Recht auf PKV Kündigung bei ALG1
Verfasst: 08.10.2019, 12:37
Hallo liebe Forenmitglieder/innen,
ich habe eine Frage zu einem Szenario zu dem ich mir trotz Google-Recherche nicht 100% sicher bin, aber keinen Fehler machen möchte.
Aufgrund Arbeitslosigkeit erhalte ich seit dem 01.09. ALG 1. Meinen Bescheid dazu erhielt ich am 03.09., worin auch stand dass ich zum 01.09. wieder zurück in eine GKV angemeldet wurde. Ich muss gestehen mich erst dann darüber informiert zu haben und zu realisieren dass dies "korrekt" ist, da ich noch keine 5 Jahre PKV Mitglied war. Daraufhin habe ich meiner PKV geschrieben und um Aufhebung meiner PKV zum 31.08. gebeten.
Als Antwort hat mir die PKV nun nur eine Ruhezeit von 6 Monaten angeboten, mit Beginn erst ab dem 01.10.
Entsprechend buchen Sie weiterhin meine Beiträge ab, und (un)freundlicherweise wird die Beitragsrückerstattung nicht um die 2 Monate Ruhezeit gekürzt sondern auf 0 reduziert.
Nun meine Frage. Bin ich im Recht und habe Anspruch auf die Aufhebung zum 31.08., gemäß Paragraf 13 Absatz 3 der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung?
Und - weniger relevant - ist das zulässig die Beitragsrückerstattung einfach zu streichen?
Ich danke euch vielmals im Voraus!
ich habe eine Frage zu einem Szenario zu dem ich mir trotz Google-Recherche nicht 100% sicher bin, aber keinen Fehler machen möchte.
Aufgrund Arbeitslosigkeit erhalte ich seit dem 01.09. ALG 1. Meinen Bescheid dazu erhielt ich am 03.09., worin auch stand dass ich zum 01.09. wieder zurück in eine GKV angemeldet wurde. Ich muss gestehen mich erst dann darüber informiert zu haben und zu realisieren dass dies "korrekt" ist, da ich noch keine 5 Jahre PKV Mitglied war. Daraufhin habe ich meiner PKV geschrieben und um Aufhebung meiner PKV zum 31.08. gebeten.
Als Antwort hat mir die PKV nun nur eine Ruhezeit von 6 Monaten angeboten, mit Beginn erst ab dem 01.10.
Entsprechend buchen Sie weiterhin meine Beiträge ab, und (un)freundlicherweise wird die Beitragsrückerstattung nicht um die 2 Monate Ruhezeit gekürzt sondern auf 0 reduziert.
Nun meine Frage. Bin ich im Recht und habe Anspruch auf die Aufhebung zum 31.08., gemäß Paragraf 13 Absatz 3 der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung?
Und - weniger relevant - ist das zulässig die Beitragsrückerstattung einfach zu streichen?
Ich danke euch vielmals im Voraus!