In dem beiligendem Merkblatt steht folgende Info:
"Der Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung bleibt bestehen, wenn der Tarif zwischen dem 01.01. und dem 30.06. des jeweiligen Folgejahres wegen Versicherungspflicht oder Tod der versicherten Person beendet wird bzw. ein Übertritt in einen anderen Tarif oder Krankenversicherung oder die Vereinbarung einer Anwartschafts- oder Ruhensversicherung erfolgt."
Aktuell bin ich 43 Jahre alt, seit ca. 2009 PKV versichert und selbstständig. Das Gewerbe läuft leider nicht mehr so gut. Aus diesem Grund habe ich mich dazu entschlossen das Gewerbe abzumelden und einen Antrag auf Familienversicherung bei meiner Frau zu stellen. Laut mündlicher Auskunft der GKV würde das ohne Probleme so funktionieren.
Wie sieht es in diesem Fall mit der Beitragsrückerstattung (BRE) meiner PKV aus. Wird mit der Aufnahme in die Familienversicherung meiner Ehefrau der Vertrag wegen Versicherungspflicht beendet?
Oder bedeutet "beendet durch Versicherungspflicht" ausschließlich die Aufnahme einer sozialversichrungspflichtigen Tätigkeit unter der Einkommensgrenze?
Hat jemand diesbezüglich schon Erfahungen oder Infos sammeln können?
Danke und LG
Wuxel