Wechsel PKV gegen Risikozuschlag

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AlexBund
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Wechsel PKV gegen Risikozuschlag

Beitragvon AlexBund » 07.11.2019, 17:27

Hallo zusammen,

nehmen wir folgenden Fall an.

Ich habe vor zwei Jahren einen Allergietest gemacht, bei dem einige Allergien positiv angezeigt wurden. Symptome habe ich nur kurz vor zwei Jahren gehabt, seitdem nicht mehr.
Schließe ich jetzt eine PKV ab, muss ich den Allergietest angeben und erhalte einen nicht unwesentlichen Risikozuschlag.

Angenommen ich nehme das aktuell in Kauf und zahle den Risikozuschlag.

Die Mindestlaufzeit der Versicherung beträgt 2 Jahre.
Würde ich jetzt in zwei Jahren den Versicherer wechseln und hätte bis dahin keine weiteren Symptome, müsste ich dort nichts mehr angeben (Vorausgesetzt es wird wie üblich ein 3-Jahres-Zeitraum abgefragt).

Ich verliere zwei Jahre Altersrückstellungen, zahle aber keinen Zuschlag mehr. Auf Dauer sollte sich das rechnen.

Übersehe ich etwas (abgesehen davon, dass ich in der Zwischenzeit natürlich andere gesundheitliche Beschwerden bekommen könnte, die eine Versicherung bei einem anderen Versicherer nicht mehr möglich machen)?

Viele Grüße
Alexander

Czauderna
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Re: Wechsel PKV gegen Risikozuschlag

Beitragvon Czauderna » 07.11.2019, 17:39

Hallo und willkommen im Forum
Zu deiner Frage wird sich sicher in den nächsten Stunden oder Tagen einer unserer PKV-Experten melden. Ich selbst kann dir leider nicht weiterhelfen, ich bin von der GKV-Fraktion.
Gruss
Czauderna

Dipling
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Re: Wechsel PKV gegen Risikozuschlag

Beitragvon Dipling » 09.11.2019, 11:56

Im Prinzip funktioniert das Vorhaben, aber es gibt Alternativen.
Zunächst führt nicht jede Allergie zu einem Risikozuschlag, daher macht vor einem Antrag eine Risikovoranfrage Sinn.

Erhebt die PKV einen Risikozuschlag, so ist sie auf Antrag des Versicherten verpflichtet, den Zuschlag zu streichen oder zu reduzieren, wenn über einen längeren Zeitraum (mehrere Jahre) Beschwerdefreiheit vorliegt, idealerweise kombiniert mit einem ärztlichen Attest.

Siehe § 41 VVG:
"Ist wegen bestimmter gefahrerhöhender Umstände eine höhere Prämie vereinbart und sind diese Umstände nach Antragstellung des Versicherungsnehmers oder nach Vertragsschluss weggefallen oder bedeutungslos geworden, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Prämie ab Zugang des Verlangens beim Versicherer angemessen herabgesetzt wird. Dies gilt auch, wenn die Bemessung der höheren Prämie durch unrichtige, auf einem Irrtum des Versicherungsnehmers beruhende Angaben über einen solchen Umstand veranlasst worden ist."

Eine weitere, jedoch riskantere Möglichkeit ist, anstelle eines Risikozuschlages einen Leistungsausschluss zu vereinbaren.

AlexBund
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Re: Wechsel PKV gegen Risikozuschlag

Beitragvon AlexBund » 13.11.2019, 22:17

Vielen Dank für die Einschätzung.

Der Versuch einer Reduktion des Zuschlags bei Beschwerdefreiheit wäre eine Möglichkeit.

Jetzt ist es in meinem Fall so, dass ich seit jeher bis auf eine kurze Phase von 3 Tagen beschwerdefrei bin und noch nie behandlungsbedürftig war.
Lediglich der Allergietest hat Ergebnisse gebracht, die sich aber im Alltag nicht zeigen.

Trotzdem haben zwei angefragte Versicherungen Zuschläge von 15% und 40% angesetzt. Nur wegen der grundsätzlichen Veranlagung. Daher wäre ich skeptisch, ob eine Beschwerdefreiheit alleine diese Versicherungen zur Reduktion der Zuschläge veranlassen würde. Die ist ja jetzt schon gegeben.

Nochmals besten Dank für die Antwort.

Viele Grüße
Alexander


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