Wie lange wirkt Befreiung von GKV?

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

mk1966
Beiträge: 1
Registriert: 29.07.2020, 16:59

Wie lange wirkt Befreiung von GKV?

Beitragvon mk1966 » 29.07.2020, 17:06

Ich bin seit 2000 PKV. In 2007 war ich mal kurzzeitig für drei Monate arbeitslos und habe mich damals von der Versicherungspflicht befreien lassen, um später weiter PKV bleiben zu können. Danach habe ich dann bis heute als privat Krankenversicherter die ganze Zeit über der Pflichtgrenze verdient. Nun droht mir im Zuge von Corona wieder die Arbeitslosigkeit. Sollte es soweit kommen, würde ich gerne im Rahmen von ALG1 zurück in die GKV - ich bin noch keine 55 Jahre alt. Meine Frage: Wirkt sich die Befreiung von 2007 dahingehend aus, dass ich immer noch "befreit" bin und der Rückweg in die GKV nicht möglich ist? Oder ist das nun ein neuer Tatbestand, der zu einer automatischen Pflichtversicherung führt? Ich würde mich über kompetente Antworten freuen, denn weder die AOK noch die Arbeitsagentur konnten mir hierzu eindeutige Antworten geben...Vielen Dank!

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Wie lange wirkt Befreiung von GKV?

Beitragvon Czauderna » 29.07.2020, 17:40

Hallo und willkommen im Forum
Die Befreiung gilt für die gesamte Dauer der Arbeitslosigkeit und kann nicht widerrufen werden. Allerdings wenn der Grund der Befreiung wegfällt, also die Arbeitslosigkeit, dann endet auch die Befreiung, d.h., wenn du jetzt erneut Arbeitslosengeld-1 Bezieher wirst und noch keine 55 Jahre alt bist, musst du sogar in die GKV wechseln und da kannst dann auch verbleiben, wenn das Arbeitslosengeld-1 endet. In der Beziehung - Glück gehabt.
Gruss
Czauderna

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1340
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Re: Wie lange wirkt Befreiung von GKV?

Beitragvon GS » 29.07.2020, 23:09

Hallo mk1996,

Czauderna hat recht. Die Befreiung von 2007 hat sich durch die erneute lange Beschäftigungsphase seither erledigt, sie muss daher auch nicht "widerrufen" werden, was, wenn doch erforderlich, ja auch nicht ginge. Du könntest Dich zwar wieder befreien lassen, musst es aber nicht, von daher also alles wasserdicht.

Die AOK konnte Dir das nicht beantworten? Gibt es dort immer noch welche, die "unwiderruflich" mit "ewig" verwechseln nach dem gern strapazierten Motto "einmal befreit - immer befreit!!"? Macht aber nix, gibt auch noch andere Kassen.

Die Arbeitsagentur hält sich ebenfalls bedeckt? Darf sie auch - anderes SGB, also jenseits ihres Tellerrandes.

Gruß
von GS


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 22 Gäste