Befreiung von der Versicherungspflicht
Verfasst: 28.05.2020, 22:10
Hallo zusammen,
meine Frau ist seit 2004 in der PKV und musste 2006 auf Aufforderung der Personalabteilung die "Befreiung von der Versicherungspflicht" unterschreiben, da sie unter die Jahresentgeltgrenze kam. Das ist bis heute der Fall.
Es ist bekannt, dass diese Befreiung normalerweise bis zur Beendigung des jeweiligen sozialversicherungspflichtigen Verhältnis Gültigkeit hat und ein Wechsel in die GKV vorher nicht möglich ist, trotz Unterschreitung.
Jetzt haben wir aber gehört, dass nach einem Sozialgerichtsurteil ein Bestand der Befreiung länger als 10 Jahre im gleichen Arbeitsverhältnis auch nicht mehr gegeben ist.
Wer kann dazu etwas sagen?
Wer verwaltet und prüft eigentlich die Einhaltung dieser Befreiung?
meine Frau ist seit 2004 in der PKV und musste 2006 auf Aufforderung der Personalabteilung die "Befreiung von der Versicherungspflicht" unterschreiben, da sie unter die Jahresentgeltgrenze kam. Das ist bis heute der Fall.
Es ist bekannt, dass diese Befreiung normalerweise bis zur Beendigung des jeweiligen sozialversicherungspflichtigen Verhältnis Gültigkeit hat und ein Wechsel in die GKV vorher nicht möglich ist, trotz Unterschreitung.
Jetzt haben wir aber gehört, dass nach einem Sozialgerichtsurteil ein Bestand der Befreiung länger als 10 Jahre im gleichen Arbeitsverhältnis auch nicht mehr gegeben ist.
Wer kann dazu etwas sagen?
Wer verwaltet und prüft eigentlich die Einhaltung dieser Befreiung?