keine Anwartschaft abgeschlossen

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4711
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keine Anwartschaft abgeschlossen

Beitragvon 4711 » 19.08.2020, 13:05

Hallo Forum,

eine fiktive Person ist seit Geburt an in einer PKV. Ende 20 wird sie versicherungspflichtig und kündigt ohne eine Anwartschaft abgeschlossen zu haben. Zum damaligen Zeitpunkt war es nicht absehbar, dass wieder eine Versicherung in der PKV erfolgen könnte/müsste. Ebenso war das Einkommen sehr gering und stellte nur eine Unterhaltsbeihilfe dar. Nun wird betreffende Person demnächst Beamter. In den drei Jahren in der GKV, hat die Person keinen Arzt besucht. Es sind keine neuen Krankheiten o.ä. entstanden. Da es die Möglichkeit der sog. Rückwärtsversicherung gibt (§ 2 VVG), wurde telefonisch (zwei Mal) bei der PKV nachgefragt, ob eine Anwartschaft rückwirkend und mit Zahlung der Anwartschaftsbeträge möglich sei. Dies wurde verneint. Es müsse ein neuer Vertrag mit Beantwortung der Gesundheitsfragen abgeschlossen werden.

Habt Ihr schonmal von Situationen gehört, bei denen solch eine nachträgliche Anwartschaft funktioniert hat? Theoretisch macht es für die PKV ja keinen Unterschied, ob die Anwartschaft damals abgeschlossen wurde oder jetzt. Das Risiko ist ja theoretisch dasselbe.

Über Eure Erfahrungen oder Meinungen würde ich mich freuen.
Viele Grüße
4711

Frank
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Re: keine Anwartschaft abgeschlossen

Beitragvon Frank » 19.08.2020, 13:39

Hallo,
der Vertrag wurde beendet. Jetzt muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden mit Risikorüfung. Eine Rückwärtsversicherung gibt es hier nicht. Wenn es das gegeb würde, wäre eine Anwartschaft überflüssig.

4711
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Re: keine Anwartschaft abgeschlossen

Beitragvon 4711 » 19.08.2020, 15:37

Hallo Frank,
danke für deine Antwort. Dass bei der PKV noch eine Versicherung für Krankenhaustagegeld besteht, ändert daran auch nichts?

GS
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Re: keine Anwartschaft abgeschlossen

Beitragvon GS » 19.08.2020, 16:37

Hallo 4711,

nein, die bereits bestehende Krankenhaustagegeldversicherung ändert daran nichts.
Natürlich behält die auch weiterhin ihre Gültigkeit, auch wenn der Vertrag zu den Beihilfetarifen wegen inzwischen eingetretener Erkrankungen usw. nicht zustandekommen sollte.

Gruß
von GS


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