Vorerkrankung, Risikozuschlag oder Öffnungsklausel

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Annö
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Vorerkrankung, Risikozuschlag oder Öffnungsklausel

Beitragvon Annö » 01.04.2020, 14:45

Hallo Zusammen,

ich habe die Möglichkeit, mich in BW verbeamten zu lassen. Bis vor Kurzem habe ich mich darüber gefreut, jetzt bereitet mir die Suche nach der PKV schon die eine oder andere schlaflose Nacht.

Bisher dachte ich eigebtlich, ich sei ein geunder Mensch, aber wie ihr ja lle wisst, sieht die PKV das anders. Für eine anonyme Voranfrage habe ich die Patientenakten zu meinen in den letzten jahren stattfindenden Behandlungen eingefordert.
Hier wurde vor ca. 4 Jahren die Diagnose "beginnende Arthrose" im Knie festgestellt. Wie das eben so ist, hat mein Arzt mir bei der damaligen behandlung das nicht in dieser Form gesagt. Zwischen leichten Abnutzungserscheinungen und einer Arthrose ist ja auch nochmal ein Unterschied... .Jetzt stelle ich mir natürlich folgende Fragen:

- Gibt es überhaupt Irgendjemanden hier, der mit dieser Diagnose normal (mit Risikozuschlag) in eine Versicherung reingekommen ist? Falls ja, wie hoch waren die Zuschläge?
- Ich bin auf Rat einer Freundin, die genau dasselbe Problem hatte (ebenfalls diese Diagnose) darauf aufmerksam gemacht worden, dass ich die Diagnose durch eine erneute Untersuchung richtig stellen lassen kann. Hat hier schon einmal Jemand Erfahrung gemacht?

Ansonsten bin ich ehrlich gesagt am überlegen, die Verbeamtung auszuschlagen, da die Beiträge der PKV mit dem lebenslänglichen 30% Risikozuschlag über die Öffnungsklausel (und teilweise unter schlechteren Bedingungen) vermutlich im Alter teurer wären, als der Angestellten-Status :( (in BW gibt's ja nur 50% Beihilfe)

Vielen Dank und sonnige Grüße!

Czauderna
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Re: Vorerkrankung, Risikozuschlag oder Öffnungsklausel

Beitragvon Czauderna » 01.04.2020, 15:41

Hallo und willkommen im Forum
sicher wird sich zu deiner Frage noch einer unserer PKV-Experten zu Wort melden.
Ich selbst war bei einer GKV-Krankenkasse beschäftigt und kann dir von daher sagen, dass du als Beamter nicht zwingend in die PKV wechseln musst.
Du kannst bei deiner bisherigen GKV-Kasse bleiben und dort eine freiwillige Versicherung abschließen.
Der Beitrag berechnet sich dort allerdings nach der Höhe deines Einkommens und wir demnach höher sein als eine Teilkostenversicherung bei der PKV.
Bei der GKV spielen aber Vorerkrankungen keine Rolle und evtl. kannst du ja durch Inanspruchnahme der Beihilfe deinen Beitrag etwas verringern, kommt auch darauf an ob du Landesbeamter bist (welches Bundesland) oder Bundesbeamter bist. Verheiratet und Kinder - das trifft bei dir nicht zu ?.
Mein Rat - lass dich auch von deiner bisherigen GKV-Kasse beraten.
Gruss
Czauderna

Frank
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Re: Vorerkrankung, Risikozuschlag oder Öffnungsklausel

Beitragvon Frank » 01.04.2020, 20:16

Hallo,

es macht doch Sinn sich ein Angebot einzuholen um dann zu sehen wie hoch tatsächlich ein Risikozuschlag ausfällt.

