Behandlung in Krankenhaus, was ist gemeint?
Verfasst: 24.03.2020, 17:09
Hallo Liebes Team,
Ich habe eine Frage zu den oft gestellten Gesundheitsfragen und möchte nichts falsch machen - eine der Fragen lautet ja oftmals bei 5 Jahresfrist (nicht drei Jahre), ob stationäre Aufnahme im Krankenhaus stattgefunden haben oder ob Beobachtungen, Untersuchungen, Behandlungen stattgefunden haben?
Angeschaut hatte ich mir Barmenia einsExpert und im Vergleich Allianz AMP 100 (als Laie finde ich den Leistungskatalog der Allianz deutlich weiter gefasst und bin etwas verwirrt das der günstig sein soll, wahrscheinlich steckt der Teufel wie so immer im Detail und im Kleingedruckten).
Frage ist diese oft Gesehene 5 Jahres Frist also nur auf Übernachtungen = stationäre Begandlungen und Untersuchungen im Krankenhaus auszulegen? Ich habe nämlich vor rd vier Jahren mal den Fehler (?) gemacht ein Herzultraschal in der Krankenhausnotaufnahme fordern, wg kurzer Syknope, wurde aber noch am gleichen Tag (auf eigenen Wunsch ohne positiven Befund) entlassen. Wenn das als ambulante Behandlung gilt müsste ich das dann ja nicht angeben weil länger als 3 Jahre her und es liegt kein negativer Befund vor. Ergänzung: Spielt es eine Rolle das wir da mit dem Krankenwagen hingefahren sind?
Ich habe eine Frage zu den oft gestellten Gesundheitsfragen und möchte nichts falsch machen - eine der Fragen lautet ja oftmals bei 5 Jahresfrist (nicht drei Jahre), ob stationäre Aufnahme im Krankenhaus stattgefunden haben oder ob Beobachtungen, Untersuchungen, Behandlungen stattgefunden haben?
Angeschaut hatte ich mir Barmenia einsExpert und im Vergleich Allianz AMP 100 (als Laie finde ich den Leistungskatalog der Allianz deutlich weiter gefasst und bin etwas verwirrt das der günstig sein soll, wahrscheinlich steckt der Teufel wie so immer im Detail und im Kleingedruckten).
Frage ist diese oft Gesehene 5 Jahres Frist also nur auf Übernachtungen = stationäre Begandlungen und Untersuchungen im Krankenhaus auszulegen? Ich habe nämlich vor rd vier Jahren mal den Fehler (?) gemacht ein Herzultraschal in der Krankenhausnotaufnahme fordern, wg kurzer Syknope, wurde aber noch am gleichen Tag (auf eigenen Wunsch ohne positiven Befund) entlassen. Wenn das als ambulante Behandlung gilt müsste ich das dann ja nicht angeben weil länger als 3 Jahre her und es liegt kein negativer Befund vor. Ergänzung: Spielt es eine Rolle das wir da mit dem Krankenwagen hingefahren sind?