PKV während Elternteilzeit verlassen

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Sebastian82
Beiträge: 1
Registriert: 15.08.2020, 13:11

PKV während Elternteilzeit verlassen

Beitragvon Sebastian82 » 15.08.2020, 13:20

Hallo Zusammen,

meine Frau und ich werden Ende Oktober unser erstes Kind bekommen und wir stehen nun vor der Herausforderung wie wir die ersten Jahre mit dem Kind und die Elternzeit organisieren können. Meine Frau möchte im Ersten Lebensjahr des Kindes Elternzeit nehmen um sich um das Kind kümmern zu können. Im zweiten Jahr denken wir über eine Teilzeitlösung nach, damit meine Frau nicht zu lange aus dem Beruf raus ist. Das heißt sowohl meine Frau, als auch ich, würden beide 6 – 12 Monate in Teilzeit arbeiten bevor wir das Kind in eine Betreuung geben können und wollen.

Da mir die PKV seinerzeit von einem Studienkollegen aufgeschwatzt wurde und ich seitdem viel Ärger damit hatte, wäre es mir lieb, wenn ich die PKV wieder verlassen könnte. Hier bietet sich die Teilzeit während der Elternzeit an, da mein Gehalt während der Teilzeit unter die JAEG Grenze, bzw. die Beitragsbemessungsgrenze fällt.

Hat jemand Erfahrung damit, ob es möglich ist, während einer Elternteilzeit die PKV zu verlassen? Und ob und welche Voraussetzungen es dafür gibt?

Ich bin übrigens Angestellter und seit ca. 7 Jahren privat versichert. Meine Frau ist in der GKV.

Danke euch und viele Grüße,

Sebastian

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: PKV während Elternteilzeit verlassen

Beitragvon Czauderna » 15.08.2020, 14:48

Hallo und willkommen im Forum
Es ist so, wenn aufgrund geänderter Arbeitsbedingungen Krankenversicherungspflicht eintritt, dann muss der bisher PKV-Versicherte zwingend in die GKV wechseln, es sei denn, er/sie ist zu alt dafür, also über 55 Jahre oder hat sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen.
Den Eintritt der Krankenversicherungspflicht beurteilt und entscheidet der Arbeitgeber.
Fazit - wenn dein Arbeitgeber feststellt, dass du jetzt krankenversicherungspflichtig wirst, dann meldet er dich bei der GKV-Kasse deiner Wahl mit Beginn der Krankenversicherungspflicht an und die PKV muss dich entsprechend aus der Mitgliedschaft dort entlassen.
Mein Rat - mit dem Arbeitgeber reden.
Gruss
Czauderna


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 23 Gäste