Recht auf PKV Kündigung bei ALG1

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Ray2k
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Recht auf PKV Kündigung bei ALG1

Beitragvon Ray2k » 08.10.2019, 12:37

Hallo liebe Forenmitglieder/innen,

ich habe eine Frage zu einem Szenario zu dem ich mir trotz Google-Recherche nicht 100% sicher bin, aber keinen Fehler machen möchte.

Aufgrund Arbeitslosigkeit erhalte ich seit dem 01.09. ALG 1. Meinen Bescheid dazu erhielt ich am 03.09., worin auch stand dass ich zum 01.09. wieder zurück in eine GKV angemeldet wurde. Ich muss gestehen mich erst dann darüber informiert zu haben und zu realisieren dass dies "korrekt" ist, da ich noch keine 5 Jahre PKV Mitglied war. Daraufhin habe ich meiner PKV geschrieben und um Aufhebung meiner PKV zum 31.08. gebeten.

Als Antwort hat mir die PKV nun nur eine Ruhezeit von 6 Monaten angeboten, mit Beginn erst ab dem 01.10.
Entsprechend buchen Sie weiterhin meine Beiträge ab, und (un)freundlicherweise wird die Beitragsrückerstattung nicht um die 2 Monate Ruhezeit gekürzt sondern auf 0 reduziert.

Nun meine Frage. Bin ich im Recht und habe Anspruch auf die Aufhebung zum 31.08., gemäß Paragraf 13 Absatz 3 der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung?
Und - weniger relevant - ist das zulässig die Beitragsrückerstattung einfach zu streichen?

Ich danke euch vielmals im Voraus! =D>

Czauderna
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Re: Recht auf PKV Kündigung bei ALG1

Beitragvon Czauderna » 08.10.2019, 13:39

Hallo und herzlich willkommen im Forum.
Aus meiner Praxis als GKV-Mitarbeiter kann ich berichten, dass ich noch keinen Fall hatte, bei denen eine PKV eine Kündigung der Krankheitskostenvollversicherung wegen Eintritts der Krankenversicherungspflicht als ALG-1 Bezieher verweigerte. Ich kann mir in diesem Falle das nur so vorstellen, dass die PKV den Vertrag deshalb erst mal ruhend stellen möchste um ggf. bei Wiedereintritt nach Beendigung des Arbeitslosengeldbezuges den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten weiterlaufen zu lassen. Allerdings sollte es da auch nur einen "Anwartschaftsbeitrag" geben. Aber das ist nur meine Meinung. Sicher wird sich dazu noch ein PKV-Experte melden.
Gruss
Czauderna

Ray2k
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Re: Recht auf PKV Kündigung bei ALG1

Beitragvon Ray2k » 09.10.2019, 15:41

Vielen Dank schonmal!

Dipling
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Re: Recht auf PKV Kündigung bei ALG1

Beitragvon Dipling » 10.10.2019, 12:49

Siehe § 205 Abs. 2 VVG:
(2) Wird eine versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig, kann der Versicherungsnehmer binnen drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht eine Krankheitskosten-, eine Krankentagegeld- oder eine Pflegekrankenversicherung sowie eine für diese Versicherungen bestehende Anwartschaftsversicherung rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer dem Versicherer den Eintritt der Versicherungspflicht nicht innerhalb von zwei Monaten nachweist, nachdem der Versicherer ihn hierzu in Textform aufgefordert hat, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Versäumung dieser Frist nicht zu vertreten. Macht der Versicherungsnehmer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, steht dem Versicherer die Prämie nur bis zu diesem Zeitpunkt zu. Später kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis zum Ende des Monats kündigen, in dem er den Eintritt der Versicherungspflicht nachweist. Der Versicherungspflicht steht der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung oder der nicht nur vorübergehende Anspruch auf Heilfürsorge aus einem beamtenrechtlichen oder ähnlichen Dienstverhältnis gleich.

Also besteht das Recht auf eine bis zu 3 Monate rückwirkende Kündigung zum Eintritt der Versicherungspflicht, hier zum 31.08. Formal ist dies eine Sonderkündigung und keine Aufhebung. Anwartschaften sind optional, müssen also nicht abgeschlossen werden. Das Gesetz geht etwaigen Musterbedingungen vor.

Beitragsrückerstattungen sind häufig an die Bedingung geknüpft, dass ganzjährig eine vollbeitragspflichtige Versicherung bestand. Das ist für 2019 bei Kündigung, Ruhendstellung oder Anwartschaft nicht mehr zu erfüllen. Gesetzlich vorgeschrieben sind die Voraussetzungen aber nicht, ein Blick in den Vertrag schafft Klarheit.

Ray2k
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Re: Recht auf PKV Kündigung bei ALG1

Beitragvon Ray2k » 10.10.2019, 12:57

Besten Dank für die Hilfe, das ist sehr hilfreich! Dann werde ich die Sonderkündigung angehen.


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