Anwartschaft wenig nützlich wenn man sie braucht
Verfasst: 14.08.2020, 15:26
Liebe Foristen,
mit der Rückkehr in eine PKV könnte ich Probleme bekommen, aber von Anfang an:
Weil früher selbständig, war ich einige Jahre bei einer PKV. Nach dem Wechsel in ein Angestelltenverhältnis musste ich in die Gesetzliche Wechseln. Um mir die Möglichkeit einer Rückkehr in die Private zu sichern, schloss ich eine kleine Anwartschaft ab.
Nach einiger Zeit überschritt mein Brutto dann die Grenze, ab der Wahlfreiheit zwischen GKV/PKV besteht. Dies wurde mir auch von der GKV in einem Schreiben mitgeteilt, allerdings erst 4 Monate nach der Gehaltserhöhung.
Die PKV-Gesellschaft sagt, dass ich schon innerhalb der ersten 2 Monate nach dem - ich nenne es mal den Stichtag - meine Rückkehr in die PKV hätte anmelden müssen. Mir ist allerdings nicht klar, ob mit dem Stichtag die Umstellung des Gehalts oder die Meldung der GKV über die Wahlfreiheit gemeint ist.
Da ich schon etwas älter bin vermute ich, dass sich die PKV um meine Rückkehr drücken wird bzw. nur noch einer Gesundheitsprüfung.
Nun endlich zur Frage: Bringt es mir etwas eine Kopie des Schreibens der GKV über die Wahlfreiheit an die PKV zu verschicken? Es könnte leicht für die Argumentation genutzt werden, dass bereits mit dem Zeitpunkt der Gehaltserhöhung die zweimonatige Wechselfrist begann und nicht erst mit dem Datum des Schreibens. So könnte sich die Versicherung um den Wechsel drücken und ich hätte auch noch den Beweis geliefert.
Gibt es hier ein typisches Vorgehen der Versicherer und wie kann ich mich dagegen schützen? Ebenso frage ich mich, was eigentlich der oben erwähnte "Stichtag" ist. Denn ein sofortiger Austritt aus der GKV ist nicht mal theoretisch möglich, auch hier gibt es eine zweimonatige Kündigungsfrist.
Vielleicht gibt es jemanden der die Situation kennt und mir helfen kann, jetzt keinen Fehler zu machen.
Beste Grüße,
Matthias
mit der Rückkehr in eine PKV könnte ich Probleme bekommen, aber von Anfang an:
Weil früher selbständig, war ich einige Jahre bei einer PKV. Nach dem Wechsel in ein Angestelltenverhältnis musste ich in die Gesetzliche Wechseln. Um mir die Möglichkeit einer Rückkehr in die Private zu sichern, schloss ich eine kleine Anwartschaft ab.
Nach einiger Zeit überschritt mein Brutto dann die Grenze, ab der Wahlfreiheit zwischen GKV/PKV besteht. Dies wurde mir auch von der GKV in einem Schreiben mitgeteilt, allerdings erst 4 Monate nach der Gehaltserhöhung.
Die PKV-Gesellschaft sagt, dass ich schon innerhalb der ersten 2 Monate nach dem - ich nenne es mal den Stichtag - meine Rückkehr in die PKV hätte anmelden müssen. Mir ist allerdings nicht klar, ob mit dem Stichtag die Umstellung des Gehalts oder die Meldung der GKV über die Wahlfreiheit gemeint ist.
Da ich schon etwas älter bin vermute ich, dass sich die PKV um meine Rückkehr drücken wird bzw. nur noch einer Gesundheitsprüfung.
Nun endlich zur Frage: Bringt es mir etwas eine Kopie des Schreibens der GKV über die Wahlfreiheit an die PKV zu verschicken? Es könnte leicht für die Argumentation genutzt werden, dass bereits mit dem Zeitpunkt der Gehaltserhöhung die zweimonatige Wechselfrist begann und nicht erst mit dem Datum des Schreibens. So könnte sich die Versicherung um den Wechsel drücken und ich hätte auch noch den Beweis geliefert.
Gibt es hier ein typisches Vorgehen der Versicherer und wie kann ich mich dagegen schützen? Ebenso frage ich mich, was eigentlich der oben erwähnte "Stichtag" ist. Denn ein sofortiger Austritt aus der GKV ist nicht mal theoretisch möglich, auch hier gibt es eine zweimonatige Kündigungsfrist.
Vielleicht gibt es jemanden der die Situation kennt und mir helfen kann, jetzt keinen Fehler zu machen.
Beste Grüße,
Matthias