Krankentagegeld nach Erwerbsunfähigkeit

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JayC
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Krankentagegeld nach Erwerbsunfähigkeit

Beitragvon JayC » 18.08.2020, 19:19

Moin an Alle,

bin neu hier im Forum und hoffen auf Antworten auf eine Frage die mich umtreibt.

Ich bin privat versichert und war über 1 Jahr erwerbsunfähig. Zum Glück kann ich diese Situation abschütteln; stehe jedoch vor folgender Frage, die ich meiner Versicherung ohne sinnvolle Vorinformationen noch nicht stellen möchte.

Bis zu meiner Erwerbsunfähigkeit hatte ich eine Krankentagegeldversicherung, die jedoch mit Eintritt der Erwerbsunfähigkeit nahezu beitragsfrei ruht. Jetzt möchte ich die Krankentagegeldversicherung wieder aktivieren. Mit der Aufnahme der beruflichen Selbständigkeit bin ich aufgrund der derzeitigen Corona-Beschränkungen und eines quasi Neustart sicher, dass die Einkommenssituation für mindestens die nächsten 6-9 Monate nicht sehr positiv sind. Jetzt komme ich zu meiner Frage:

Was passiert, wenn ich die Krankentagegeldversicherung wieder aktiviert habe, z.B. nach 3 Monaten einen Rückfall erleide und wieder arbeitsunfähig werde? Ich werde für den Zeitraum quasi kein oder nur wenig Einkommen nachweisen können. Muss das Krankentagegeld trotzdem von der Versicherung gezahlt werden?

Sollte in dem Fall die Zahlung vom Einkommen abhängig sein, warte mit der Reaktivierung des Krankentagegeld, bis wieder genügend Einkommen nachweisbar ist und spare mir die Prämie ...

Regelt dieses jede PKV individuell oder gibt es dafür allgemeingültige Regeln?

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