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Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, raus aus PKV?

Verfasst: 05.06.2019, 15:58
von Narkoleptiker
Hallo,
ich bin aktuell in der PKV, habe 2 Minijobs und stocke mit Hartz IV auf.

Jetzt habe ich die Möglichkeit eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anzunehmen bei der ich aber weiterhin mit Hartz IV aufstocken müsste. Das Ganze läuft aber erstmal nur auf Probe. Das heißt ich muss schauen, ob ich die Stelle mit meiner Erkrankung schaffe. Kann also gut sein, dass ich nach ein paar Wochen hinschmeißen muss.

Muss ich sofort ab dem 1. Arbeitstag in die GKV?

MfG

Re: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, raus aus PKV?

Verfasst: 05.06.2019, 17:47
von Czauderna
Hallo,
ja, die Sozialversicherungspflicht als Arbeitnehmer ist vorrangig, d.h. der Arbeitgeber macht zum Tag des Beginns der Beschaeftigung die Anmeldung bei der GKV-Kasse deiner Wahl.
Probezeiten sind allgemein üblich, d.h. wenn innerhalb der Probezeit, sagen wir mal, nach drei oder vier Wochen das Beschaeftigungsverhältnis wieder endet, dann würdest wieder volles ALG-2 bekommen, kannst aber meiner Meinung nach dann in der GKV verbleiben im Rahmen der obligatroschen Anschlussversicherung
Gruss
Czauderna

Re: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, raus aus PKV?

Verfasst: 20.06.2019, 11:42
von Merger
Narkoleptiker hat geschrieben:Hallo,
Muss ich sofort ab dem 1. Arbeitstag in die GKV?

MfG


Ja, bei einer GKV-pflichtigen Tätigkeit musst du in die GKV wechseln.

Aber Achtung, du hast einen Anspruch auf eine Bedarfsanpassung bei der PKV.
Du kannst ergänzend zur GKV z.B. einen Zahnzusatzversicherung wie auch eine Zusatzversicherung für den stationären Krankenhausaufenthalt im 2 Bett-Zimmer mit Chefarztbehandlung abschließen, wenn du diese Absicherung in deinem derzeitigen Vertrag hattest.

Und dies ohne erneute Gesundheitsfragen.

Diese Informationen erhalten oft die PKV-Kunden die aus gesundheitlichen Gründen in die GKV wechseln müssen, nicht.

Gruß Merger