Annö
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Re: Vorerkrankung, Risikozuschlag oder Öffnungsklausel

Beitragvon Annö » 02.04.2020, 09:57

Ich selbst war bei einer GKV-Krankenkasse beschäftigt und kann dir von daher sagen, dass du als Beamter nicht zwingend in die PKV wechseln musst.
Du kannst bei deiner bisherigen GKV-Kasse bleiben und dort eine freiwillige Versicherung abschließen.
Der Beitrag berechnet sich dort allerdings nach der Höhe deines Einkommens und wir demnach höher sein als eine Teilkostenversicherung bei der PKV.
Bei der GKV spielen aber Vorerkrankungen keine Rolle und evtl. kannst du ja durch Inanspruchnahme der Beihilfe deinen Beitrag etwas verringern, kommt auch darauf an ob du Landesbeamter bist (welches Bundesland) oder Bundesbeamter bist. Verheiratet und Kinder - das trifft bei dir nicht zu ?.
Mein Rat - lass dich auch von deiner bisherigen GKV-Kasse beraten.


Ich weiß, dass ich mich auch als Beamter gesetzlich freiwillig versichern kann, aber ich finde, dass die GKV, so gerne ich bei ihr bleiben würde, als Beamter einfach keinen Sinn macht. Zwar werden die Beiträge in der PKV im Alter ansteigen, aber die Freiwillige GKV natürlich auch. Das ist einfach extrem viel Geld, wenn man dabei keinen AG-Zuschuss erhält und das ist nun einmal in BW nicht der Fall.
Wenn ich mich gegen die PKV entscheide, dann würde ich lieber im Angestelltenverhältnis bleiben. Dann habe ich wenigstens noch die Flexibilität, mich doch noch einmal für andere berufliche Wege zu entscheiden.

Leider findet man über die Öffnungsklausel nicht wirklich viele Informationen. Bevor ich mich dafür entscheide, würde ich gerne wissen, welche Tarife und Leistungen ich bei welcher Krankenkasse angeboten bekommen und wie viel ich dann letztendlich dafür zahlen muss. Eigentlich würde ich gerne zur DKV, aber die bieten ja angeblich im Rahmen der Öffnungsklausel nur irgendeinen überteuerten Tarif an und das sogar ohne Beihilfeergänzungstarif. Alternativ würde für mich die Dekabe in Frage kommen.

Hat hier Irgendjemand persönliche und relativ aktuelle Erfahrungen und kann mir dabei weiterhelfen?

Czauderna
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Re: Vorerkrankung, Risikozuschlag oder Öffnungsklausel

Beitragvon Czauderna » 02.04.2020, 10:04

Hallo,
danke für die Rückmeldung - alles klar, du hast damit beschäftigt. Ich habe es auch deshalb angebracht weil allein bei uns (Hessen) sehr viele Beamte
versichert waren/sind.
Gruss
Czauderna

GS
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Re: Vorerkrankung, Risikozuschlag oder Öffnungsklausel

Beitragvon GS » 02.04.2020, 11:53

Hallo Annö,
Ich bin auf Rat einer Freundin, die genau dasselbe Problem hatte (ebenfalls diese Diagnose) darauf aufmerksam gemacht worden, dass ich die Diagnose durch eine erneute Untersuchung richtig stellen lassen kann. Hat hier schon einmal Jemand Erfahrung gemacht?
Möglicherweise bist Du - und u. U. auch die besagte Freundin - ein Opfer des sog. Upcoding, wo in der Patientenakte schon mal aus einem "Verdacht auf xyz" ein "vorliegendes xyz" o. ä.geworden ist, mit dem Ziel dass die betreffende gesetzliche Kasse (welche in Deinem Fall?) etwas mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds abzwacken kann.

Betroffene Patienten erfahren das mitunter erst dann, wenn sie von der GKV in die PKV wechseln wollen oder - das ist dann noch kritischer - nachdem sie bereits gewechselt sind und die PKV sich erst in einem frühen Leistungsfall näher mit den objektiv vorliegenden Patientendaten befasst. Dann will es natürlich keiner gewesen sein, und die A-Karte haben weder Arzt noch ehemalige Kasse. Wie auch immer - gut, dass Du Dich schon vor dem Wechsel gekümmert hast.

Natürlich könnte eine nochmalige Untersuchung bei einem vertrauenswürdigen Facharzt die Sache richtig stellen - oder auch bestätigen - aber die Mediziner haben momentan andere Sorgen als einen "nicht unbedingt medizinisch akut notwendigen Ausschluss einer putativ nicht vorliegenden beginnenden Arthrose".

Zumal der dann auch noch "kässlich" vergütet werden würde bzw. müsste.

Gruß
von GS


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