Steigerungsfaktor bei Heilpratiker (Psy) nicht berücksichtigt

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MrMagoo2020
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Steigerungsfaktor bei Heilpratiker (Psy) nicht berücksichtigt

Beitragvon MrMagoo2020 » 13.09.2020, 20:30

Hallo!
Bin ganz neu im Forum und konnte in der Suche nicht fündig werden.

Folgender Fall:
Ich bin seit ca. 1 Jahr in psychotherapeutischer Behandlung bei einem Heilpraktiker. Dieser rechnet pro 50min Sitzung 85,00 EUR ab. Aufgelistet ist eine Einzelsitzung (46,00 EUro) mit Faktor 1,85 und natürlich Diagnose und verweis auf die GebueH Nr.
Versichert bin ich bei der debeka und in meinem Tarif steht das die Gebühren laut GebueH übernommen werden. Allerdings auch "Vergütungen, die die Sätze des GebüH überschreiten, erstattet der Versicherer nicht". Höchsatz bei einer 50-90min Sitzung ist 46,00 Euro.
Nun meine Frage:
Wird denn die Gebühr wirklich überschritten durch den Steigerungsfaktor? Die eigentliche Gebühr ist doch gleich.
Ist es erlaubt mit dem Heilpraktiker eine andere Abrechnungsform zu vereinbaren, um den Höchstsatz zu erhalten. Zum Beispiel 2 x 50min zu je 46 Euro statt 1 x 85 Euro. Oder wäre das ungesetzlich?

Freue mich über Antworten!

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