auch:
viewtopic.php?f=1&t=7565

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Re: PKV Beitragsrückerstattung (BRE) bei Wechsel in die Familienversicherung (GKV)

Beitragvon yuser » 21.03.2019, 14:35

Ok, das kann ich verstehen.
Zu deinen Altersrückstellungen: schau doch wirklich mal ob du nicht unter Anrechnung dieser und ohne weitere Gesundheitsprüfung in Zusatzversicherungen umstellen kannst. Stationär, ambulant (ggf. im Kostenerststtungsprinzip) und dental... das kann unter Anrechnung relativ günstig werden und es ist nicht alles futsch. Und diese kannst Du ja immer noch kündigen wenn du denkst dass Dir die GKV pur reicht oder falls es zu teuer wird.

Um welchen Versicherer geht es denn?

Merger
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Re: PKV Beitragsrückerstattung (BRE) bei Wechsel in die Familienversicherung (GKV)

Beitragvon Merger » 20.06.2019, 12:05

broadway hat geschrieben:Ich habe jetzt ein Infoschreiben zur Beitragsrückerstattung meiner PKV (Krankenvollversicherung) erhalten.
In dem beiligendem Merkblatt steht folgende Info:

"Der Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung bleibt bestehen, wenn der Tarif zwischen dem 01.01. und dem 30.06. des jeweiligen Folgejahres wegen Versicherungspflicht oder Tod der versicherten Person beendet wird bzw. ein Übertritt in einen anderen Tarif oder Krankenversicherung oder die Vereinbarung einer Anwartschafts- oder Ruhensversicherung erfolgt."



Ich vermute mal, dass du die Beitragsrückerstattung mit den Altersrückstellungen verwechselst.

eine Beitragsrückerstattung ist möglich, wenn der Versicherte in dem Vorjahr keine Beiträge eingereicht hat und dann kann er wenn der Tarif dies vorsieht eine anteilige Beitragsrückerstattung erhalten.

Eine Altersrückstellung ist dafür da im Alter bei Renteneintritt die Beiträge zu reduzieren.
Bei Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse kannst du auf Grund der Bedarfsanpassung Zusatzkrankentarife in Ergänzung zur GKV abschließen und dies ohne erneute Gesundheitsprüfung und die Altersrückstellungen werden dabei berücksichtigt.

Lasse dich von deinem Versicherungsvermittler dazu beraten.

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Re: PKV Beitragsrückerstattung (BRE) bei Wechsel in die Familienversicherung (GKV)

Beitragvon broadway » 20.06.2019, 15:41

Nein ich habe defintiv nichts verwechselt. Es geht um die Beitragsrückerstattung.
Damit man die Beitragsrückerstattung bei meiner PKV erhält, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.

Naja und mit dem Versicherungsvermittler ist das auch immer so eine Sache. Auch die beraten und vermitteln meist profitorientiert im Bereich der PKV.

Merger
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Re: PKV Beitragsrückerstattung (BRE) bei Wechsel in die Familienversicherung (GKV)

Beitragvon Merger » 20.06.2019, 16:31

Wenn du deine PKV beenden willst wäre es aber sinnvoll auch mal über die Altersrückstellungen nachzudenken die sich angesammelt haben und dafür eine Zusatzkrankenversicherung abzuschließen, denn diese werden dann angerechnet.

Die Beitragsrückerstattung für das Vorjahr steht dir ja zu.
Für dieses Jahr meist nur dann, wenn die Tarife das komplette Kalenderjahr bestanden hat. Ein Wechsel in eine Zusatzversicherung oder Anwartschaftsversicherung ist damit nicht gemeint.

Und bezüglich der Beratung eines Versicherungsvermittlers solltest du wissen, dass diese sogar bei einer Falschberatung mit ihrem Vermögen haften. Also lasse dir über die Vorschläge und den Rat immer ein Beratungsprotokoll aushändigen mit Unterschrift des Vermittlers, wo dies beschrieben ist.

Weitere Informationen dazu kannst du dem Versicherungsvertragsgesetz entnehmen, wie eine Vertragsänderung auszusehen hat.

§§ 6 - 7

https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__6.html

broadway
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Re: PKV Beitragsrückerstattung (BRE) bei Wechsel in die Familienversicherung (GKV)

Beitragvon broadway » 20.06.2019, 17:51

Wenn ich sage das für eine Beitragsrückerstattung für das Vorjahr in meinem PKV-Vertrag es nicht ausreichend ist das der Taraif das Komplette Vorjahr bestanden hat und auch keine Leitungen in Anspruch genommen wurden, dann ist das so. Das denke ich mir doch nicht aus.
Es werden auch andere Voraussetzungen dafür benötigt. Das steht z.B. auch im ersten Beitrag so geschrieben.

"Der Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung bleibt bestehen, wenn der Tarif zwischen dem 01.01. und dem 30.06. des jeweiligen Folgejahres wegen Versicherungspflicht oder Tod der versicherten Person beendet wird bzw. ein Übertritt in einen anderen Tarif oder Krankenversicherung oder die Vereinbarung einer Anwartschafts- oder Ruhensversicherung erfolgt."


Darüber hinaus werden bei meiner PKV die Altersrückstellung beim Abschluss einer Krankenzusatzversicherung NICHT angerechnet. Alles schon erfragt.

Du scheinst mit aus der Versicherungsvermittlerbranche zu kommen, dann weißt Du sicher auch das sich eine Falschberatung selbst mit einem Beratungprotokoll nicht zweifelsfrei nachweisen läßt und das ganze vor Gericht landen wird und durch alle möglichen Instanzen geht.
Selbst wenn man recht bekommen sollte oder den Nachweis der Falschberatung zweifelfrei ebracht hat, wer gibt denn dem Geschädigten die Garantie das der Versicherungsvermittler auch haftet bzw. haftbar gemacht werden kann?

Vielleicht ist der Versicherungsvermittler bis das ganze entschieden oder relevant ist längst Pleite bzw. Insolvent oder bereits verstorben usw......

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Re: PKV Beitragsrückerstattung (BRE) bei Wechsel in die Familienversicherung (GKV)

Beitragvon Merger » 22.06.2019, 16:34

broadway hat geschrieben:Darüber hinaus werden bei meiner PKV die Altersrückstellung beim Abschluss einer Krankenzusatzversicherung NICHT angerechnet. Alles schon erfragt.


Dann teile mir doch bitte mal mit um welches Versicherungsunternehmen es sich handelt.

Und diese Auskunft hast du schriftlich von dem Versicherungsunternehmen?
Oder nur vom Versicherungsvertreter oder Makler?
Dir ist doch sicherlich auch bekannt, dass nicht jeder Versicherungsvermittler die notwendigen Fachkenntnisse für eine Vertragsumstellung besitzt.

Du scheinst mit aus der Versicherungsvermittlerbranche zu kommen, dann weißt Du sicher auch das sich eine Falschberatung selbst mit einem Beratungprotokoll nicht zweifelsfrei nachweisen läßt


Wenn die Empfehlung für den Vertragswechsel dokumentiert ist mit Unterschrift vom Vermittler, dann reicht es meist schon, wenn man dieses Beratungsprotokoll mit einer Beschwerde an den Geschäftsführer bzw. Vorstand des Versicherungsunternehmens sendet.
Und ja, ich bin seit über 30 Jahren für ein Versicherungsunternehmen tätig und befinde mich so gut wie schon im Ruhestand.


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